AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/18, VITAL-Z AW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte, die einen etablierten Leistungsschutz mit Privatarztbehandlung in der stationären Versorgung suchen. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR jährlich, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, bis zu 3,5-fach GOÄ-Sätze im ambulanten Bereich und stationären Bereich, 75% Zahnersatzdeckung sowie umfassenden Zusatzleistungen wie Psychotherapie (30 Sitzungen zu 100%, danach 80%), Sehhilfen bis zu 825 EUR und Naturheilverfahren kombiniert dieser Tarif solide Leistungsqualität mit einem definierten Eigenanteil.

Als geschlossener Tarif ist der AXA 142/20, 342/18, VITAL-Z AW nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers eröffnet sich jedoch eine Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann häufig zu niedrigeren Prämien oder besseren Leistungen führen. Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert eine persönliche Bewertung: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft gezielt, ob ein günstigerer AXA PKV-Tarif für Ihre Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status und Kollektivdynamik des AXA-Tarifs

Der AXA 142/20, 342/18, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bestandstarif, das heißt, neue, externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines §204 VVG-Tarifwechsels weiterhin in solche Tarife hineinwechseln. Die stagnierende oder schrumpfende Versichertengruppe führt zu einer negativen Altersstruktur-Entwicklung und verstärkt die Beitragsdynamik erheblich. Für Versicherte in diesem Tarif bedeutet das: Beitragserhöhungen übersteigen oft die Inflation deutlich.

Ältere, geschlossene Tarife werden heute häufig nicht mehr öffentlich beworben oder prominent in Produktlisten geführt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann fundiert beurteilen, ob es für Ihre Situation sinnvoll ist, innerhalb der AXA in eine modernere oder kostengünstigere Alternative zu wechseln. Ein Tarifwechsel bewahrt oft die Altersrückstellungen und kann Prämie sowie Leistungen optimieren.

Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet Versicherten eine legale Möglichkeit, innerhalb ihres aktuellen Versicherers zu besseren oder kostengünstigeren Bedingungen zu wechseln. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen, welcher Tarif der AXA zu Ihren Anforderungen passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Wechseloptionen und zeigt auf, wie Sie von besseren Konditionen profitieren können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann dabei den Weg aufzeigen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 342/18, VITAL-Z AW - Handlungsspielraum nutzen

Der geschlossene Status des Tarifs bedeutet, dass die Versichertengruppe stagniert oder schrumpft. Parallel dazu steigen die medizinischen Kosten kontinuierlich, und das Durchschnittsalter des Kollektivs nimmt zu. Diese Konstellation führt zu Beitragserhöhungen, die regelmäßig über dem Durchschnitt liegen. Für Versicherte in diesem Tarif ist es daher besonders sinnvoll, Prävention und Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann eine wirksame Antwort sein. Viele Versicherte finden in offenen oder jüngeren Tarifmodellen Leistungen, die gleichwertig oder sogar besser sind, bei deutlich moderateren Beitragsentwicklungen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Dynamik des Tarifs im Vergleich zu Alternativen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Wechselmöglichkeiten in Ihrer Situation realistisch sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/18, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ-Sätze (ärztliche), 2,5-fach (technische), 1,3-fach (Labor). Stationär übernimmt er Privatarztbehandlung bis 3,5-fach GOÄ, vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen bis zu 5-fach GOÄ. Psychotherapie: 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Sehhilfen bis 825 EUR (bei Sehstärke über ±6 Dioptrien Mehrstärkengläser). Naturheilverfahren bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 75%, Kieferorthopädie bis 18 Jahre 100%, danach 75%, mit jährlichen Summenbegrenzungen bis 5.000 EUR.
Es ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, der Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Die Versichertengruppe wird kleiner oder stagniert, was die Prämienentwicklung verschärft. Bestandsversicherte der AXA können jedoch über einen §204 VVG-Tarifwechsel in diesen Tarif wechseln, sollten ihn aber wegen der Beitragsdynamik gezielt prüfen, um Optimierungsalternativen zu identifizieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. 500 EUR ist ein moderater, durchschnittlicher Selbstbehalt im Segment der Bisex-Tarife. Er reduziert die Prämie im Vergleich zu SB-freien Tarifen erheblich, ohne das Leistungsniveau wesentlich zu mindern.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG innerhalb der AXA wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen passen. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem aktuellen Selbstbehalt und der verfügbaren Alternative ab. Da dieser Tarif geschlossen ist und Beitragserhöhungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen, lohnt es sich häufig, prüfen zu lassen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet konkret, ob eine günstigere oder leistungsgerechtere Alternative innerhalb der AXA für Sie erreichbar ist und welche Konsequenzen ein Wechsel hat.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert