AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW: Tarifprofil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW kombiniert Leistungen der älteren Tarifgeneration mit aktuellen Erstattungsstandards. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär mit Privatarztbehandlung und bis zum 5-fachen Satz für Chefarztleistungen. Der Selbstbehalt von 500 EUR pro Jahr beschränkt sich auf die ambulante Sprechstunde. Zahnersatz wird zu 60 Prozent erstattet, mit einer gestaffelten Jahresobergrenze bis 6.391,15 EUR im fünften Versicherungsjahr.

Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt ist dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich. Für bestehende Versicherte des gleichen Anbieters ergibt sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu eventuell günstigeren Alternativen. Geschlossene Tarife erleben in der Regel eine schrumpfende Versichertengemeinde, was zu höheren Beitragssteigerungen führt als bei offenen Kollektiven mit stabiler Altersstruktur.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem AXA PKV-Tarif mit besseren Konditionen in Ihrem Fall realisierbar ist. Schutz verbessern.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen AXA-Tarif der Alten Welt aus?

Geschlossene Tarife wie der AXA 142/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW nehmen keine Neukunden von außen mehr auf. Diesen Status haben sie seit Jahren oder Jahrzehnten inne und werden von der AXA nicht mehr aktiv vermarktet. Das hat Konsequenzen: Die Versichertengruppe schrumpft, weil Kündigungen nicht durch Neuzugänge ausgeglichen werden. Eine alternde und kleinere Risikogruppe führt zu höheren Prämien für alle verbleibenden Mitglieder - ein Phänomen, das geschlossene Bestände regelmäßig überproportional trifft.

Bestehende Versicherte der AXA können dennoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren und dabei in offene oder jüngere Tarife derselben Gesellschaft wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt den Bestand an geschlossenen Altbeständen und deren Wechselmöglichkeiten und kann auch für solche Tarife eine gezielte Optimierungsstrategie entwickeln, die zur individuellen Situation passt.

Tarifwechsel im AXA 142/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW: Optionen und Spielraum

Ein Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG ist ausschließlich innerhalb der AXA möglich. Der Wechsel zu einem anderen Versicherer erfordert hingegen eine neue Gesundheitsprüfung und bedeutet den Verlust der Altersrückstellungen. Beim internen Wechsel können in vielen Fällen die bereits angesammelten Altersrückstellungen mitgenommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die verfügbaren Zieltarife und erstellt einen auf Ihre Situation zugeschnittenen Vergleich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Beiträgen zur Verfügung stehen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim geschlossenen AXA-Tarif: Handlungsoptionen

Der AXA 142/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW ist als geschlossener Alte-Welt-Tarif dauerhaften Beitragssteigerungen ausgesetzt, die über dem Durchschnitt liegen. Der schrumpfende Versichertenbestand trägt direkt zu Prämienzuwächsen bei, denn jede Kündigung erhöht die Kostenquote für die verbleibenden Mitglieder. Hinzu kommen die allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, insbesondere bei zahnärztlichen Behandlungen und medizinischen Hilfsmitteln.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig einen Ausweg. In vielen Fällen profitieren Wechsler von Beitragsstabilisierung oder Ersparnis, wenn sie zu einem offenen oder neueren AXA-Tarif migrieren. Um konkret zu erfahren, wie stark die Beiträge in den nächsten Jahren steigen werden und welche Alternativen Ihnen offenstehen, werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, der die historische Entwicklung dieser und ähnlicher Tarife dokumentiert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen sodann die konkrete Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen je Versicherungsfall, danach mit 80 Prozent übernommen. Sehhilfen werden je nach Sehstärke bis 200 EUR (Einstärkengläser, bis ±6 Dioptrien) oder bis 825 EUR (Mehrstärkengläser, bis ±6 Dioptrien) erstattet, maximal alle 2 Jahre. Naturheilverfahren sind bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten enthalten. Stationär gilt Privatarztbehandlung mit bis zum 5-fachen Satz für Chefarztleistungen. Zahnersatz wird mit 60 Prozent erstattet; Zahnbehandlung und Kieferorthopädie zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100 Prozent, danach 60 Prozent.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine Neukunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Für bestehende Versicherte der AXA bleibt das Recht erhalten, innerhalb der Gesellschaft in einen anderen Tarif zu wechseln. Die geschlossene Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt nur für ambulante ärztliche Sprechstundenleistungen. Stationäre Behandlungen, Zahnbehandlung und Zahnersatz sind vom Selbstbehalt ausgenommen. Für einen Bisex-Tarif der Alten Welt mit dieser Leistungsausstattung liegt der Selbstbehalt im Standard-Bereich.
Ja, Sie haben das Recht auf einen §204 VVG internen Tarifwechsel innerhalb der AXA. Dies eröffnet häufig Wechsel zu günstigeren oder leistungsstärkeren Tarifen, ohne dass Sie die Versicherung verlassen müssen. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen mitgenommen werden, und oft ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre individuellen Möglichkeiten. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab. Als geschlossener Tarif sind Sie beitragsmäßig einer schrumpfenden Versichertengruppe ausgesetzt, was langfristig zu höheren Prämien führt. Ob offene oder neuere AXA-Tarife mit denselben oder besseren Leistungen zu niedrigeren Sätzen verfügbar sind, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm im Rahmen einer Analyse konkret für Sie beantworten. Besonders bei längerer Verweildauer im Tarif oder mit höherem Versichertenalter wird ein Wechsel häufig attraktiv, um die Beitragssprünge der kommenden Jahre zu dämpfen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert