AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/18, ZPRO AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 342/18, ZPRO AW stammt aus der Alten Welt und kombiniert ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit stationärer Behandlung im Zweibettzimmer und Privatarztbehandlung. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro jährlich deckt dieser Tarif Zahnersatz zu 60 Prozent, Zahnbehandlung vollständig und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent. Auch alternative Heilmethoden, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und Chefarztbehandlung sind eingeschlossen.

Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs schrumpft kontinuierlich, da die Neukundenaufnahme beendet ist. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. In vielen Fällen stehen dabei günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen zur Verfügung, häufig ohne dass Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft die passenden Alternativen innerhalb Ihres AXA PKV-Tarifs und zeigt konkrete Sparpotenziale auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif - Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der AXA 142/20, 342/18, ZPRO AW ist ein geschlossener Tarif der Alten Welt. Das heißt: Neue, externe Kunden können nicht mehr in diesen Tarif aufgenommen werden. Bestehende Versicherte der AXA hingegen haben weiterhin das Recht, innerhalb der AXA einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchzuführen - auch in geschlossene Tarife, wenn diese günstigere oder gleichwertige Leistungen bieten. Das Risikokollektiv des Tarifs verkleinert sich mit jedem Jahr, da nur noch Umsteiger und Bestandskunden versichert sind.

Diese Dynamik führt meist zu Beitragserhöhungen, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Geschlossene Tarife der Alten Welt wurden oft lange Zeit nicht aktiv vermarktet, weshalb viele Versicherte ihre Optionen nicht kennen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über ein umfassendes Archiv auch solcher älteren Tarife und kann prüfen, welche Alternativen speziell für Ihre Situation lohnenswert sind - ohne dass Sie die AXA verlassen müssen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Chancen mit §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist der Weg zu niedrigeren Prämien. Die Versicherer übernehmen in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig, und häufig ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängen diese Bedingungen vom jeweiligen Tarifwechsel ab und sind sehr individuell. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation, vergleicht verfügbare Tarife der AXA und berechnet Ihr Sparpotenzial. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im geschlossenen AXA-Tarif: Der Tarifwechsel als Ausweg

Der AXA 142/20, 342/18, ZPRO AW ist ein Alttarif mit schrumpfender Versichertengruppe. Die demografische Entwicklung (überproportional viele ältere Versicherte, wenige junge Neuzugänge) sowie steigende Leistungsausgaben treiben die Prämien nach oben. Als geschlossener Tarif fehlt der Zustrom neuer, jüngerer Versicherter, die die Prämien stabilisieren könnten - die Folge sind überdurchschnittliche Beitragserhöhungen Jahr für Jahr.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen erhebliche Ersparnisse bringen, da modernere, offene Tarife der AXA in der Regel von stabiler zusammengesetzten Versichertengruppen profitieren. Zudem können Sie bei einem Wechsel häufig Ihre Altersrückstellungen teilweise oder ganz mitnehmen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie die Entwicklung Ihres Tarifs mit alternativen AXA-Tarifen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erstellt Ihnen einen individuellen Vergleich - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/18, ZPRO AW

Der Tarif bietet ambulante GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, stationär bis zum 3,5-fachen Satz mit Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer, 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent, danach 80 Prozent, Sehhilfen bis 825 Euro (Mehrstärkengläser), Zahnbehandlung 100 Prozent, Zahnersatz 60 Prozent mit Aufstiegsmöglichkeit auf bis 100 Prozent durch jährliches Prophylaxeprogramm. Zahnbehandlung ist ab dem 1. Jahr mit 1.278 Euro jährlich begrenzt, Kieferorthopädie ebenso. Alternative Heilmethoden, Vorsorgeuntersuchungen und lebensnotwendige Hilfsmittel sind ebenfalls versichert.
Dieser Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen Kunden mehr aufnimmt. Bestandsversicherte der AXA können jedoch weiterhin in diesen Tarif wechseln, wenn sie ihn im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG wählen. Die schrumpfende Versichertengruppe führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel in einen offeneren Tarif oft wirtschaftlich sinnvoll ist.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen und wird teilweise oder vollständig angerechnet, je nachdem, welche Leistungen in Anspruch genommen werden. Mit 500 Euro liegt dieser Tarif im unteren bis mittleren Selbstbehalt-Segment für Erwachsenentarife. Viele AXA-Tarife bieten auch niedrigere oder höhere Selbstbehalte, die bei einem Tarifwechsel geprüft werden sollten.
Ja. Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb der AXA nach §204 VVG in einen anderen Tarif zu wechseln. Es gibt günstigere AXA-Tarife mit teilweise besseren Leistungen. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich - allerdings ist das nicht garantiert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselpfade. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihrem Leistungsbedarf ab. Dieser geschlossene Alttarif wird voraussichtlich mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen konfrontiert. Für viele Versicherte bieten neuere oder offene AXA-Tarife ähnliche Leistungen oder bessere Konditionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren AXA-Alternativen und erstellt einen individuellen Vergleich, der zeigt, ob und wie viel Sie sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert