AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/20, 541/18 AW im Profil

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA mit solider Grundausrichtung für Bestandsversicherte: 500 EUR Selbstbehalt pro Jahr, bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze, Zweibettzimmer und 90% Zahnbehandlung sowie 72% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Die Module 142/20, 342/20 und 541/18 vereinigen eine ausgewogene Leistungsstruktur mit praktischer Kostenbeteiligung, die gerade bei längerfristiger Versicherung Planungssicherheit bietet.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG können für bestehende AXA-Versicherte auch von geschlossenen Tarifen wie diesem zu anderen Produkten führen - häufig mit günstiger gestalteten Beitragszahlungen. Da die Risikogemeinschaft bei geschlossenen Tarifen tendenziell überaltert und so Beitragserhöhungen verschärft, lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf verfügbare Alternativen innerhalb der AXA. Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, ohne dass erneut Gesundheitsfragen erforderlich sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif für Sie individuell sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 342/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für AXA-Versicherte?

Der AXA 142/20, 342/20, 541/18 AW ist seit geraumer Zeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Nur bestehende AXA-Kundinnen und Kunden dürfen in diesen Tarif wechseln - und das funktioniert über den internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Die schrumpfende Versichertengruppe führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, da die Altersstruktur unvorteilhaft wird und weniger junge Versicherte Kostenrisiken absorbieren.

Wer noch im Bestand dieses Tarifs versichert ist, profitiert von seiner bewährten Leistungsstruktur - muss aber mit Blick auf künftige Beitragssteigerungen realistisch rechnen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick offener und geschlossener AXA-Module und kann gezielt einen Wechselkandidaten empfehlen, der die Beitragsentwicklung bremst oder sogar senkt.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Ihre Optionen

Ein Wechsel funktioniert ausschließlich innerhalb der AXA nach §204 VVG - nicht zu einem anderen Versicherer. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen vollständig übernommen und eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert kostenfrei, welche AXA-Module günstiger ausfallen und welche Leistungsverluste - falls überhaupt - damit verbunden sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt transparent, wie viel Sie sparen und was Sie gewinnen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 142/20, 342/20, 541/18: Reaktionsmöglichkeiten

Geschlossene Tarife wie dieser tragen das demografische Risiko einer schrumpfenden, überalternden Versichertengemeinschaft. Wer lange im 142/20, 342/20, 541/18 versichert ist, erlebt mittelfristig Beitragssprünge, die über dem Durchschnitt liegen - ausgelöst durch steigende Unternehmenskosten, Kapitalertragsrückgänge und die ungünstige Altersverteilung. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Produkt kann Abhilfe schaffen: Sie profitieren von besserer Risikodiversifizierung und stabileren Beitragsentwicklungen.

Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, lässt sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen. Schauen Sie sich zunächst den Beitragserhöhungs-Chart an, um den Trend bei der AXA zu verstehen. Dann nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Handlungsoptionen zu ermitteln - Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/20, 541/18 AW

Der Tarif kombiniert umfassende ambulante und zahnärztliche Leistungen: 3,5-fache GOÄ-Sätze im Ambulantbereich, 30 Psychotherapie-Sitzungen mit 100% Erstattung (danach 80%), Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser bei Standardbrechung, 90% Zahnbehandlung und 72% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, 81% Kieferorthopädie, Privatarztbehandlung im Krankenhaus (3,5-fach GOÄ, Chefarzt bis 5-fach), sowie Zweibettzimmer mit 500 EUR jährlichem Selbstbehalt.
Der Tarif ist geschlossen: Neue externe Kundinnen und Kunden werden nicht mehr angenommen. Bestehende AXA-Versicherte können über §204 VVG in den Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft überaltert typischerweise, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Offene Tarife mit besserer Altersverteilung haben tendenziell stabilere Beitragsentwicklungen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant wie stationär. Er wird bei jedem Versicherungsfall fällig und trifft somit auch Zahnarzt- und Psychotherapiekosten. Ein Selbstbehalt von 500 EUR positioniert diesen Tarif im moderaten Bereich und reduziert die Prämie gegenüber Tarifen ohne Selbstbeteiligung.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen vollständig übernommen und Gesundheitsfragen sind nicht erforderlich - doch dies hängt vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Alternativen günstiger ausfallen.
Das hängt stark ab von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der bisherigen Beitragsentwicklung. Geschlossene Tarife sehen mittel- bis langfristig Beitragserhöhungen über dem Durchschnitt, besonders wenn Sie noch lange versichert sein werden. Hat die AXA ein offeneres oder neueres Produkt mit vergleichbaren Leistungen, kann ein Wechsel erhebliche Einsparungen bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob der finanzielle und versicherungstechnische Vorteil tatsächlich vorhanden ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert