AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 342/20, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 342/20, VITAL-Z AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt, der ambitionierte Versicherte mit Premium-Leistungen im ambulanten und stationären Bereich ausstattet. Die Ambulanz bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen, Privatarztbehandlung stationär, Zweibettzimmer und 75% Zahnersatz mit bis zu 5.000 Euro jährlichem Limit zeichnen diesen Tarif aus. Ein Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr moderiert die Prämie, während der Zugang zu Psychotherapie (30 Sitzungen à 100%, danach 80%), Sehhilfen (bis 825 Euro für Mehrstärkengläser) und alternativer Medizin umfassend geregelt ist.

In den geschlossenen Tarif der Alten Welt nimmt die AXA keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung führen typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Bestandsversicherte desselben Versicherers profitieren jedoch von der Möglichkeit, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in einen moderneren, häufig günstigeren Tarif zu wechseln, ohne die versicherte Person neu aufnehmen zu müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, welche Wechseloptionen im AXA PKV-Tarif verfügbar sind und wie Sie Ihre Prämie optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 342/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA 142/20, 342/20, VITAL-Z AW ist seit Jahren nicht mehr für neue Kunden am Markt erhältlich und wird als geschlossener Bestandstarif nur noch für bereits versicherte Personen verwaltet. Das hat praktische Konsequenzen: Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da bisherige Versicherte altern oder aus dem Tarif ausscheiden. Diese Schrumpfung führt zu einer ungünstigeren Risikokalkulation und ist einer der wesentlichen Kostentreiber für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Versicherte im Tarif stehen daher unter erhöhtem Druck, kostengünstigere Alternativen zu prüfen.

Allerdings ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA möglich: Bestandsversicherte des Versicherers können ohne externe Konkurrenz in offene oder modernisierte Tarife desselben Unternehmens wechseln. Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden daher häufig nicht proaktiv kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestandstarife und kann konkret empfehlen, welcher Tarifwechsel zu Ihrer persönlichen Situation passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der AXA

Wenn Sie derzeit im AXA 142/20, 342/20, VITAL-Z AW versichert sind, haben Sie das gesetzliche Recht, innerhalb der AXA einen anderen Tarif zu wählen. Ein solcher interner Tarifwechsel ermöglicht häufig eine Prämienreduktion, während in vielen Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben. Entscheidend für den Wechsel sind die Altersrückstellungen: In der Regel können bestehende Deckungsrücklagen teilweise oder vollständig auf einen neuen Tarif übertragen werden, weshalb eine erneute Gesundheitsprüfung oft nicht erforderlich ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der konkrete Mehrwert eines Wechsels zeigt sich erst unter Berücksichtigung Ihrer Leistungsansprüche und Altersrückstellungen. Deshalb ist unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse der richtige erste Schritt: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche günstigeren Alternativen mit erhaltenen Leistungen verfügbar sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA-Bestandstarif: Warum Handeln sinnvoll ist

Der AXA 142/20, 342/20, VITAL-Z AW ist ein typisches Opfer der Alte-Welt-Dynamik: Während Premium-Leistungen wie GOÄ-Höchstsätze, Privatarzt stationär und 75% Zahnersatz über Jahre hinweg Standard bleiben, müssen diese Leistungen für eine schrumpfende, zunehmend ältere Risikogemeinschaft finanziert werden. Die Folge sind Beitragserhöhungen, die deutlich über dem Marktdurchschnitt liegen. Zusätzlich wirken allgemein steigende Behandlungskosten und sinkende Kapitalerträge auf die Kalkulation ein.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA kann in vielen Fällen Abhilfe bringen: Modernisierte Tarife des gleichen Versicherers profitieren von besserer Risikoverteilung und niedrigeren Prämien, während Sie ähnliche oder in einzelnen Bereichen sogar verbesserte Leistungen genießen können. Um zu erkennen, wie stark die Prämienentwicklung im AXA-Portfolio ausgeprägt ist, werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselalternativen und wie Sie Ihre Beiträge optimieren: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 342/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen (technische Leistungen 2,5-fach, Laborleistungen 1,3-fach), stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls bis zu 3,5-fachen GOÄ-Sätzen (Chefarzt-Leistungen bis 5-fach ohne vorherige Zusage), Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%, Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser bei Stärke über ±6 Dioptrien, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 75% (bis 85% mit Prophylaxe) im Limit von 5.000 Euro jährlich. Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 100%, danach zu 75%. Zweibettzimmer stationär, alternative Medizin und umfangreiche Hilfsmittel sind eingeschlossen.
Der AXA 142/20, 342/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bestandstarif der Alten Welt. Neue, externe Kundinnen und Kunden können sich nicht mehr anmelden. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet dies eine schrumpfende Risikogemeinschaft mit überproportionalen Beitragserhöhungen, da die verbleibende Gruppe älter wird und weniger neue, günstige Risiken einzahlen. Allerdings können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers innerhalb der AXA in modernere, offene Tarife wechseln und von besserer Risikokalkulation profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe müssen Sie auf eigene Rechnung tragen, bevor die Versicherung erstattet. Der Selbstbehalt gilt üblicherweise ambulant und stationär gleichermaßen und zählt auch bei Vorsorgeuntersuchungen. Mit 500 Euro liegt der Tarif im unteren bis mittleren Bereich der Selbstbeteiligungen und ermöglicht eine moderate Prämieneinsparung.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA können Sie innerhalb des Unternehmens einen anderen Tarif wählen. Ein solcher interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche günstigeren Optionen verfügbar sind. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Bestandstarif ist ein Wechsel attraktiv: Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu deutlich höheren Beitragserhöhungen als in modernen, offenen Tarifen. Wenn Sie über 55 Jahre alt sind oder Vorerkrankungen haben, müssen Sie eine erneute Gesundheitsprüfung in Kauf nehmen, was den Wechsel erschwert. Jüngere und gesundheitlich stabile Versicherte profitieren oft stark von einem Wechsel. Die genaue Rentabilität hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und davon ab, welche Leistungen Sie wirklich benötigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt, ob und wie viel Sie sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert