AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 343/16, 541/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/20, 343/16, 541/20 AW der AXA kombiniert umfassende medizinische Versorgung mit solider Zahnabsicherung. Mit GOÄ-Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen (ärztliche Leistungen), 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz ohne Summenbegrenzung, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und einer Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Jahr richtet sich dieser Alte-Welt-Tarif vor allem an Bestandsversicherte der AXA, die eine premium-orientierte Lösung suchen.

Die Tarif-Module verteilen sich auf ambulante Versorgung (142/20), stationäre Behandlung mit Chefarzt-Option (343/16) und umfangreiche Zahnleistungen (541/20). Sehhilfen werden großzügig bis 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, Naturheilverfahren sind eingeschlossen, und Impfungen (wie Grippe, Tetanus, Hepatitis) gehören dank aktueller Kulanzleistung zum Leistungsspektrum. Die Mehrbett-Regelung im stationären Bereich hält die Prämie gemäßigt, während die Chefarzt-Behandlung maximale medizinische Wahlfreiheit bietet.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob dieser AXA-PKV-Tarif noch optimal zu Ihrer Situation passt oder ein Tarifwechsel innerhalb der AXA sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 343/16, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossenes Tarifmodell: Was das für AXA-Versicherte bedeutet

Der Tarif 142/20, 343/16, 541/20 AW ist seit längerer Zeit geschlossen, d.h. neue, externe Kunden können nicht mehr hinzutreten. Das führt dazu, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und sich das Durchschnittsalter kontinuierlich erhöht, was Beitragserhöhungen beschleunigt. Wer jedoch bereits bei der AXA versichert ist, kann im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG problemlos in andere Tarife desselben Versicherers wechseln, um von besseren Konditionen oder niedrigeren Prämien zu profitieren.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv kommuniziert und sind in Tarifvergleichen oft schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestands- und Spezial-Tarife und kann gezielt empfehlen, welche modernen AXA-Tarife bessere Alternativen darstellen oder wie ein Wechsel strukturiert werden kann, ohne dass Leistungen leiden.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen innerhalb der AXA

Ein Wechsel aus diesem geschlossenen Tarif in einen günstigeren oder besser strukturierten AXA-Tarif ist über §204 VVG jederzeit möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und in der Regel entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - das hängt aber vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif, die verfügbaren Alternativen und berechnet, wie viel Sie langfristig sparen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, das volle Potenzial eines Tarifwechsels zu erkennen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im alten Tarif: Handlungsspielraum nach §204 VVG

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der 142/20, 343/16, 541/20 AW erleben besonders seit 2020 merkliche Beitragssprünge. Der Grund liegt weniger an explodierenden medizinischen Kosten als an dem schrumpfenden und überalternden Versichertenkollektiv - bei abnehmender Prämieneinnahme müssen die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden. Hinzu kommen sinkende Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen. Das macht gerade Alte-Welt-Tarife für Beitragssprünge anfällig.

Statt die steigenden Prämien zu akzeptieren, können Sie als AXA-Versicherter einen internen Tarifwechsel in einen moderneren oder günstiger kalkulierten Tarif nutzen. In vielen Fällen erhalten Sie dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen zu niedrigerem Beitrag. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart unserer AXA-Analyse und erkennen Sie die Häufigkeit der Beitragssprünge in diesem Tarif. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 343/16, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% (ohne Jahresobergrenze) und Kieferorthopädie zu 90%. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80%. Stationär ist Chefarzt-Behandlung enthalten, und Naturheilverfahren werden berücksichtigt. Die Selbstbeteiligung liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr.
Nein, der Tarif 142/20, 343/16, 541/20 AW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass keine Neukunden von außerhalb mehr aufgenommen werden, aber bestehende AXA-Versicherte haben das volle Recht, intern zu wechseln (§204 VVG). Das abnehmende Versichertenkollektiv führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren AXA-Tarif wird daher regelmäßig erwogen.
Die Selbstbeteiligung beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein Standard- bis Mittel-Selbstbehalt und betrifft Ambulanz und Stationär gleichermaßen. Zahnleistungen unterliegen derselben Selbstbeteiligung.
Ja, gemäß §204 VVG können Sie jederzeit innerhalb der AXA wechseln. In vielen Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich, und bestehende Altersrückstellungen werden häufig ganz oder teilweise übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche AXA-Tarife für Sie kostengünstiger sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif ist ein Wechsel sinnvoll, besonders wenn Sie älter als 50 sind oder die Beiträge zuletzt deutlich gestiegen sind. Ein jüngerer AXA-Tarif mit besserer Kalkulation kann sowohl die Prämie senken als auch das Leistungsniveau halten - manche Wechsel bringen sogar verbesserte Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft dies im Detail und zeigt Ihnen konkrete Szenarien auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert