AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 343/16, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 343/16, VITAL-Z aus der Alten Welt kombiniert solide Kassenleistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche, 2,5-fach technische, 1,3-fach Laborleistungen), stationär sogar bis zum 5-fachen Satz bei persönlicher Chefarztbehandlung. Besonders die Zahnersatz-Abdeckung von 75 Prozent bei maximal 5.000 Euro jährlicher Erstattungsgrenze und die umfassende Psychotherapie-Abdeckung (30 Sitzungen mit 100%, danach 80%) positionieren diesen Tarif für Versicherte mit Wert auf zahnmedizinische und psychische Versorgung.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für viele Versicherte des gleichen Versicherers die Chance, die Beiträge zu senken oder gleichwertige Leistungen bei besseren Konditionen zu nutzen. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen bei einem Wechsel übernommen werden. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich, was längerfristig zu stärkeren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen. Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren, noch offenen Tarif derselben Versicherung könnte daher gerade jetzt wirtschaftlich sinnvoll sein.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, welche AXA PKV-Tarife für Ihre Situation eine echte Alternative darstellen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für AXA-Versicherte?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf - bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch weiterhin in solche Tarife wechseln, wenn ein §204 VVG-Tarifwechsel genehmigt wird. Das schrumpfende Versichertenkollektiv des AXA 142/20, 343/16, VITAL-Z bedeutet, dass Risiken und Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Dieser demografische Druck ist eine Kernfolge der Geschlossenheit.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von den meisten Versicherern nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Deshalb ist es wertvoll zu wissen, dass unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife besitzt und gezielt empfehlen kann, wenn der individuelle Fall dafür spricht. Eine Analyse eröffnet oft überraschende Wechseloptionen innerhalb der AXA selbst.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Möglichkeiten und Grenzen

Ein Wechsel zu einem anderen Tarif der AXA ist über die §204 VVG-Regelung möglich - allerdings nur innerhalb desselben Versicherers; ein Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft erfordert einen vollständigen Neubeitritt. Im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG werden Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, und eine Gesundheitsprüfung wird häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Alternativen für Sie konkret vorteilhaft sind - mit erhalten gebliebenen Altersrückstellungen und realistischen Sparpotenzialen. Die Analyse umfasst alle AXA-Tarife, die zu Ihrem Leistungsprofil passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Optionen bestehen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 343/16, VITAL-Z: Ursachen und Lösungsweg

Der geschlossene Status des AXA 142/20, 343/16, VITAL-Z führt zu strukturellen Preissteigerungen: Das schrumpfende Versichertenkollektiv und die demografische Alterung der verbleibenden Versicherten verschärfen die Kostenbasis kontinuierlich. Hinzu kommen die medizinischen Kostensteigerungen, die auch diesen gut ausgestatteten Tarif mit hohen GOÄ-Sätzen betreffen. Die Kombination aus Risikoselektion und Kostentrends erklärt, warum geschlossene alte Tarife oft früher und stärker Beitragserhöhungen erfahren.

Ein §204 VVG-Tarifwechsel zu einem jüngeren oder offenen Tarif der AXA eröffnet oft Spielraum für niedrigere Prämien bei ähnlichen oder besseren Leistungen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart zeigt die konkrete Dynamik für die AXA auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert schnell, ob ein Wechsel Ihnen Sicherheit vor weiteren Preissprüngen gibt: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent und danach zu 80 Prozent abgedeckt. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser bei Myopie/Hyperopie bis +/- 6 Dioptrien erstattet. Alternative Medizin ist in schulmedizinischem Umfang enthalten, und Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen werden erstattet - mit Ausnahme von Impfungen, für die seit kurzem Kulanzleistungen gelten. Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro jährlich.
Der AXA 142/20, 343/16, VITAL-Z ist ein geschlossener Bestandstarif der Alten Welt. Das heißt, dass neue, externe Kunden nicht mehr in diesen Tarif aufgenommen werden. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, was zu unterdurchschnittlicher Kostenentwicklung und überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch weiterhin über einen §204 VVG-Tarifwechsel intern zu anderen AXA-Tarifen wechseln, was oft eine wirtschaftliche Alternative darstellt.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlungen. Das positioniert diesen Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment - nicht vollständig ohne Eigenanteil wie Premium-Tarife, aber auch nicht im hohen Bereich. Der Selbstbehalt wird mit jeder abgerechneten Leistung angerechnet und ist mit 500 Euro für Versicherte mit häufigem Leistungsbedarf ein zu berücksichtigender Faktor.
Ja, ein Tarifwechsel ist über die §204 VVG-Regelung möglich - aber nur innerhalb der AXA selbst. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich oft für ältere, geschlossene Tarife wie diesen, insbesondere wenn Sie dem schrumpfenden Kollektiv profitabel entgehen möchten. Die entscheidenden Faktoren sind Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand, wie häufig Sie Zahnersatz-Leistungen benötigen (bei 75% Kostendeckung), und ob die verfügbaren AXA-Alternativtarife Ihre Leistungsansprüche mit niedrigerem Beitrag erfüllen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle Szenarien - denn manchmal ist Bleiben die bessere Strategie, oft aber öffnet ein Wechsel erhebliche Sparpotenziale.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert