AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit den Modulen 142/20, 343/16 und Z 100/ZS 60 AW kombiniert maximale ärztliche Erstattung mit stationärer Privatarztbehandlung und solider Zahnversorgung. Im ambulanten Bereich erhalten Sie Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, im stationären Bereich Privatarztbehandlung auch vom Chefarzt bis zum 5-fachen Satz. Die Zahnversorgung deckt Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie mit einer Jahresobergrenze ab, wobei Zahnersatz und Kieferorthopädie gemeinsam zu 60 Prozent erstattet werden. Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt ist dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich und unterliegt der Dynamik eines schrumpfenden Versichertenkollektivs. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren offenen oder optimierten geschlossenen Tarif wird für viele Versicherte zur attraktiven Option, wenn sich die Beiträge erhöhen. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen übernommen werden, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen gezielt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen zu Ihrer Situation passen und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status beim AXA-Tarif?

Der 142/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW ist seit Auflegung nicht mehr für neue, externe Versicherte zugänglich; bestehende Versicherte der AXA können diesen Tarif aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels unter §204 VVG weiterhin annehmen. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt zu einer ungünstigeren Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung tendenziell verschärft. Für Bestandsversicherte bedeutet dies: Beitragserhöhungen finden häufiger statt, und die Erhöhungsquoten fallen oft überdurchschnittlich aus.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht aktiv beworben oder in öffentlichen Vergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann gezielt überprüfen, welche AXA-Module zu Ihrer Situation und Ihrem Budget passen - und ob ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Tarif sinnvoll ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen für Versicherte der AXA

Sie können als AXA-Versicherter aus diesem geschlossenen Tarif in einen günstigeren Tarif der AXA wechseln - eine Möglichkeit, die das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) vorsieht. Dabei werden Altersrückstellungen in den meisten Fällen mitgenommen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und Ihrem Alter ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuellen Leistungen und findet passende Alternativtarife, die häufig niedrigere Prämien bieten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhungen im 142/20, 343/16 - und wie Sie reagieren

Bei diesem Tarif ist es typisch, dass sich die Beiträge regelmäßig erhöhen. Das liegt zum einen an der schrumpfenden Risikogemeinschaft, die zu Umlagevergrößerungen führt, zum anderen an steigenden Gesundheitskosten und medizinischen Leistungen, die der Höchstsatz-Tarif vollständig erstattet. Ein geschlossener Bisex-Tarif wie dieser kann dem Kostendruck nur durch Erhöhungen Rechnung tragen.

Ein Tarifwechsel ist oft die bessere Lösung, als jahrelange Beitragsbelastung hinzunehmen. Viele Versicherte finden in offenen oder neueren Tarifen zu ähnlichen Leistungen niedrigere Prämien, häufig ohne wesentlichen Leistungsverzicht. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart der AXA an, um die historische Entwicklung nachzuvollziehen. Die gute Nachricht: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret, welche Zieltarife sinnvoll sind und welche Einsparungen möglich sind - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 343/16, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif bietet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Im stationären Bereich erhalten Sie Privatarztbehandlung, Chefärzte bis zum 5-fachen Satz. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden gemeinsam mit Kieferorthopädie zunächst zu 100 Prozent bis 511,29 EUR jährlich erstattet, danach zu 60 Prozent. Hinzu kommen 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser bezuschusst. Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen - externe Neukunden können nicht mehr hinzutreten. Das bedeutet, dass sich das Versichertenkollektiv kontinuierlich verkleinert und altert, was Beitragserhöhungen fördert. Für AXA-Bestandsversicherte bleibt dieser Tarif aber über §204 VVG intern erreichbar, beispielsweise als Wechselziel aus anderen AXA-Modulen. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt statistisch zu ungünstiger werdenden Prämienentwicklungen.
Der Selbstbehalt liegt bei 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen gleichermaßen. Das ist ein moderater bis mittlerer Selbstbehalt im PKV-Vergleich - er spart Versicherten bei Abschluss Prämie ein, führt aber zu eigenem Kostenrisiko bis 500 EUR jährlich. Der Selbstbehalt kommt zur Geltung, wenn Sie zahnärztlich oder medizinisch behandelt werden, unabhängig von der Anzahl der Fälle.
Ja. Als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln - interne Tarifwechsel sind bei derselben Versicherung möglich. Ihre bisherigen Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung anfällt, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse macht die Chancen transparent. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Leistungserwartungen ab. Für Versicherte in diesem geschlossenen Tarif, die regelmäßig Beitragserhöhungen erleben, gibt es häufig Ausweichoptionen: offene AXA-Tarife bieten oft stabilere Beitragsentwicklung, teilweise mit gleichwertigen oder besseren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Detail, ob und wie viel Sie sparen können und ob Ihre Leistungserwartungen erfüllt bleiben. Eine personalisierte Analyse ist unverzichtbar, um die beste Entscheidung zu treffen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert