AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 343/16, ZPRO AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem Tarif AXA 142/20, 343/16, ZPRO AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt, der sich an Bestandskunden richtet, die mit ihrer Absicherung auf Basis von Höchstsatzniveaus kalkulieren. Die ambulante Behandlung wird bis zur 3,5-fachen GOÄ, technische Leistungen bis zur 2,5-fachen GOÄ erstattet; Chefarztbehandlungen im Krankenhaus sind bis zur 5-fachen GOÄ abgedeckt. Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr, Zahnersatz wird mit 60 Prozent erstattet, und bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen sind vollständig gedeckt.

Geschlossene Tarife wie dieser konzentrieren sich auf das schrumpfende Versichertenkollektiv der Bestandskunden, was mittelfristig zu erhöhten Prämien führt. Allerdings eröffnet sich für Versicherte dieses Versicherers die Möglichkeit, innerhalb desselben Unternehmens einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchzuführen: In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen vollständig mitnehmen und ein niedrigeres Beitragsniveau erreichen, ohne dass es zu erneuten Gesundheitsfragen kommen muss.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechseloptionen sich im Rahmen der AXA PKV-Tarife für Ihre individuelle Situation ergeben; unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm evaluiert dabei alle verfügbaren Alternativen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 343/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Status: Was bedeutet das für diesen AXA-Tarif?

Der AXA 142/20, 343/16, ZPRO AW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, er nimmt keine neuen Kunden mehr von außen auf. Für bestehende Versicherte desselben Versicherers bleibt er jedoch weiterhin relevant: Sie können auf Basis des §204 VVG in diesen Tarif oder von ihm zu anderen Tarifen wechseln, ohne mit externen Neukunden konkurrieren zu müssen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft der Bestandsversicherten führt aber tendenziell zu sichtbaren Beitragssteigerungen über die Jahre hinweg.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherungen oft nicht mehr aktiv am Markt kommuniziert, erscheinen also nicht auf Standard-Vergleichsseiten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann Ihnen präzise aufzeigen, welche davon zu Ihrer Situation passen und wo interne Wechselchancen bestehen.

Tarifwechsel im AXA Tarif: Wechselrechte unter §204 VVG

Das zentrale Tarifwechselrecht innerhalb der AXA ist der interne Wechsel nach §204 VVG. Dabei handelt es sich um einen Wechsel zu einem anderen Tarif desselben Versicherers, nicht zu einem anderen Unternehmen. In vielen Fällen lassen sich dabei bestehende Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen; ob und in welchem Umfang dies möglich ist und ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich wird, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Tarifwechsel innerhalb der AXA attraktiv ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf: Jetzt anmelden und lassen Sie sich einen auf Ihre Situation abgestimmten Wechselplan erstellen.

Beitragserhöhung bei einem geschlossenen Tarif: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der AXA 142/20, 343/16, ZPRO AW sind typischerweise stärker von Beitragserhöhungen betroffen, da die Risikogemeinschaft schrumpft und die Versichertenkollektive durchschnittlich älter werden. Während offene Tarife von Neuzugängen mit günstigeren Altersstrukturen profitieren, trifft ein geschlossener Tarif die volle Last der medizinischen Kostensteigerung und Alterungsprozesse im eigenen, stagnierenden Bestand.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA bietet oft eine wirksame Gegenmaßnahme. Häufig stehen günstigere Tarife zur Verfügung, die gleichwertige oder bessere Leistungen anbieten und gleichzeitig ein niedrigeres Prämienniveau haben. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die Entwicklung auf der AXA-Ebene. Ob und welche Alternativen zu einem besseren Beitrag verfügbar sind, prüft unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden mit Ihnen gemeinsam durch.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 343/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulant bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, technische bis zur 2,5-fachen und Laborleistungen bis zur 1,3-fachen GOÄ. Stationär wird Chefarztbehandlung bis zur 5-fachen GOÄ erstattet. Zahnbehandlung wird zu 100% bezahlt, Zahnersatz zu 60% (steigerbar auf bis zu 100% mit Prophylaxeprogramm). Sehhilfen werden mit bis zu 650 Euro je Paar Mehrstärkengläser bezuschusst, und Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% erstattet.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif, der keine neuen Kunden von außen aufnimmt. Bestandsversicherte der AXA können jedoch innerhalb desselben Unternehmens nach §204 VVG zu diesem Tarif oder von ihm wechseln. Die geschlossene Struktur bedeutet, dass das Versichertenkollektiv schrumpft und sich dadurch das Beitragsniveau tendenziell ungünstiger entwickelt als bei offenen Tarifen.
Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant und stationär. Dieser Betrag positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehaltsbereich: Er ist höher als SB-freie Tarife, aber deutlich niedriger als Tarife mit Selbstbehalten über 1.000 Euro. Der Selbstbehalt wird vor der Erstattung von Leistungen einmal pro Jahr fällig.
Ja, als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Tarif desselben Versicherers. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen mitnehmen und ein niedrigeres Beitragsniveau erreichen; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Altersrückstellungen Sie mitnehmen können, hängt vom konkreten Wechsel ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem persönlichen Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Bei einem geschlossenen Tarif besteht das Risiko von überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen; ein Wechsel kann daher lohnend sein, wenn ein günstigerer Tarif mit adäquaten Leistungen verfügbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, ob und welche internen Wechseloptionen zum besseren Beitrag oder mit besseren Leistungen realisierbar sind, und erstellt Ihnen einen individuellen Vergleich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert