AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 343/20, 541/18 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/20, 343/20, 541/18 AW der AXA ist ein klassischer Bestandstarif der Alten Welt mit solider Erstattungsstruktur. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr erstattet er ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor), Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnbehandlung zu 90% und Zahnersatz zu 72% ohne jährliche Summenbegrenzung. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80% pro Versicherungsfall abgesichert.

Als geschlossener Tarif nimmt die AXA keine Neukunden mehr auf; die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch allmählich und führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen. Für bestehende Versicherte der AXA bietet sich jedoch ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, der häufig zu günstigeren Beiträgen führt und in vielen Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen ermöglicht. Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, wobei das Einzelfall-Detail einer persönlichen Prüfung bedarf.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm untersucht Ihre Tarifwechsel-Möglichkeiten im AXA PKV-Tarif und zeigt Ihnen auf, welche Einsparungen realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 343/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA-Tarif?

Der AXA-Tarif 142/20, 343/20, 541/18 AW ist geschlossen, das heißt, die AXA nimmt für diesen Tarif keine neuen, externen Kunden mehr auf. Dies führt dazu, dass sich die Versichertenzahl im Tarif allmählich verringert, während das Durchschnittsalter gleichzeitig steigt. Eine schrumpfende und alternde Risikogemeinschaft bedeutet höhere Kostendynamiken pro Kopf und somit tendenziell stärkere Beitragserhöhungen als bei offenen Tarifen mit stabiler oder wachsender Altersstruktur. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in neuere, kostengünstiger kalkulierte Tarife wechseln.

Wichtig: Ältere Tarife wie dieser werden von der AXA oft nicht mehr aktiv vermarktet oder in öffentlichen Tarifvergleichen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann konkret beurteilen, welche Tarifwechsel-Optionen für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel im AXA-Tarif: Ihre rechtliche Möglichkeit

Als Versicherter der AXA können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln, ohne dass Sie die AXA verlassen müssen. In vielen Fällen werden dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - doch dies hängt vom konkreten Wechsel und den Tarifbedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie kostenlos, wie ein Tarifwechsel konkret umgesetzt werden kann und welche Beitragseinsparungen realistisch sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle Optionen auf: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA-Tarif: Tarifwechsel als Lösungsweg

Der AXA-Tarif 142/20, 343/20, 541/18 AW ist in den vergangenen Jahren wiederholt von Beitragserhöhungen betroffen gewesen. Grund dafür ist die schrumpfende Versichertenzahl des geschlossenen Tarifs - weniger Versicherte müssen die gleichen Kosten tragen, was automatisch zu höheren Einzelbeiträgen führt. Hinzu kommen steigende medizinische Behandlungskosten und Verwaltungsaufwände, die alle Tarife belasten.

Gute Nachricht: Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, breiter besetzten AXA-Tarif ist oft möglich und kann die Beitragslast erheblich senken - häufig ohne nennenswerte Leistungseinbußen. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preistrends bei der AXA nachzuvollziehen. Danach können Sie sich bei Interesse für unsere kostenlose Tarifanalyse anmelden: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 343/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zu 3,5-facher GOÄ, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% und danach zu 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser (bei bis zu 6 Dioptrien) oder bis 935 EUR (bei über 6 Dioptrien) alle 2 Jahre, Zahnbehandlung zu 90%, Zahnersatz zu 72% ohne jährliche Summenbegrenzung, stationäre Privatarztbehandlung bis 3,5-facher GOÄ (Chefarzt bis 5-fach), und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Kostenhöhe. Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, die AXA nimmt keine neuen Versicherten mehr auf. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet dies, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und älter wird, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Gleichzeitig eröffnet der geschlossene Status ein Optimierungspotenzial: Bestehende AXA-Versicherte können häufig zu jüngeren, breiter besetzten Tarifen wechseln und dabei Kosten sparen.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr für alle Versicherungsfälle (ambulant, stationär, Zahnbehandlung und Zahnersatz). Dieser Betrag gilt als mittlerer Selbstbehalt im PKV-Segment und wird auch bei Vorsorgeleistungen wie den erweiterten Impfschutz-Leistungen fällig.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie über §204 VVG intern zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und häufig entfällt eine Gesundheitsprüfung - doch ob dies im Einzelfall zutrifft, hängt vom konkreten Zieltarif und Ihren persönlichen Verhältnissen ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann hier Klarheit schaffen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand, dem 500-EUR-Selbstbehalt und davon ab, welche Alternativtarife die AXA aktuell anbietet. Jüngere und offene AXA-Tarife mit stabiler Risikogemeinschaft entwickeln ihre Prämien tendenziell moderater. Für viele Bestandsversicherte in diesem geschlossenen Tarif lohnt sich ein Wechsel deutlich, gerade wenn Beitragserhöhungen anstehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann im persönlichen Gespräch beurteilen, ob und welcher Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist und Ihre Leistungsanforderungen erfüllt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert