AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 343/20, 544/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 343/20, 544/20 AW richtet sich an bestehende AXA-Versicherte, die eine hochwertige Privatversorgung mit GOÄ-Höchstsätzen suchen. Mit einem Selbstbehalt von 500 € pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zur 3,5-fachen GOÄ bei ärztlichen Leistungen bietet dieser Tarif der Alten Welt umfassende medizinische Abdeckung. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und eine Zahnbehandlung zu 100% sind enthalten.

Als geschlossener Tarif steht das Versichertenkollektiv unter demografischem Druck. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb viele AXA-Versicherte dieses Profils einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen. Häufig stehen kostengünstigere oder flexiblere Tarife innerhalb der AXA zur Verfügung, die in vielen Fällen gleichwertige oder bessere Leistungen mit niedrigeren Prämien kombinieren. Die Altersrückstellungen können in der Regel mitgenommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optionen für Ihren AXA PKV-Tarif auf und klärt, welche Wechsel ohne Leistungsverlust realisierbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 343/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Geschlossene Tarife wie der AXA 142/20, 343/20, 544/20 AW nehmen keine neuen, externen Kunden mehr auf. Nur Bestandsversicherte des Versicherers können per §204 VVG intern in solche Tarife wechseln. Diese Regelung schützt die Risikogemeinschaft des Tarifs, führt aber unweigerlich zu einer schrumpfenden Versichertengruppe. Die demografische Überalterung und sinkende Neuaufnahmen beschleunigen den Effekt, der typischerweise in überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen resultiert.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse geschlossener AXA-Tarife und ihrer Wechselmöglichkeiten. Obwohl dieser Tarif nicht öffentlich vermarktet wird, kennt er die verfügbaren Alternativen und kann bewerten, ob und wie ein Wechsel für Ihre Situation sinnvoll ist. Geschlossene Tarife sind häufig nicht auf handelsüblichen Tarifvergleichsseiten zu finden, weshalb fachkundige Beratung den entscheidenden Vorteil bietet.

Tarifwechsel beim AXA 142/20, 343/20, 544/20 AW: Ihre Rechte

Als AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einer anderen AXA-Krankenversicherung ohne Anbieterwechsel. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Häufig sind sowohl eine Reduktion der Prämie als auch die Erhaltung oder Verbesserung der Leistungen möglich.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft für Sie alle verfügbaren Tarifoptionen innerhalb der AXA und stellt konkrete Vergleiche auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über die für Ihre Gesundheitssituation besten Wechseloptionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die konkreten Sparpotenziale und machbaren Leistungsvarianten auf. Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre persönliche Empfehlung.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Handlungsoptionen

Der AXA 142/20, 343/20, 544/20 AW ist typischen Kosteninflations-Dynamiken ausgesetzt, die durch die schrumpfende Versichertengruppe des geschlossenen Tarifs noch verstärkt werden. Medizinische Kostensteigerungen, demografische Alterung und sinkende Kapitalerträge der Alterungsrückstellungen führen fast regelmäßig zu Beitragsanpassungen, die an Alte-Welt-Tarife gebunden sind und oft überdurchschnittlich ausfallen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist in vielen Fällen der Weg, die Prämienentwicklung zu stabilisieren oder zu senken. Mit einem Wechsel in einen moderneren oder offeneren AXA-Tarif profitieren Sie oft von besserer Risikozusammensetzung und moderateren Kostensteigerungen. Schauen Sie sich die Beitragshistorie Ihres Tarifs in unserem Beitragserhöhungs-Chart an, um die Trends zu erkennen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen auf, welche Alternativen real erreichbar sind. Jetzt anmelden und sichern Sie sich eine individuelle Wechselempfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 343/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, technische Leistungen bis zur 2,5-fachen GOÄ und Laborleistungen bis zur 1,3-fachen GOÄ. Im Krankenhaus ist Privatarztbehandlung enthalten und wird ebenfalls bis zu denselben Sätzen erstattet, Chefarzt-Leistungen bis 5-fach GOÄ. Der Tarif deckt 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100%, danach 80%. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%, alle ohne Jahresobergrenzen. Für Sehhilfen sind je nach Dioptrienstärke bis 825 EUR für Mehrstärkengläser vorgesehen, Sehhilfen-Neuanschaffung alle 2 Jahre.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. für neue, externe Kunden nicht mehr zugänglich. Nur bestehende AXA-Versicherte können per §204 VVG intern in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Geschlossene Tarife unterliegen demografischem Druck, da die Versichertengruppe schrumpft und überaltert. Dies führt tendenziell zu höheren Beitragserhöhungen als in offenen Tarifen. Für aktuelle Versicherte bedeutet Geschlossenheit aber auch Schutz vor massiven Neukunden-Zuzügen, die die Risikogemeinschaft verwässern würden.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Dieser Betrag ist für einen Höchstsatz-Tarif Standard und positioniert ihn im oberen Preissegment, da er die Eigenverantwortung des Versicherten stärker belastet als Tarife mit niedrigerem oder null Selbstbehalt. Nach Erreichen des Selbstbehalts trägt die Versicherung die vollen anspruchsfähigen Kosten bis zur jeweiligen GOÄ-Erstattungsgrenze.
Ja, Sie können als AXA-Versicherter in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG ist unabhängig vom Status des Tarifs gegeben. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die konkreten Möglichkeiten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Gesundheitszustand, der aktuellen Beitragsbelastung und den verfügbaren Alternativentarifen bei der AXA. Als geschlossener Tarif der Alten Welt unterliegt der 142/20, 343/20, 544/20 AW typischerweise höheren Beitragserhöhungen als neuere, offene Tarife. Wenn Sie mit den Prämien oder der Tarifstruktur (z.B. Selbstbehalt oder Zahnersatz-Quote) unzufrieden sind, lohnt sich eine individuelle Analyse. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann beurteilen, ob und wie ein Wechsel für Sie rentabel und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert