AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 343/20, VITAL-Z AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 343/20, VITAL-Z AW gehört zu den etablierten Produkten aus der alten Welt und kombiniert umfangreiche Leistungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 500 Euro. Im ambulanten Bereich (142/20) sind Versicherte bei ärztlichen Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz geschützt, technische Leistungen folgen bis zur 2,5-fachen GOÄ, Laborleistungen bis zur 1,3-fachen GOÄ. Die Zahnversicherung VITAL-Z erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 75 Prozent, was diesen Tarif für Versicherte mit hohem Zahnersatzbedarf attraktiv macht.

Der Mehrbettplatz im stationären Bereich (343/20) wird durch Privatarztbehandlung und die Möglichkeit einer Chefarztbehandlung komplettiert, wobei Chefärzte sogar bis zur 5-fachen GOÄ erstattet werden können. Der Tarif deckt zudem 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall mit vollständiger Erstattung ab, danach erfolgt eine 80-prozentige Kostenübernahme. Sehhilfen werden nach einem flexiblen System finanziert, abhängig von der Stärke der Sehbehinderung bis zu 760 Euro für Mehrstärkengläser.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein interner Tarifwechsel innerhalb der AXA PKV-Tariffamilie für Ihre Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der AXA: Was bedeutet das für Versicherte?

Der AXA 142/20, 343/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass die AXA für neue, externe Kunden keinen Zugang mehr zu diesem Tarif anbietet. Die Risikogemeinschaft des Tarifs schrumpft daher stetig, da nur noch Bestandsversicherte die Police halten und es keinen Zustrom von Jungversicherten gibt. Dies führt zu einer höheren Alterungsdynamik und tendenziell zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können. Trotz des geschlossenen Status können Versicherte des gleichen Versicherers jedoch weiterhin in diesem Tarif oder anderen AXA-Tarifen einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Anspruch nehmen, sofern die individuellen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oftmals nicht mehr aktiv öffentlich kommuniziert oder in Tarifvergleichen gelistet. Dies macht den Überblick schwierig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene AXA-Tarife und kann auf Basis Ihrer Gesundheit und Ihres Alters auch diesen Tarif beurteilen und empfehlen, wenn er zu Ihrer individuellen Situation passt.

Tarifwechsel im AXA 142/20, 343/20, VITAL-Z AW: Ihre Möglichkeiten

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA PKV ist über das Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG möglich. Dabei wechseln Sie nicht zu einem anderen Versicherer, sondern zu einem anderen Tarif des gleichen Unternehmens. In vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und in den meisten Fällen sind neue Gesundheitsfragen nicht erforderlich. Allerdings hängt dies stark vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Tarifwechsel-Alternativen innerhalb der AXA verfügbar sind und ob ein Wechsel für Ihre Situation Sinn macht. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie schnell und kostenlos einen ersten Überblick: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 343/20, VITAL-Z AW: Tarifwechsel als Ausweg

Der geschlossene Status des AXA 142/20, 343/20, VITAL-Z AW führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich älter wird. Bei schrumpfenden Deckungsreserven und steigenden medizinischen Kosten ist eine Beitragserhöhung in geschlossenen Tarif-Kohorten eine häufige Folge. Die Kulanzleistungen und das breite Leistungsspektrum (GOÄ-Höchstsätze, Zahnersatz zu 75 Prozent, Chefarzt-Zusage bis 5-fach) verstärken diesen Effekt, da qualitativ hochwertige Tarife mit leistungsstarken Garantien besonders anfällig für Prämiensprünge sind.

Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren, offenen AXA-Tarif kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen und dabei häufig gleichwertige Leistungen bieten. Ob ein solcher Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen möglich ist, prüft unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gezielt für Sie. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Beitragshistorie: Beitragserhöhungs-Chart. Danach können Sie sofort handeln und sich Jetzt anmelden für eine persönliche Analyse durch unseren PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif bietet im ambulanten Bereich Erstattung bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Verfahren und 1,3-fach für Laborarbeiten. Sehhilfen werden mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser (bei bis +/- 6 Dioptrien) oder bis zu 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen finanziert. Psychotherapie umfasst 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent. In der Zahnversicherung VITAL-Z werden Zahnbehandlungen zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent. Die stationäre Versorgung erfolgt im Mehrbettzimmer mit Privatarztbehandlung und Chefarzt-Option bis zur 5-fachen GOÄ.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. neue Kundinnen und Kunden können ihn nicht mehr abschließen. Die Versichertengemeinschaft besteht nur noch aus Bestandskunden, was zu einer kontinuierlichen Alterung führt. Dies macht Beitragserhöhungen wahrscheinlicher, insbesondere weil die Risikogemeinschaft keine Jungversicherten mehr aufnimmt, die normalerweise kostendämpfend wirken würden. Bestehende Versicherte haben jedoch das Recht, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere AXA-Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag wird bei Inanspruchnahme medizinischer Leistungen fällig und gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Behandlungen und Zahnleistungen. Mit 500 Euro liegt der Tarif im gehobenen Mittelfeld und signalisiert eine Grundabsicherung gegen Kleinstausgaben, ohne dabei zu sehr in die Tasche zu greifen. Der Selbstbehalt gilt auch für Vorsorgeleistungen wie Impfungen (im Kulanzumfang).
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA PKV nach §204 VVG. Ein Wechsel zu einem offenen, günstigeren AXA-Tarif ist häufig möglich und kann zu Beitragseinsparungen führen. In vielen Fällen bleiben Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig erhalten, und oft sind keine neuen Gesundheitsfragen erforderlich. Allerdings hängt dies vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welche Optionen konkret für Sie verfügbar sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ein Tarifwechsel lohnt sich insbesondere dann, wenn Ihre Beiträge in den letzten Versicherungsjahren deutlich angestiegen sind. Als geschlossener Tarif aus der alten Welt ist das Potenzial für Beitragsoptimierungen in der Regel größer als bei neueren, offenen Produkten. Entscheidend ist aber, ob Sie von gleichwertigen Leistungen in einem Zieltarif profitieren können und ob Ihre Altersrückstellungen nicht wesentlich sinken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil und empfiehlt konkret, ob ein Wechsel wirtschaftlich und leistungsmäßig für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert