AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 344/20, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 344/20, 540/12 AW kombiniert eine großzügige ambulante Erstattung mit solider Zahnversorgung. Versicherte profitieren von Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), einem moderaten Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr und einer Zahnersatzquote von 60 Prozent ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie ist mit 30 vollständig erstatteten Sitzungen pro Versicherungsfall inkludiert, danach folgt eine 80-prozentige Beteiligung. Das Tarif-Profil richtet sich an Versicherte der Alten Welt, die Wert auf umfassende ambulante Leistungen ohne Chefarzt-Anspruch legen.

Als geschlossener Tarif steht dieser Versicherten-Pool nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung, was für bestehende Mitglieder längerfristig ein erhöhtes Beitragssteigerungsrisiko bedeutet. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung des Versichertenkollektivs sind typische Kostentreiber in älteren, geschlossenen Tarifen. Trotzdem eröffnet sich für Bestandsversicherte der gleichen Versicherungsgesellschaft ein wichtiger Weg: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ermöglicht in vielen Fällen den Wechsel zu optimierten Alternativen mit geringeren Prämien oder besseren Leistungen, ohne die angesammelten Altersrückstellungen zu verlieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wo konkrete Sparpotenziale liegen und welche AXA PKV-Tarife zu Ihrer persönlichen Situation passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Optionen und bereitet eine fundierte Wechsel-Empfehlung vor.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum dieser Bisex-Tarif trotz Geschlossenheit noch relevant ist

Der AXA 142/20, 344/20, 540/12 AW ist längst nicht mehr für Neukunden geöffnet, doch für bestehende Versicherte der AXA behält er durchaus Bedeutung. Wer bereits in diesem Tarif versichert ist, muss seine Position nicht verlassen. Gleichzeitig ermöglicht die Tatsache, dass der Tarif geschlossen ist, in der Regel eine deutlich niedrigere Kapitalanlagerendite in der Beitragskalkulation, weshalb die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfällt als in neueren Tarifen - zumindest solange die Risikogemeinschaft stabil bleibt.

Ältere Tarife wie dieser sind häufig nicht öffentlich gelistet oder aktiv beworben, weshalb viele Versicherte gar nicht wissen, dass ein Wechsel nach §204 VVG hinein möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser geschlossenen Bestände und kann beurteilen, ob ein Wechsel in den 142/20, 344/20, 540/12 AW für externe Interessenten (durch Vermittlung) realistisch ist oder ob andere AXA-Tarife die bessere Wahl darstellen.

Tarifwechsel-Chancen beim AXA 142/20, 344/20, 540/12 AW

Sind Sie bereits AXA-Versicherter und zahlen höhere Beiträge als nötig, bietet sich ein Wechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG an. Dieser Weg ermöglicht es, zu einem anderen AXA-Tarif zu wechseln, ohne die bereits angesammelten Altersrückstellungen zu verlieren. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung ganz, insbesondere wenn Sie zu einem geöffneten Tarif mit gleichwertigen Leistungen wechseln. Allerdings hängt dies im Einzelfall ab: Die Frage, ob und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können sowie ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, muss individuell geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition, identifiziert maßgeschneiderte Wechselalternativen innerhalb der AXA und berechnet das konkrete Einsparpotenzial. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen transparent, ob und wie viel Sie durch einen optimierten Tarif sparen können - nutzen Sie die Chance zum Wechsel noch heute. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Alter: Wechsel als Ausweg

Der AXA 142/20, 344/20, 540/12 AW gehört zu den älteren Tarifgenerationen, bei denen sich Beitragserhöhungen in den letzten Jahren verstärkt haben. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass die Versichertenzahl in geschlossenen Tarifen sinkt und sich das Durchschnittsalter des Versichertenkollektivs kontinuierlich erhöht. Medizinische Kostensteigerungen treffen damit auf ein schrumpfendes und älteres Versichertenkollektiv - eine klassische Spirale, die zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet hier Entlastung: Viele AXA-Versicherte finden durch einen Wechsel zu moderneren, offenen oder günstiger angelegten Tarifen erhebliche Einsparungen, ohne dabei wichtige Leistungen aufzugeben. Informieren Sie sich anhand des Beitragserhöhungs-Charts, wie sich die Prämienentwicklung bei der AXA in den letzten Jahren dargestellt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche Wechseloption konkret zu Ihren Bedürfnissen und Ihrer Lebenssituation passt - starten Sie jetzt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 344/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Laborleistungen). Psychotherapie ist mit 30 vollständig erstatteten Sitzungen pro Versicherungsfall enthalten, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro (Mehrstärkengläser über 6 Dioptrien) erstattet. Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) ist mit 60 Prozent ohne Summenbegrenzung abgedeckt. Zahnbehandlung und Kieferorthopädie folgen ebenfalls der 60-Prozent-Quote. Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Versicherten auf. Für bestehende AXA-Versicherte bedeutet dies, dass die Risikogemeinschaft nicht wächst, sondern tendenziell schrumpft und älter wird. Diese Entwicklung führt über längere Zeit zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen. Ein Vorteil: Neue Versicherte aus einer anderen Versicherungsgesellschaft können diesen Tarif nicht belasten, weshalb die Beitragsdynamik manchmal moderater ausfällt als in extremen Schrumpftarifen. Für Bestandsversicherte eröffnet sich durch §204 VVG die Möglichkeit, in offenere oder günstigere AXA-Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Ein Selbstbehalt von 500 Euro positioniert diesen Tarif im mittleren bis oberen Drittel des Spektrums: höher als viele Standard-Tarife (die oft bei 300 Euro liegen), aber deutlich niedriger als Tarife mit hohem Selbstbehalt (ab 1.000 Euro). Der Selbstbehalt fällt jährlich neu an und ist eine bewährte Kombination aus Eigenverantwortung und Kostenersparnis für den Versicherer.
Ja, als AXA-Versicherte können Sie innerhalb der AXA nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen lassen sich durch einen solchen internen Tarifwechsel Prämien senken und gleichwertige oder bessere Leistungen sichern. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Wechselfall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie bei der Suche nach Alternativen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der konkreten Beitragsentwicklung ab. Versicherte in geschlossenen Alttarifen wie diesem erleben häufig stärkere Beitragssteigerungen, weshalb ein Blick auf moderne Alternativen sinnvoll ist. Jüngere und gesundheitlich stabile Versicherte finden oft deutliche Ersparnis-Chancen ohne Leistungsverzicht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und nennt konkrete Wechsel-Szenarien mit Einsparpotenzialen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert