AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 344/20, 541/18 AW: Alte-Welt-Tarif im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif 142/20, 344/20, 541/18 AW der AXA richtet sich ausschließlich an Bestandskunden und kombiniert maximale Leistungsvergütungen mit strukturierten Eigenbeteiligungen. Mit Selbstbehalt von 500 Euro jährlich, GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz und einer Zahnersatzquote von 72% positioniert sich dieser Tarif als Premium-Option innerhalb des älteren Tarifportfolios der AXA. Die Risikogemeinschaft ist aufgrund des Neukundenaufnahmestopps gekennzeichnet durch eine stärkere demografische Alterung, was die Beitragsentwicklung unter erhöhten Druck setzt.

Für Versicherte, die bereits in diesem Tarif versichert sind, bietet sich häufig eine Optimierungsmöglichkeit durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG an. Dank der modernen AXA-Neukundentarife mit teilweise besserer Beitragsentwicklung und erhaltenen Leistungsstandards lässt sich oft eine Beitragsreduktion realisieren, ohne dabei auf wesentliche Leistungen verzichten zu müssen. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig übernommen werden, sofern die neuen Leistungen mindestens gleichwertig sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt konkrete Einsparungspotenziale auf und offenbart, welche modernen AXA PKV-Tarife für Ihre Situation geeignet sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 344/20, 541/18 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der AXA 142/20, 344/20, 541/18 AW für neue Kunden nicht verfügbar ist

Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt weder neue Kunden noch Tarifneueinsteiger auf. Das hat zur Folge, dass die Versichertengemeinschaft nur noch aus bereits versicherten Personen besteht, deren Durchschnittsalter kontinuierlich ansteigt. Eine schrumpfende und vergreisende Risikogemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da die steigenden Leistungsausgaben auf eine kleinere Prämienfinanzierungsbasis verteilt werden müssen.

Für bestehende Versicherte ist jedoch nicht das Tarifende der einzige Ausweg. Das Versicherungsvertragsgesetz (§204 VVG) sieht vor, dass Versicherte desselben Versicherers in einen moderneren Tarif wechseln können, ohne die AXA verlassen zu müssen. Ältere, geschlossene Tarife sind oft nicht mehr aktiv im Außenvertrieb präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Detailwissen zu solchen Bestandstarifen und kann häufig auch dann noch Optimierungswege aufzeigen, wenn öffentliche Informationen zu geschlossenen Tarifen rar sind.

Tarifwechsel beim gleichen Versicherer: Chancen und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist grundsätzlich möglich und setzt keine Gesundheitsprüfung voraus, wenn die neuen Leistungen mindestens gleichwertig oder besser sind. Die bestehenden Altersrückstellungen werden in vielen Fällen zu großen Teilen, oft vollständig, in den Zieltarif übernommen. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom Einzelfall ab: Versicherer prüfen die Leistungsäquivalenz, berücksichtigen individuelle Zahlgeschichten und wenden ihre tarifspezifischen Übernahmeregelungen an. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr persönliches Wechselszenario detailliert: Welcher AXA-Tarif passt zu Ihrer aktuellen Lebenssituation, welche Leistungsveränderungen entstehen, wie entwickeln sich die Beiträge? Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen und zeigt auf, wie Sie mit einem internen Tarifwechsel langfristig von besserer Beitragsstabilität profitieren. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 142/20, 344/20, 541/18 AW gezielt abfangen

Die Beitragsentwicklung in älteren, geschlossenen Tarifen wie dem 142/20, 344/20, 541/18 AW wird zunehmend durch die schrumpfende Risikogemeinschaft belastet. Während jüngere Versicherte den Tarif verlassen oder versterben, steigen Alter und Pflegebedarf der Verbleibenden. Gleichzeitig drücken steigende Ärztehonorare und Zahnersatzmaterialkosten sowie fallende Kapitalerträge aus der Alterungsrückstellung auf die Bilanz. Diese Konstellation führt wiederholt zu zweistelligen Beitragssteigerungen.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet einen bewährten Ausweg aus dieser Preisspirale. Viele AXA-Kunden haben durch einen Wechsel zu modernen Tarifen mit besserer Altersstruktur und aktivem Neukundengeschäft ihre Beitragslast um 10 bis 30 Prozent senken können. Welche konkreten Ersparnisse und Leistungsveränderungen für Sie erreichbar sind, zeigt das Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Landingpage. Um Ihre persönliche Optimierungsmöglichkeit systematisch zu evaluieren, bieten wir eine gründliche Analyse an: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt Einsparpotenziale auf und zeigt den Weg zu einer stabileren Beitragsvorhersage. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 344/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationäre Regelleistungen vollumfänglich, Zahnbehandlung zu 90%, Zahnersatz zu 72% und Kieferorthopädie zu 81%. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro (Mehrstärkengläser) erstattet, Psychotherapie bis 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall. Eine umfangreiche Hilfsmittelerstattung für Hörhilfen, Orthesen und Mobilitätshilfen ist enthalten. Berufsunfähigkeit ist nicht versichert. Besonderheit: Keine Summenbegrenzung in der Zahnerstattung.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen und akzeptiert keine neuen Kunden oder Neueinsteiger mehr. Dies führt zu einer alternden Versichertengemeinschaft mit unterdurchschnittlicher Beitragsstabilität. Für bestehende Versicherte der AXA besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG zu offenen oder modernen Tarifen mit besserer demografischer Zusammensetzung und moderateren Beitragsprognosen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, zahnärztliche und psychotherapeutische Leistungen. Eine Selbstbeteiligung von 20% erfolgt bei Naturheilverfahren (Kosten begrenzt auf das schulmedizinische Äquivalent). Der Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im unteren bis mittleren Segment und ist für Versicherte mit geringerem Leistungsbedarf eine wirtschaftliche Option.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif ist möglich. Dabei bleiben die Altersrückstellungen häufig erhalten und eine Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Allerdings hängt dies vom Einzelfall ab: Die genaue Übernahme der Altersrückstellungen und eventuell erforderliche Gesundheitsfragen müssen im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und dem geplanten Zieltarif ab. Als geschlossener Bestandstarif mit alternder Gemeinschaft drohen regelmäßige Beitragssteigerungen. Jüngere und gut versicherte Personen sparen durch einen Wechsel zu modernen Tarifen oft erheblich. Ältere Versicherte müssen die Ersparnis gegen etwaige Leistungsveränderungen abwägen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in Ihrer Tarifanalyse konkret, ob ein Wechsel zum Auszug aus der Preissteigerungsspirale beiträgt und welche Alternativen rechnerisch am meisten Sinn für Sie machen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert