AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW ist ein etablierter Bestandstarif der AXA Krankenversicherung AG aus der älteren Tarifgeneration. Der Tarif kombiniert Erstattungen nach den GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen Satz für ambulante ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen) mit einer soliden Zahnversorgung aus 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im mittleren Segment und richtet sich an Bestandsversicherte, die umfangreiche ärztliche und zahnärztliche Leistungen erwarten.
Als geschlossener Tarif der älteren Welt befindet sich die Risikogemeinschaft des AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW in einem kontinuierlichen Schrumpfungsprozess. Neue externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden, was zu einer Überalterung und damit zu Beitragsdruck führt. Gleichzeitig bietet genau diese Situation bestehenden Versicherten des gleichen Versicherers eine wichtige Chance: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG in den gleichen Versicherer kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien und möglicherweise besseren Leistungen führen, während die erworbenen Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, die Position im Tarif 142/20, 344/20, 541/20 AW zu überprüfen und realistische Wechseloptionen zu identifizieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren AXA PKV-Tarif und erörtert konkrete Verbesserungen im Versicherungsschutz und in den Kosten.
Basismerkmale
142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
344/20: Regel- und Belegarztleistungen.
344/20: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
541/20: Keine Summenbegrenzung.
541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



