AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW ist ein etablierter Bestandstarif der AXA Krankenversicherung AG aus der älteren Tarifgeneration. Der Tarif kombiniert Erstattungen nach den GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen Satz für ambulante ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische Leistungen) mit einer soliden Zahnversorgung aus 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr positioniert sich dieser Tarif im mittleren Segment und richtet sich an Bestandsversicherte, die umfangreiche ärztliche und zahnärztliche Leistungen erwarten.

Als geschlossener Tarif der älteren Welt befindet sich die Risikogemeinschaft des AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW in einem kontinuierlichen Schrumpfungsprozess. Neue externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden, was zu einer Überalterung und damit zu Beitragsdruck führt. Gleichzeitig bietet genau diese Situation bestehenden Versicherten des gleichen Versicherers eine wichtige Chance: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG in den gleichen Versicherer kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien und möglicherweise besseren Leistungen führen, während die erworbenen Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, die Position im Tarif 142/20, 344/20, 541/20 AW zu überprüfen und realistische Wechseloptionen zu identifizieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren AXA PKV-Tarif und erörtert konkrete Verbesserungen im Versicherungsschutz und in den Kosten.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für die Versicherten?

Der AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, was bedeutet, dass die AXA keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Diese Schließung führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert. Weniger Jüngere zahlen in die gleiche Risikogemeinschaft ein, daher werden die Beiträge für die verbleibenden Versicherten - also auch für Sie - kontinuierlich erhöht, um die medizinischen Kosten zu decken. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers haben jedoch das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht aktiv vermarktet und sind in der Öffentlichkeit kaum noch präsent. Das bedeutet aber nicht, dass ein Wechsel unmöglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alt-Tarife und kann analysieren, welche Alternativen des gleichen Versicherers für Ihre individuelle Situation und Ihren Altersstand geeignet sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG - Ihre Optionen im Detail

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihr Recht als bestehender Versicherter der AXA. Sie können innerhalb der AXA in einen anderen, günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und von Ihrer persönlichen Situation ab; in vielen Fällen entfällt sie jedoch. Die erworbenen Altersrückstellungen aus dem Tarif 142/20, 344/20, 541/20 AW werden in der Regel bei einem Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif mitgenommen, was Ihren Beitragssatz senkt. Jedoch: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger analysiert Ihre aktuelle Position im 142/20, 344/20, 541/20 AW und prüft realistische Wechselpfade. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche AXA-Tarife zu Ihrer Gesundheit, Ihrem Alter und Ihrem Budget passen. Jetzt anmelden, um von dieser Analyse zu profitieren.

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif - und wie Sie handeln

Der AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW, als geschlossener Tarif aus der älteren Generation, ist besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende und überalternde Versichertengemeinschaft trägt zunehmend weniger Neuanmeldungen, wodurch die Kostenlast auf den verbleibenden Versicherten umso schwerer lastet. Hinzu kommen steigende medizinische Kosten und sinkende Kapitalerträge aus den Alterungsrückstellungen, was regelmäßige Anpassungen der Prämien nach sich zieht.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem aktuelleren oder offeneren AXA-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragssteigerungen reduzieren und Ihnen mittelfristig finanzielle Entlastung bringen. Der Blick auf unser Beitragserhöhungs-Chart dokumentiert diesen Trend eindrucksvoll. Lassen Sie Ihre persönlichen Chancen von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse bewerten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft, welche Wechselmöglichkeiten Beitragserleichterung bringen. Jetzt anmelden, um einen konkreten Weg zu finden.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 344/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen, Laborleistungen bis zum 1,3-fachen. Sehhilfen werden mit bis zu 200 EUR (Einstärkengläser) bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) oder bis zu 680-935 EUR bei Kontaktlinsen erstattet. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach mit 80% bezahlt. Bei Zahnersatz sind 80% erstattet, Zahnbehandlung sogar 100%, Kieferorthopädie zu 90%. Es gibt keine jährliche Summenbegrenzung für Zahnleistungen.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass die AXA keine neuen Versicherten mehr in diesen Tarif aufnimmt. Die bestehende Versichertengemeinschaft schrumpft daher kontinuierlich, überaltert und trägt steigende Kosten. Für Sie als Bestandsversicherter ist dies ein Signal, dass Beitragserhöhungen häufig und überdurchschnittlich ausfallen werden. Gleichzeitig eröffnet die Geschlossenheit die Chance zum Tarifwechsel innerhalb der AXA.
Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt pro Versicherungsfall und muss von Ihnen selbst gezahlt werden, bevor die Versicherung ihre Erstattung leistet. Mit 500 EUR positioniert sich dieser Tarif im mittleren Segment; es gibt sowohl Tarife mit höherem Selbstbehalt als auch solche mit null EUR. Der Selbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen.
Ja, Sie haben als Bestandsversicherter das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Ob dieser ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif und Ihrer Situation ab; in vielen Fällen sind bessere Konditionen möglich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft dies im Detail. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Tarifwechsel, besonders wenn Beitragserhöhungen anstehen oder wenn Sie einen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt und moderneren Leistungen anstreben. Als geschlossener Tarif der älteren Welt wird der 142/20, 344/20, 541/20 AW strukturell teurer - der Wechsel zu einem neueren AXA-Tarif kann also Einsparungen bringen. Allerdings hängt die Entscheidung von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den konkret verfügbaren Alternativen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Chancen individuell und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel wirtschaftlich und versicherungstechnisch sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert