AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 344/20, 544/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 344/20, 544/20 AW ist ein Bestandstarif der älteren Generation und richtet sich an Versicherte, die bereits im AXA-Portfolio eingebunden sind. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr und Höchstsatz-Erstattungen bis zur 3,5-fachen GOÄ in der ambulanten Versorgung sowie Regelleistungen und Belegarzt-Optionen stationär bietet dieser Tarif ein klassisches Leistungsprofil. Die Zahnversicherung erstattet Behandlungen zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 50 Prozent und Kieferorthopädie zu 90 Prozent, ohne Jahresobergrenzen.

Als geschlossener Bestandstarif unterliegt der 142/20, 344/20, 544/20 AW den typischen Risiken eines schrumpfenden Versichertenkollektivs. Neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden, was langfristig zu Alterungseffekten und potenziellen Beitragserhöhungen führt. Allerdings eröffnet sich für bereits versicherte Kunden des gleichen Versicherers ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG, der in vielen Fällen zu moderateren Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren AXA PKV-Tarif ein kostensparender interner Wechsel infrage kommt.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 142/20, 344/20, 544/20 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
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Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der Tarifstatus geschlossen signalisiert, dass die AXA keine Neukunden von außerhalb aufnimmt. Für Sie als bestehender AXA-Versicherter bedeutet dies jedoch nicht, dass Ihre Tarifoptionen erschöpft sind: Sie können gemäß §204 VVG in andere Tarife der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln, ohne die AXA komplett zu verlassen. Das ist ein entscheidender Unterschied zum externen Versichererwechsel und bewahrt Ihre Altersrückstellungen.

Geschlossene Tarife wie dieser leiden typischerweise unter einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, da Versicherte abwandern und keine Neuzugänge kompensieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf den kompletten AXA-Tarifkatalog - auch auf ältere oder geschlossene Tarife - und kann evaluieren, welche Alternative zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel im AXA 142/20, 344/20, 544/20 AW: So funktioniert es

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt ohne Versichererwechsel und bleibt innerhalb der AXA. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft kostenlos, welche verfügbaren AXA-Tarife Ihre Beiträge senken könnten. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um konkrete Alternativen zu entdecken.

Beitragserhöhung im 142/20, 344/20, 544/20 AW: Wie Sie reagieren

Der geschlossene Status dieses AXA-Tarifs führt zu einer überproportionalen Belastung durch medizinische Kostensteigerungen und demografische Alterung. Die stagnierende oder rückläufige Versichertenbasis kann Erhöhungen begünstigen, da weniger junge und gesunde Versicherte die Älteren quersubventionieren. Damit verschärft sich die Rentabilität jedes einzelnen Tarifjahrgangs und damit auch Ihre Prämie.

Eine Anpassung nach §204 VVG ist in vielen Fällen der praktische Ausweg: Ein Wechsel zu einem geöffneten oder besser strukturierten AXA-Tarif kann Ihre finanzielle Last reduzieren. Informieren Sie sich über die Entwicklung der Prämien Ihrer Alterskohorte auf dem Beitragserhöhungs-Chart des Versicherers. Unsere Experten beraten Sie anschließend gezielt: Jetzt anmelden zu unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse.

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 344/20, 544/20 AW

Der Tarif leistet für ambulante Ärzte bis zum 3,5-fachen GOÄ-Höchstsatz, Zahnbehandlung 100% ohne Altersbegrenzung, Zahnersatz 50%, Kieferorthopädie 90%. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall übernommen, danach 80%. Sehhilfen erstattet der Tarif bis 110 Euro für Gestelle, Gläser bis 825 Euro für Mehrstärken- und Einstärkengläser, Kontaktlinsen bis 935 Euro. Stationär erbringt der Tarif Regelleistungen und Belegarzt-Leistungen.
Der Tarif ist geschlossen, was bedeutet, dass die AXA keine neuen externen Kunden aufnimmt. Die Versichertenbasis schrumpft dadurch langfristig, was oft zu Beitragserhöhungen führt. Allerdings können Sie als bestehender AXA-Kunde intern nach §204 VVG in andere Tarife des Versicherers wechseln, ohne die AXA verlassen zu müssen.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr und Versicherungsfall. Dieser Betrag gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Mit 500 Euro liegt dieser Tarif im mittleren Selbstbehalts-Segment und reduziert die jährlichen Prämien gegenüber niedrigeren oder kostenfreien Selbstbeteiligungen.
Ja, als bestehender AXA-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen vollständig mitnehmen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Sie hier unterstützen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für Versicherte dieses geschlossenen Bestandstarifs empfiehlt sich eine Prüfung oft, besonders wenn die Beiträge in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Der Tarif trägt das volle Risiko der schrumpfenden Versichertenbasis. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob geöffnete AXA-Tarife oder strukturell bessere Altversionen kostengünstiger sind. Ob ein Wechsel konkret rentabel ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen ab.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert