AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z (Alte Welt) kombiniert umfangreiche ambulante und zahnmedizinische Leistungen mit moderaten Anforderungen bei Stationäraufenthalten. Ambulant wird ärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen (bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet; Zahnbehandlung erfolgt zu 100%, Zahnersatz zu 75%. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall enthalten, danach 80%. Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro jährlich.
Als geschlossener Tarif bietet die AXA diesen Tarif für Neukunden nicht mehr an. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was längerfristig zu Beitragssteigerungen führt. Versicherte, die bereits bei der AXA unter diesem oder einem ähnlichen Tarif angemeldet sind, können jedoch von den internen Tarifwechsel-Möglichkeiten nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen lassen sich durch den Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif bei gleichen oder besseren Leistungen Beiträge senken, da aktiv bewirtschaftete Tarife von einer ausgeglicheneren Altersstruktur profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und wie ein Wechsel innerhalb der AXA PKV-Tarif-Familie zu Einsparungen oder besseren Leistungen führen kann.
Basismerkmale
142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
344/20: Regel- und Belegarztleistungen.
344/20: Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
- Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.



