AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z (Alte Welt) kombiniert umfangreiche ambulante und zahnmedizinische Leistungen mit moderaten Anforderungen bei Stationäraufenthalten. Ambulant wird ärztliche Behandlung bis zu den Höchstsätzen (bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet; Zahnbehandlung erfolgt zu 100%, Zahnersatz zu 75%. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall enthalten, danach 80%. Der Selbstbehalt liegt bei 500 Euro jährlich.

Als geschlossener Tarif bietet die AXA diesen Tarif für Neukunden nicht mehr an. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was längerfristig zu Beitragssteigerungen führt. Versicherte, die bereits bei der AXA unter diesem oder einem ähnlichen Tarif angemeldet sind, können jedoch von den internen Tarifwechsel-Möglichkeiten nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen lassen sich durch den Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif bei gleichen oder besseren Leistungen Beiträge senken, da aktiv bewirtschaftete Tarife von einer ausgeglicheneren Altersstruktur profitieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Situation und zeigt auf, ob und wie ein Wechsel innerhalb der AXA PKV-Tarif-Familie zu Einsparungen oder besseren Leistungen führen kann.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z?

Der Tarif ist seit längerer Zeit für externe Neukunden geschlossen und wird von der AXA nicht mehr aktiv vermarktet. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe kontinuierlich schrumpft, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Für Bestandsversicherte dieser Tarife ergibt sich jedoch ein Vorteil: Nach §204 VVG haben Sie das Recht, intern zu anderen AXA-Tarifen zu wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft verlassen zu müssen.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser werden von vielen Versicherungsmaklern und Vergleichsportalen nicht mehr prominent angezeigt. Dadurch entgehen vielen Versicherten wertvolle Optimierungsmöglichkeiten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über ältere, geschlossene Tarife und kann konkret aufzeigen, welcher Wechsel für Ihre persönliche Situation passt.

Wie kann ich aus diesem Tarif zu besseren Konditionen wechseln?

Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Das bedeutet, dass Sie ohne Maklergebühren oder Versichererwechsel von diesem älteren Tarif in einen moderneren, offeneren AXA-Tarif wechseln können. In vielen Fällen können Sie dabei bestehendes Altersguthaben mitnehmen, häufig ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Allerdings gilt: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt eine detaillierte Analyse durch und identifiziert, welche neuen AXA-Tarife für Sie interessant sein könnten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen und sehen, worauf es beim Tarifwechsel ankommt. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z: Wie reagieren?

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben typischerweise über dem Durchschnitt liegende Beitragserhöhungen. Der Grund: Die schrumpfende Risikogemeinschaft muss steigende medizinische Kosten auf immer weniger Schultern verteilen, gleichzeitig sinkende Kapitalerträge aus Altersguthaben kompensieren. Demografische Veränderungen in geschlossenen Kollektiven verschärfen diesen Effekt zusätzlich.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann eine sinnvolle Alternative sein, da diese von besseren Altersstrukturen und aktivem Kollektivmanagement profitieren. Die Beiträge sind oft merklich niedriger, ohne dass Leistungen deutlich reduziert werden. Nutzen Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung transparent nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, welche Einsparungen durch einen Wechsel realistisch sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 344/20, VITAL-Z AW

Ambulant werden ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach GOÄ für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet. Psychotherapie ist mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100% enthalten, danach 80%. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen alle 2 Jahre übernommen. Bei Zahnbehandlung erfolgt die Erstattung zu 100%, bei Zahnersatz zu 75% (mit Präventionsbonus 85%), Kieferorthopädie bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu 100%, danach zu 75%. Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind enthalten. Bei Stationäraufenthalten deckt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen ab. Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro im Jahr.
Der Tarif ist geschlossen, nimmt also keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe kontinuierlich altert und schrumpft. Für bestehende Versicherte hat das Nachteile bei der Beitragsberechnung. Allerdings können Sie als AXA-Versicherter intern zu anderen, offeneren Tarifen wechseln und dabei oft von besseren Alterskohorten profitieren. Ein solcher Tarifwechsel ist eine attraktive Optimierungsoption für viele Versicherte in diesem Tarif.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr die ersten 500 Euro aus eigener Tasche zahlen und danach die jeweilige Leistung erstattet wird. Damit befindet sich dieser Tarif im moderaten Selbstbehalt-Segment - nicht beitragsfrei, aber auch nicht in den höheren Sparten (1.000 Euro aufwärts).
Ja, Sie können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der AXA durchführen. Das bedeutet, Sie bleiben bei Ihrer Versicherungsgesellschaft und wechseln in einen anderen Tarif - ohne Maklergebühren oder Versichererwechsel. In vielen Fällen können Sie dabei Altersrückstellungen mitnehmen und sparen Beiträge ein. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel Ihrer Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom spezifischen Tarifwechsel ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
In den meisten Fällen ja, besonders wenn Sie in den letzten Jahren Beitragserhöhungen oberhalb des Durchschnitts erlebt haben. Das Alter, Ihr Gesundheitszustand, die aktuelle Leistungszufriedenheit und verfügbare Alternativtarife spielen eine Rolle. Da dieser Tarif geschlossen und Alte Welt ist, stehen die Chancen gut, dass neuere, offene Tarife bei gleichen oder besseren Leistungen günstiger sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert