AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 142/20, 344/20, ZPRO AW im Detail

Der AXA 142/20, 344/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der nicht mehr für Neukunden verfügbar ist, den aber bestehende AXA-Versicherte noch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG nutzen können. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ mit einer 60-prozentigen Zahnersatzerstattung. Der Zahnersatztarif ZPRO bietet die Möglichkeit, die Quote durch jährliche Prophylaxeprogramme schrittweise auf bis zu 100 Prozent zu steigern. Stationäre Leistungen decken Regel- und Belegarztbehandlung ab, sind aber auf Mehrbettzimmer begrenzt.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist der AXA 142/20, 344/20, ZPRO AW strukturbedingt mit einem schrumpfenden Versichertenbestand konfrontiert, was typischerweise zu stärkeren Beitragserhöhungen führt. Für Bestandsversicherte eröffnet sich hier ein wesentlicher Optimierungsspielraum: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren oder günstigeren AXA-Tarif kann in vielen Fällen die Prämienlast senken und gleichzeitig Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen, ohne dass in jedem Fall eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Ob eine konkrete Tarifoptimierung für Ihre Situation ohne Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, beantwortet Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm. Er bewertet den AXA PKV-Tarif unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Gesundheit und Ziele.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

142/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

142/20: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

142/20: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

142/20: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

142/20: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

142/20: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für AXA-Versicherte?

Der AXA 142/20, 344/20, ZPRO AW ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das hat zur Folge, dass sich die Risikogemeinschaft kontinuierlich verkleinert, während die durchschnittliche Altersstruktur steigt. Diese demografische Verschiebung führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, die deutlich über der durchschnittlichen Inflation liegen können. Dennoch bleibt dieser Tarif für aktuelle AXA-Versicherte des gleichen Unternehmens durch einen internen Tarifwechsel zugänglich.

Ältere, geschlossene Tarife dieser Alten-Welt-Generation werden oft nicht mehr aktiv am Markt kommuniziert, sind jedoch im Bestand noch gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen detaillierten Überblick über solche Alt-Tarife und deren Wechseloptionen. Er kann beurteilen, ob ein Ausstieg aus diesem Tarif in einen besseren internen Tarif lohnend ist und wie Ihre Altersrückstellungen dabei berücksichtigt werden.

Tarifwechsel im AXA 142/20, 344/20, ZPRO AW: Ihre Chancen

Ein Wechsel innerhalb von AXA zu einem anderen Tarif ist über den §204 VVG möglich, wenn Sie bereits AXA-Versicherte sind. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen angerechnet; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und den individuellen Gegebenheiten ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle verfügbaren Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb Ihres Versicherers und zeigt auf, welche Alternativen zu besseren Konditionen erreichbar sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 142/20, 344/20, ZPRO AW - strategische Reaktion

Die Beitragserhöhung in diesem Tarif ist nicht primär eine Folge von Leistungsumfang-Veränderungen, sondern einer klassischen Alten-Welt-Dynamik: Eine schrumpfende, älter werdende Risikogemeinschaft bei gleichzeitig steigenden medizinischen Kosten führt zu einer Prämienentwicklung, die deutlich über dem PKV-Durchschnitt liegen kann. Der 500-Euro-Selbstbehalt mindert das akute Schmerzempfinden, schützt aber nicht vor den Strukturproblemen des geschlossenen Bestands.

Eine interne Tarifoptimierung kann hier Abhilfe schaffen, oft mit moderateren Beitragsperspektiven und gleichwertigen oder besseren Leistungen; Voraussetzung ist die Prüfung durch unseren PKV-Sachverständigen. Nutzen Sie die Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite, um die Entwicklung nachzuvollziehen. Anschließend zeigt Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse konkrete Alternativtarife und deren realistische Beitragsprognosen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 142/20, 344/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Jahr. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für die ersten 30 Sitzungen pro Versicherungsfall übernommen, danach 80 Prozent. Sehhilfen werden erstattet, etwa 110 Euro für Gestelle plus bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser. Stationär sind Regel- und Belegarztleistungen abgedeckt, begrenzt auf Mehrbettzimmer. Der Zahnersatztarif ZPRO erstattet Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 60 Prozent (steigerbar auf bis zu 100 Prozent durch jährliches Prophylaxeprogramm) und Kieferorthopädie zu 60 Prozent mit gleicher Steigerungsmöglichkeit. Jährliche Obergrenzen: ab 2.556,46 Euro im 2. Versicherungsjahr, steigend bis 6.391,15 Euro im 5. Jahr.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif. Neue Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die durchschnittliche Altersstruktur kontinuierlich steigt. Dies führt typischerweise zu erhöhten Prämienbelastungen über die Jahre. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch via §204 VVG in diesen oder andere AXA-Tarife wechseln und so möglicherweise von günstigeren Alternativen profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlungen, stationäre Leistungen und Zahnarztbesuche. Ein 500-Euro-Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im unteren bis mittleren Segment und trägt dazu bei, dass die Beiträge moderater ausfallen als bei Nulltarifen. Allerdings bedeutet dies auch, dass Sie bei kleineren medizinischen Ausgaben selbst zahlen müssen.
Ja, als AXA-Versicherte können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren tatsächlichen Leistungsansprüchen ab. Als geschlossener Tarif der Alten Welt ist dieser stark anfällig für Beitragssprünge, was einen Wechsel häufig attraktiv macht, besonders wenn Sie als jüngerer oder gesünder eingestufter Versicherter eine bessere Prognose bei einem neueren Tarif erreichen können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird Ihre individuelle Situation analysieren und aufzeigen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert