AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/18, 341/20, 540/12 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der Alten Welt mit einem Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Die Tarife 144/18 (ambulant), 341/20 (stationär) und 540/12 (Zahn) bieten Leistungen bis zur GOÄ-Höchstsatzgrenze: ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, technische bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen. Im Krankenhaus ist eine Privatarztbehandlung im Einbettzimmer gesichert, bei Zahnersatz beträgt die Erstattung 60 Prozent ohne Summenbegrenzung.

Die geschlossene Risikogemeinschaft dieses Tarifs hat sich im Laufe der Jahre verkleinert, was typischerweise zu höheren Beitragssätzen und stärkeren Beitragserhöhungen führt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen eine kostengünstigere Alternative bieten und häufig mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen verbunden sein. Die Altersrückstellungen können tendenziell übernommen werden, wobei Gesundheitsfragen nur in bestimmten Fällen erforderlich sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche AXA PKV-Tarife für Ihre Situation optimal passen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf umfangreiche Vergleichsdaten und kann auch ältere, geschlossene Tarife sachgerecht bewerten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 341/20, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen bei der AXA?

Der AXA-Tarif 144/18, 341/20, 540/12 AW ist seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Bestehende AXA-Versicherte können aber die Rechte nach §204 VVG nutzen und in diesen oder einen anderen AXA-Tarif intern wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft werden die Beitragssätze durch die demografische Alterung zusätzlich belastet, was Beitragserhöhungen verschärft.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht aktiv beworben und sind in öffentlichen Tariftabellen oft nicht gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick über alle verfügbaren AXA-Tarife, einschließlich geschlossener Module, und kann Ihnen passgerechte Wechseloptionen aufzeigen, die Ihre Altersrückstellungen erhalten.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Möglichkeiten

Sie können als AXA-Versicherter jederzeit in einen anderen AXA-Tarif wechseln, ohne zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Die Gesundheitsfragen werden oft nicht erneut gestellt, und Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie gerne konkret zu Ihren Optionen. Lassen Sie uns Ihre Eckdaten - Alter, Gesundheit, Wünsche - zukommen, und unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, wo Einsparungen oder bessere Leistungen winken. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche AXA-Tarife für Sie rentabel sind: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA-Tarif - Tarifwechsel als Ausweg

Der geschlossene Charakter dieses Tarifs und die Alterung seines Versichertenkollektivs sind wirtschaftliche Faktoren, die Beitragserhöhungen verstärken. Jedes Jahr können Sie mit Beitragssteigerungen rechnen, wenn die medizinischen Kosten und Leistungsausgaben steigen und sich auf eine immer kleinere Gruppe verteilen. Dies ist kein Einzelfall - es ist die wirtschaftliche Folge geschlossener Tarife im PKV-Markt.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist der direkte Ausweg: In den meisten Fällen profitieren Sie von niedrigeren Prämien und moderaterer Beitragsentwicklung, besonders wenn Sie in einen offenen Tarif oder einen jüngeren Tarif mit günstigerem Kollektiv wechseln. Schauen Sie sich unbedingt den Beitragserhöhungs-Chart an, um die bisherige Prämienentwicklung nachzuverfolgen und die Rentabilität eines Wechsels zu bewerten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse rechnet Ihre Szenarien durch und zeigt realistisch, wie viel Sie sparen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 341/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, stationär Privatarztbehandlung im Einbettzimmer ebenfalls bis 3,5-fach GOÄ, Chefarzt bis 5-fach GOÄ. Ambulante Sehhilfen werden bis zu 825 EUR (Mehrstärkengläser) erstattet, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden mit 60% erstattet, Kieferorthopädie ebenfalls 60%, ohne Jahreslimit. Naturheilverfahren sind mitversichert, Impfungen nach Ständiger Impfkommission werden erstattet.
Es ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Neue externe Kunden werden nicht mehr akzeptiert. Die Risikogemeinschaft ist älter und schrumpfend, was Beitragssätze unter Druck setzt. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch §204 VVG nutzen und intern zu anderen AXA-Tarifen wechseln, oft mit Altersrückstellungs-Übernahme und ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Das ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt - mit dieser Eigenverantwortung können Prämien moderater ausfallen, allerdings müssen Sie bei jeder Behandlung zunächst selbst zahlen.
Ja, Sie können nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsfragen nicht erneut gestellt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den aktuellen Prämienentwicklungen ab. Mit 1.856 EUR Selbstbehalt und einem geschlossenen Kollektiv, das seit Jahren steigende Beiträge verzeichnet, ist ein Wechsel oft lohnend - insbesondere wenn Sie zu einem offenen Tarif oder in ein jüngeres Kollektiv wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifoptionen detailliert und zeigt, wo reale Ersparnisse entstehen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

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