AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 341/20, 541/20 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 341/20, 541/20 AW der AXA ist ein Produkt aus der alten Welt und kombiniert medizinische Höchsterstattungen mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt nach dem 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, ergänzt durch Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmerbelegung und umfassende Zahnversorgung mit 80% Zahnersatzquote ohne Jahresbeschränkung.

Als geschlossener Tarif nimmt der 144/18 keine Neukunden auf, und die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Viele Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen lassen sich günstigere Tarife mit ähnlichen Leistungen oder sogar besserer Versorgung erreichen, oft ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme bestehender Altersrückstellungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft die verfügbaren Wechseloptionen und ermittelt, wie viel der AXA PKV-Tarif tatsächlich kosten könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 341/20, 541/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der Tarif 144/18 ist seit Jahren nicht mehr für neue externe Versicherte zugänglich, doch bestehende AXA-Kunden können im Rahmen eines internen Tarifwechsels gem. §204 VVG in solche geschlossenen Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer demografischen Belastung: Mit älter werdendem Versichertenbestand und ausbleibenden Neuzugängen steigen die Krankenkosten pro Kopf, was regelmäßig zu Beitragserhöhungen führt, oft oberhalb von Inflation und allgemeinen Kostentrends.

Der 144/18 wird von AXA nicht mehr aktiv vermarktet. Wer bereits in diesem Tarif versichert ist, sollte deshalb gezielt nach besseren Alternativen innerhalb der AXA suchen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick über verfügbare und geschlossene AXA-Tarife und kann prüfen, welche Tarifoptionen zu Ihrer persönlichen Gesundheit und Ihrem Budget passen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: So funktioniert §204 VVG

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein innerbetrieblicher Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif, ohne dass Sie die Versicherung wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsfragen nicht erneut gestellt; in anderen Fällen kann eine vereinfachte Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der AXA-Sachverständige aus unserem Team analysiert Ihre aktuellen Leistungen und empfiehlt auf Grundlage von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse die optimalen Tarifziele. Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem Experten beraten, welcher AXA-Tarif am besten zu Ihnen passt.

Beitragserhöhung im geschlossenen 144/18: Auswege mit §204 VVG

Der 144/18 ist ein Tarif aus der alten Welt mit hohem Leistungsniveau, das es heute teilweise nicht mehr in dieser Form gibt. Besonders geschlossene Alte-Welt-Tarife erleben starke Beitragssteigerungen, weil die verbliebene Versichertengruppe immer älter wird und ohne Neuzugänge keine Risikomischung möglich ist. Jährliche Erhöhungen von 5-15% sind in solchen Tarifen nicht ungewöhnlich.

Genau hier liegt die Lösung: Ein Tarifwechsel zu einem modernen AXA-Tarif aus der neuen Welt kann in vielen Fällen zu deutlich niedrigeren Prämien führen und häufig sogar bessere oder gleichwertige Leistungen bieten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Tendenz für Ihren Versicherer nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie viel ein Wechsel sparen kann: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 341/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz bei ambulanter Behandlung und Zahnersatz, bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen und 1,3-fachen Satz für Laborleistungen. Die Psychotherapie wird mit 100% bis 30 Sitzungen pro Versicherungsfall übernommen, danach 80%. Sehhilfen werden alle 2 Jahre bis 825 EUR (Mehrstärkengläser bei hoher Myopie) erstattet. Im Krankenhaus wählen Sie ein Einbettzimmer und erhalten Chefarztbehandlung. Die Zahnversorgung umfasst 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz und 90% Kieferorthopädie ohne Jahresobergrenze.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine Neukunden mehr von außerhalb. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels offen. Die geschlossene Struktur führt zu Altersansammlungen im Versichertenbestand und damit zu stärkeren Beitragserhöhungen als offene Tarife.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr und ist ein mittlerer bis höherer Wert im PKV-Spektrum. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Danach trägt der Tarif bis zu den Höchstsätzen der GOÄ.
Ja, als AXA-Versicherter können Sie nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif wechseln. Die Neue-Welt-Tarife sind oft günstiger und bieten moderne Leistungen. In vielen Fällen bleiben Ihre Altersrückstellungen erhalten und Ihre Gesundheit wird nicht neu bewertet. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte im 144/18 ist ein Tarifwechsel sinnvoll, besonders wenn die Beitragsbelastung steigt und Sie Leistungen nicht vollständig nutzen. Das Alter und die Gesundheit spielen eine Rolle: Jüngere und Gesündere haben oft bessere Optionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil und nennt Ihnen konkret, welche Tarife wirtschaftlich lohnen und welche Leistungen Sie behalten oder sogar verbessern können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert