AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 341/20, 544/20 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/18, 341/20, 544/20 AW ist ein klassisches Produkt der Alten Welt und zeichnet sich durch umfassende Leistungen in allen drei Bereichen aus. Ambulant werden Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) erstattet; stationär profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung und Einbettzimmer, Chefarztleistungen werden bis zum 5-fachen Satz abgedeckt. Zahnbehandlung ist zu 100% versichert, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%, ohne Jahresobergrenzen. Der Selbstbehalt liegt bei 1.856 Euro pro Versicherungsjahr.

Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv kontinuierlich. Dies führt zu steigenden Prämien, da die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem moderneren Tarif bei gleicher Versicherungsgesellschaft kann in vielen Fällen Beitragsersparnis und gleichwertige oder sogar bessere Leistungsangebote bedeuten. Altersrückstellungen werden häufig überführt, wobei die genauen Bedingungen je nach Zielprodukt variieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungen für Ihren AXA PKV-Tarif möglich sind und welche Wechselrouten zu Einsparungen führen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 341/20, 544/20 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Beitragsentwicklung bedeutet

Der AXA 144/18, 341/20, 544/20 AW ist für Neukunden nicht mehr zugänglich; Bestandsversicherte des Hauses können jedoch über einen internen Wechsel in diesen Tarif migrieren. Geschlossene Tarife erleben schrumpfende Versichertenkollektive, da Neuanmeldungen unmöglich sind und nur Sterbefälle sowie Kündigungen die Quote reduzieren. Diese demografische Schrumpfung ist ein klassischer Kostentreiber: Die medizinischen Aufwendungen verteilen sich auf ein immer kleineres Kollektiv, wodurch Prämienerhöhungen über dem Marktdurchschnitt anfallen.

Versicherte in geschlossenen Tarifen wie diesem sollten ihre §204 VVG Tarifwechselrechte prüfen. Während ältere, geschlossene Produkte oft nicht aktiv kommuniziert werden, verfügt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm über einen umfassenden Überblick. Er kann Ihnen zeigen, welche verfügbaren Tarife bei Ihrer AXA-Policenummer tatsächlich erreichbar sind und wie Sie von stabileren Kollektiven oder niedrigeren Beiträgen profitieren könnten.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen im Detail

Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG gilt exklusiv für interne Wechsel bei der gleichen Versicherungsgesellschaft. Ein Wechsel aus dem AXA 144/18, 341/20, 544/20 AW in einen jüngeren AXA-Tarif kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen führen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Zielprodukt ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel sinnvoll ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Alternativen und wie Sie von einem Tarifwechsel profitieren können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen alle nötigen Informationen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Wechsel als Lösung

Geschlossene Tarife wie der AXA 144/18, 341/20, 544/20 AW sehen sich typischerweise mit kontinuierlichen Beitragserhöhungen konfrontiert. Neben den üblichen Kostentreibern (medizinische Inflation, Kapitalmarkt) ist die schrumpfende Versichertenbasis das zentrale Problem: Jede Kündigungswelle oder jeder Todesfall reduziert das Kollektiv weiter, was die Umlage für die verbleibenden Versicherten erhöht. Das führt zu einem verstärkten Aufwärtstrend bei den Prämien.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren AXA-Tarif kann diese Spirale unterbrechen, da Sie von aktivem Versicherungsmanagement und einer stabileren Altersstruktur profitieren. In vielen Fällen sind bessere oder gleichwertige Leistungen zum niedrigeren Beitrag verfügbar. Vergleichen Sie die Entwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um das Ausmaß der Kostensteigerung nachzuvollziehen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beraten, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 341/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen abgedeckt. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen pro Fall zu 100% versichert, danach zu 80%. Stationär: Einbettzimmer und Privatarzt, Chefarzt bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 50%, Kieferorthopädie 90%, keine Jahresobergrenzen. Selbstbehalt: 1.856 Euro pro Jahr.
Es ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Neue externe Kunden können nicht hinzukommen. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, was zu Kostensteigerungen führt, da weniger Versicherte die Kosten tragen. Geschlossene Tarife erleben deshalb überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte des Hauses können allerdings über §204 VVG in diesen Tarif wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein überdurchschnittlich hoher Wert, der bei jedem Versicherungsfall (ambulant, stationär, Zahnersatz) anfällt. Der hohe Selbstbehalt positioniert diesen Tarif im Premium-Segment der Alten Welt, wo Versicherte im Gegenzug Höchstsatzerstattung und volle Leistungsbreite (Chefarzt, Einbettzimmer, Zahnersatz) erhalten.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG bei der AXA ist ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom Zielprodukt ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie hier. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und verfügbaren Alternativen ab. Der geschlossene Status und die schrumpfende Versichertenbasis führen zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen. Wenn ein jüngerer oder offener AXA-Tarif ähnliche oder bessere Leistungen zu niedrigerem Beitrag bietet, ist ein Wechsel oft sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre genaue Situation und zeigt Ihnen, ob sich ein Wechsel rechnet und welche Tarife für Sie erreichbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert