AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 341/20, VITAL-Z AW im Detail

Der AXA 144/18, 341/20, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit umfassenden Leistungen im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich. Der Tarif kombiniert Kostenerstattung bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen, Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent, vollständige Zahnbehandlung sowie 75 Prozent Zahnersatz. Ein Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr positioniert diesen Tarif im höheren Segment der Selbstbeteiligung.

Als geschlossener Tarif nimmt der AXA 144/18, 341/20, VITAL-Z AW keine neuen, externen Kunden mehr auf. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die demografische Alterung führen zu Beitragsdynamiken, die für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG interessant machen können. In vielen Fällen ermöglicht ein solcher Wechsel Beitragseinsparungen, während Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden und eine neue Gesundheitsprüfung häufig entfällt oder nur eingeschränkt erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, Ihre Position im AXA PKV-Tarif zu optimieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überblickt alle Wechselmöglichkeiten innerhalb der AXA und kann gezielt aufzeigen, welcher Tarif zu Ihrer aktuellen Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 341/20, VITAL-Z AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für AXA-Versicherte?

Der Tarif 144/18, 341/20, VITAL-Z AW der AXA ist nicht mehr für externe Neukunden verfügbar. Das ist typisch für ältere Tarife der alten Welt: Sie werden geschlossen, wenn der Versicherer sein Portfolio optimiert. Bestandsversicherte desselben Versicherers haben jedoch Rechte: Sie können nach §204 VVG in den geschlossenen Tarif wechseln oder aus ihm heraus in einen anderen wechseln, sofern der Versicherer den Wechsel anbietet.

Die schrumpfende Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs führt oft zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen. Ältere Versicherte bleiben über längere Zeit versichert, während Neu-Eintritte ausbleiben. Das Durchschnittsalter steigt, medizinische Kosten konzentrieren sich mehr. Für viele Versicherte macht ein Tarifwechsel zu besseren Konditionen gerade deshalb Sinn. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt das AXA-Tarif-Portfolio und kann Sie gezielt beraten, welche internen Wechseloptionen verfügbar sind und ob diese finanzielle Ersparnisse ermöglichen.

Tarifwechsel beim AXA 144/18, 341/20, VITAL-Z AW: Ihre Rechte

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein interner Wechsel beim gleichen Versicherer, Sie wechseln nicht die Krankenversicherung, sondern optimieren nur Ihren Tarif bei der AXA. Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen; ob dies vollständig geschieht, hängt vom Zieltarif ab. Eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, in manchen Fällen jedoch eingeschränkt nötig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifoptionen kostenlos und zeigt auf, welche Alternativen wirtschaftlich und leistungsmäßig zu Ihrer Situation passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zur Optimierung Ihres Schutzes. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA-Tarif: Handlungsfähigkeit durch Tarifwechsel

Der AXA 144/18, 341/20, VITAL-Z AW wurde irgendwann geschlossen - seitdem sinkt die Zahl der Versicherten kontinuierlich. Neue Einnahmen von Jungkunden fehlen, sodass die Prämienentwicklung unter Druck gerät. Medizinische Kostensteigerungen und ein im Durchschnitt älteres Versichertenkollektiv verschärfen die Beitragsentwicklung zusätzlich. Beitragserhöhungen sind daher bei geschlossenen Tarifen strukturell häufiger und oft kräftiger als bei offenen Tarifen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstiger kalkulierten Tarif kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Tendenziell geht eine solche Optimierung mit reduzierten Prämien einher, während Leistungen oft gleichwertig oder teilweise besser ausfallen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart des AXA-Portfolios, um die historische Entwicklung zu verstehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann Sie dann konkret beraten, ob und welcher Wechsel sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen persönlich zugeschnittene Lösungen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 341/20, VITAL-Z AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ ab, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent (danach 80%), Sehhilfen bis 825 Euro pro Paar bei Mehrstärkengläsern, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen, stationär Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung bei gleicher Kostenerstattung bis 3,5-fach GOÄ plus Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ ohne vorherige Zusage, zahnmedizinisch 100 Prozent Behandlung plus 75 Prozent Zahnersatz mit gestaffelten jährlichen Höchstsätzen (maximal 5.000 Euro ab dem fünften Versicherungsjahr).
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet für die Risikogemeinschaft: Sie schrumpft kontinuierlich, weil Versicherte älter werden oder ausscheiden, aber keine jungen Neukunden beitreten. Folge sind oft erhöhte Beiträge. Bestandsversicherte bei der AXA können aber nach §204 VVG intern zu besseren Konditionen wechseln, was den geschlossenen Status praktisch kompensiert.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Diese Summe gilt als hohe Selbstbeteiligung und wird für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen angerechnet. Dieser Tarif richtet sich also an Versicherte, die mit einem kräftigen Eigenanteil am Anfang des Jahres rechnen und sich im Gegenzug über die restlichen Kosten vollständig abgesichert wissen wollen.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ein günstigerer Tarif bei der AXA wird in vielen Fällen mit Übernahme Ihrer Altersrückstellungen und ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich sein. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Optionen es gibt. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen ab. Wenn Sie jünger sind und die hohe Selbstbeteiligung von 1.856 Euro als Belastung empfinden, lohnt sich die Prüfung: In vielen Fällen gibt es AXA-Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt und ähnlichen Leistungen. Auch wenn Sie mit den Beitragserhöhungen unzufrieden sind, kann ein Tarifwechsel Erleichterung bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm rechnet diese Fragen konkret durch und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel sich für Sie rechnet.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 144/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/18, 341/20, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/18, 342/16, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert