AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert Höchstsätze der GOÄ mit Einbettzimmer und umfassendem Leistungsspektrum. Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, stationär Privatarztbehandlung bis zu den Höchstsätzen (und im Einzelfall bis zum 5-fachen Satz für Chefarzttätigkeit). Der Selbstbehalt liegt bei 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Zahnersatz wird zu 60% erstattet, Zahnbehandlung initial unbegrenzt zu 100%. Das Spektrum umfasst auch Psychotherapie, alternative Medizin, Hilfsmittel und eine erweiterte Impfabdeckung.

Die interne Tarifwechsel-Option nach §204 VVG eröffnet bestehenden AXA-Versicherten häufig ein erhebliches Sparpotenzial. Wer sich durch Beitragserhöhungen oder veränderte Leistungsansprüche belastet sieht, kann innerhalb der AXA zu günstigeren Tarifen wechseln und in vielen Fällen Altersrückstellungen mitnehmen. Da dieser Tarif geschlossen ist, gehört er zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft mit tendenziell höheren Beitragssteigerungen. Ein Wechsel kann diese Belastung reduzieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die für Ihre Situation beste Wechsel-Strategie zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre AXA PKV-Tariffamilie und zeigt Ihnen auf, welche internen Optimierungen realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet die Geschlossenheit dieses AXA-Tarifs?

Der Tarif 144/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Das bedeutet: Die Versichertengruppe schrumpft, während das durchschnittliche Alter steigt und die Kosten pro Kopf tendenziell anwachsen. Dadurch sehen geschlossene Tarife überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Für bereits versicherte Bestandskunden der AXA eröffnet sich jedoch die Möglichkeit des internen Tarifwechsels nach §204 VVG - ein Vorteil, den externe Neukunden nicht nutzen können.

Geschlossene Tarife aus der AW-Welt werden von der AXA nicht aktiv beworben und sind selten in öffentlichen Vergleichslisten zu finden. Genau hier liegt eine Chance: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über historische und geschlossene Tarife. Er kann einschätzen, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel innerhalb der AXA für Sie sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Ihre §204 VVG-Optionen

Als Bestandsversicherter der AXA haben Sie das Recht, innerhalb des Unternehmens zu einem anderen Tarif zu wechseln (§204 VVG). Dabei können in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und es ist oft keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich - allerdings hängt dies von der spezifischen Tarifkombination ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt auf, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Sie zu besseren Konditionen führt. Lassen Sie sich registrieren und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Wechsel-Empfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA-Tarif 144/18 - Alternativen erkennen

Die geschlossene Struktur dieses Tarifs ist der Haupttreiber für überdurchschnittliche Prämienanstiege. Mit schrumpfender Versichertengruppe und demografischer Alterung fehlt der Ausgleich durch junge Neuzugänge. Medizinische Kostensteigerungen treffen daher auf ein immer kleineres Zahlerkollektiv. Viele Versicherte erleben Jahr für Jahr Erhöhungen im zweistelligen Bereich.

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA zu einem offeneren oder moderneren Tarif kann in vielen Fällen diese Last spürbar reduzieren. Dabei ist es wahrscheinlich, dass Sie günstigere Prämien erreichen und gleichwertige oder bessere Leistungen behalten. Vergleichen Sie die Entwicklung mit unserem bereitgestellten Beitragserhöhungs-Chart, er zeigt übersichtlich, wie die Kosten dieser Tariffamilie sich im Zeitverlauf entwickelt haben. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse machen Sie den nächsten Schritt: Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre konkreten Wechsel-Chancen aufzeigen.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 341/20, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif bietet ambulant Erstattungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen und Psychotherapie mit 100% Kostenübernahme für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%. Stationär erhalten Sie Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und bis zum 5-fachen Satz für Chefarzttätigkeit im Einzelfall. Zahnersatz wird mit 60% erstattet (bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100%, danach 60%). Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser sind versichert. Hinzu kommen Hilfsmittel, alternative Medizin und erweiterte Impfabdeckung. Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen - neue Kunden können nicht mehr hinzukommen. Für bereits versicherte Bestandskunden der AXA bedeutet dies zwei Dinge: Die Versichertengemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Gleichzeitig haben Sie als Bestandskunde das Recht, innerhalb der AXA zu anderen Tarifen zu wechseln (§204 VVG). Diese interne Mobilitätsoption ist oft Ihr Ausweg aus steigenden Prämien.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Das ist ein überdurchschnittlicher Selbstbehalt, der größeren Finanzierungsspielraum bei den Beiträgen bietet, aber auch höhere Eigenanteile beim Arztbesuch bedeutet. Ein Tarifwechsel zu niedrigerem Selbstbehalt ist oft ein Motiv für Versicherte in höherem Alter.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängt dies von Ihrer individuellen Situation und dem Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie merklich von Beitragserhöhungen belastet sind, ist ein Wechsel zu einem offeneren AXA-Tarif oder zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt häufig sinnvoll - vor allem, wenn Sie bereits einige Jahre versichert sind und Altersrückstellungen aufgebaut haben. Jüngere, sehr gesunde Versicherte könnten auch von erweiterten Leistungen profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifkombination und Ihre Gesundheitsgeschichte, um eine realistische Empfehlung zu treffen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert