AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 341/20, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/18, 341/20, ZPRO AW ist ein Produkt der Alten Welt mit dem Kernmerkmal: Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen. Im ambulanten Bereich 3,5-fach für ärztliche Leistungen, im stationären Bereich ebenfalls 3,5-fach mit Privatarztbehandlung und Chefarztentgelte bis zu 5-fach bei persönlich erbrachten Leistungen. Der Selbstbehalt liegt bei 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Der Tarif deckt Einbettzimmer ab, ist aber als geschlossener Bestandstarif nicht mehr für externe Neukunden verfügbar.

Eine innere Tarifoptimierung kann durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG erreicht werden: Bei dieser Versichertengruppe ist der Schrumpfungstrend der Risikogemeinschaft ein regelmäßiger Kostenfaktor, der sich in den Beitragsentwicklungen manifestiert. In vielen Fällen lassen sich durch Wechsel in einen offenen oder besser dimensionierten neuen Tarif derselben Versicherung Prämienreduktionen erzielen, häufig ohne Leistungsverzicht. Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen hängen vom konkreten Tarifwechsel ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, bewertet durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, prüft gezielt für den AXA PKV-Tarif, ob ein vorteilhafter Wechsel in Ihrem Fall möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

341/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

341/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

341/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 341/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Auswirkungen auf die Risikogemeinschaft

Der AXA 144/18, 341/20, ZPRO ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass keine Neuabschlüsse von Kunden von außerhalb mehr erfolgen. Dies führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft stetig schrumpft. Der Durchschnitt der Versichertenpopulation wird älter; medizinische Leistungen werden kostspieliger. Dies erhöht den Druck auf die Prämienkalkulation, insbesondere weil keine jungen, gesunden Neuzugänge das Kollektiv verjüngen. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können jedoch nach §204 VVG in andere Tarife wechseln, um solche Risikodynamiken zu ihrem Vorteil zu nutzen.

Für ältere oder geschlossene Tarife wie diesen liegen häufig keine aktuellen Vermarktungsinformationen vor. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfangreiche Detailkenntnisse auch zu geschlossenen Tarifen und kann konkrete Empfehlungen geben, welche internen Tarifoptionen innerhalb der AXA für Ihre Situation passen.

Tarifwechsel und Ihre Altersrückstellungen

Ein Wechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist Bestandsversicherten jederzeit möglich. In den meisten Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen oder teilweise übernommen werden, und die Gesundheitsprüfung fällt häufig weg oder ist eingeschränkt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die konkrete Analyse Ihres Tarifwechselpotenzials führt unser PKV-Sachverständiger durch. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Alternativen für Sie infrage kommen und welche Auswirkungen diese hätten. Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung: Warum dieser Tarif betroffen ist

Der AXA 144/18, 341/20, ZPRO ist als geschlossener Tarif einer ungünstigen demografischen Spirale ausgesetzt. Während offene Tarife durch Neuzugänge von Jüngeren stabilisiert werden, steigt hier das Durchschnittsalter kontinuierlich. Die höheren Inanspruchnahmen führen zu Beitragssteigerungen, die über dem Durchschnitt liegen. Die medizinischen Kostensteigerungen in Deutschland verstärken diesen Effekt zusätzlich.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder besser bilanzierten Tarif derselben Versicherung kann diese Belastung deutlich senken: Häufig profitieren Sie von ausgeglicheneren Altersstrukturen und moderateren Beitragsdynamiken. Die aktuelle Entwicklung Ihrer Beiträge können Sie im Beitragserhöhungs-Chart nachverfolgen und mit Alternativen vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die beste Lösung zu finden. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 341/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen und stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls bis 3,5-fach (Chefärzte bis 5-fach). Ambulant sind 30 psychotherapeutische Sitzungen zu 100% enthalten, dann 80%. Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser alle 2 Jahre. Zahnbehandlung wird 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (aufsteigend bis 100% mit Zahnprophylaxe), jährliche Obergrenze ab 1.278 EUR im ersten Jahr. Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR jährlich.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengruppe schrumpft daher stetig, was üblicherweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt, da das Durchschnittsalter kontinuierlich steigt und junge Versicherte zum Ausgleich fehlen. Bestandsversicherte der AXA können aber intern in bessere Tarife wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung) und ist damit im oberen Segment anzusiedeln. Diese höhere Eigenverantwortung ist typisch für Tarife mit erwerbstätigenorientierter Struktur und wird oft durch beste Leistungserstattung bei Höchstsätzen kompensiert.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist für Sie als Bestandsversicherter jederzeit möglich. In vielen Fällen lassen sich dabei Prämien senken, und häufig können Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen transferiert werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse schafft hier Klarheit.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, wie lange Sie bereits versichert sind, und vor allem welche offenen Tarife der AXA aktuell für Sie verfügbar sind. Bei einem geschlossenen Tarif wie diesem, der üblicherweise steigende Beiträge mit sich bringt, lohnt sich eine Prüfung oft besonders. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann die konkreten Szenarien durchrechnen und aufzeigen, welcher Wechsel Ihre Situation verbessert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert