AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Alles Wichtige zum AXA 144/18, 342/16, 540/12 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 342/16, 540/12 AW der AXA Krankenversicherung AG bietet premium-versorgte Altersrückstellungen und eine Kombination aus GOÄ-Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer im Krankenhaus und 60%-Zahnersatz-Abdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 Euro jährlich positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment der AXA-Altwelt-Strukturen, richtet sich aber primär an Versicherte, die bereits diese Leistungskombination gewählt haben.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet bestehenden AXA-Versicherten eine häufig attraktive Möglichkeit, durch den Wechsel in einen moderneren oder kostengünstiger kalkulierten Tarif die Beitragslast zu senken, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen erhalten und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahrt werden. Da dieser Tarif geschlossen ist und einer schrumpfenden Risikogemeinschaft angehört, erleben Versicherte typischerweise überdurchschnittliche Beitragsanstiege, was eine regelmäßige Überprüfung der Tarifwechselmöglichkeiten besonders lohnenswert macht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre persönliche Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 342/16, 540/12 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Der 144/18, 342/16, 540/12 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass er keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Bestehende AXA-Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen oder ähnliche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft des Tarifs schrumpft kontinuierlich durch natürliche Fluktuation und erhöhte Sterblichkeit; dieser demografische Prozess zwingt die verbleibenden Versicherten, überproportionale Beitragserhöhungen zu tragen. Für Versicherte, die in diesem Tarif sind, macht dies eine intensive Überprüfung von Tarifwechseloptionen dringend sinnvoll.

Ältere oder geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet, sind aber keineswegs vergessen: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann auch geschlossene Tarife zielgenau empfehlen, wenn sie zu Ihrer individuellen Situation passen.

Tarifwechsel im AXA 144/18, 342/16, 540/12 AW: Chancen nutzen

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist eine Standardoption für Bestandsversicherte. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren AXA-Tarif für Sie sinnvoll ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine transparente, auf Ihre Situation abgestimmte Empfehlung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre konkreten Sparpotenziale und alternativen Leistungsprofile: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: §204 VVG als Ausweg

Der 144/18, 342/16, 540/12 AW trägt alle typischen Merkmale eines schrumpfenden, geschlossenen Bestandstarifs: Die Altersstruktur des Kollektivs wird ungünstiger, medizinische Kosten steigen kontinuierlich an, und Versicherer müssen die sinkenden Kapitalerträge durch höhere Beiträge ausgleichen. Die resultierende Beitragsbelastung ist für viele Versicherte in diesem Segment überdurchschnittlich hoch.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt Ihre wichtigste Handlungsoption: Häufig lassen sich Beiträge durch einen Wechsel in einen aktiv bewirtschafteten, offenen oder stabiler kalkulierten Tarif deutlich senken, oft ohne Leistungsverzicht und bei voller oder teilweiser Übernahme der Altersrückstellungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt die Entwicklung dieses Tarifs und seine Positionierung im Angebot. Beginnen Sie jetzt mit einer fundierten Analyse: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre persönlichen Sparpotenziale. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/16, 540/12 AW

Dieser Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100%, danach zu 80%, und Sehhilfen bis zu 825 Euro (Mehrstärkengläser). Stationär zahlt er Privatarztbehandlung bis zu Höchstsätzen, ab Chefarzt bis zum 5-fachen Satz. Zahnbehandlung und Zahnersatz werden zu 60% erstattet (Kieferorthopädie ebenfalls 60%, keine jährlichen Höchstgrenzen). Mit 1.856 Euro Selbstbehalt und Zweibettzimmer ist der Tarif solide ausgestattet, für Premium-Standards aber eher mittelplatziert.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden außerhalb des AXA-Bestandes auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft, Altersrückstellungen durch weniger junge Versicherte gepuffert werden müssen und Beitragserhöhungen tendenziell überdurchschnittlich ausfallen. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt der interne Wechsel zu anderen AXA-Tarifen die beste Strategie zur Kostenkontrolle.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt pro Versicherungsfall und erstreckt sich auf alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Mit knapp 1.900 Euro befindet sich dieser Tarif im oberen Mittelfeld des Selbstbehalt-Spektrums und reduziert die Beitragslast für den Versicherer erheblich, was sich in niedrigeren Prämien niederschlägt.
Ja, der Wechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, ob und wie ein Wechsel zu Ihrer Entlastung führt.
Für viele Versicherte in diesem Tarif ist ein Wechsel sehr lohnenswert, besonders wenn die Beitragsbelastung in den letzten Jahren deutlich gestiegen ist. Der geschlossene Status und die schrumpfende Risikogemeinschaft führen zu persistenten Beitragsanhebungen. Verfügbare AXA-Alternativtarife, vor allem aus der modernen Welt oder mit ähnlicher Leistungstiefe aber besserer Kalkulation, können häufig spürbare Ersparnisse bringen, ohne Leistungen wesentlich zu reduzieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, ob und in welchem Umfang ein Wechsel Ihre Situation verbessert.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 142/20, 342/20, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 500 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/18, 342/16, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 72% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/18, 342/16, 541/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 80% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert