AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/16, 541/20 AW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit einer ungewöhnlich hohen Selbstbeteiligung von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Der AXA 144/18, 342/16, 541/20 AW gehört zur Alten Welt und verbindet Privatarztbehandlung im stationären Bereich mit GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) in ambulanter und stationärer Versorgung. Mit 80% Zahnersatz-Erstattung und umfassender Zahnbehandlung (100%) sowie Kieferorthopädie (90%) ohne Jahresobergrenzen positioniert sich dieser Tarif als Premium-Variante für gut verdienende Versicherte.

Als geschlossener Bestandstarif nimmt die AXA diesen Tarif seit langem nicht mehr für Neukunden an. Die Risikogemeinschaft wird zunehmend älter, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragsanhebungen führt. Trotzdem besteht für aktuelle Versicherte des gleichen Versicherers eine wichtige Möglichkeit: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif. Häufig können dabei Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, welche Optimierungen im Rahmen des AXA PKV-Tarifs für Ihre Situation sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der Tarif 144/18, 342/16, 541/20 AW der AXA ist seit Jahren nicht mehr öffentlich erhältlich und nimmt keine Neukunden auf. Bestehende Versicherte der AXA können jedoch weiterhin in diesen Tarif wechseln, sofern sie innerhalb des gleichen Versicherers bleiben und die §204 VVG-Wechselregeln nutzen. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, da nur Alterssprünge und wenig Neuzugänge die Versichertengruppe verändern.

Eine schrumpfende Versichertengemeinschaft führt tendenziell zu stärkeren Beitragssteigerungen, da die Kostenlast auf immer weniger Schultern verteilt wird. Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr vom Versicherer aktiv beworben - sie existieren primär als Bestandstarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über Zugang zu geschlossenen Tarifen und kann bewerten, ob dieser Tarif für eine interne Optimierung infrage kommt.

Tarifoptimierung durch internen Wechsel nach §204 VVG

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist im Versicherungsverlauf jederzeit möglich, wenn Sie bereits bei der AXA versichert sind. Der §204 VVG regelt diesen internen Tarifwechsel. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - allerdings hängt dies vom Einzelfall und vom konkret ins Auge gefassten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert kostenlos, welche AXA-Tarife zu Ihrer Situation und Ihren Zielen passen, und begleitet Sie durch den Wechselprozess. Nutzen Sie Jetzt anmelden und lassen Sie Ihre Tarifoptionen prüfen.

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif - Handlungsoptionen

Die hohe Selbstbeteiligung von 1.856 Euro jährlich und die sinkende Versichertengemeinschaft des geschlossenen Tarifs führen dazu, dass Beitragserhöhungen in diesem Tarif besonders deutlich ausfallen. Mit dem Alter der Risikogemeinschaft steigen auch die medizinischen Durchschnittskosten, und die Kapitalerträge, die Versicherer in ihre Kalkulation einberechnen, sind in einem niedrigen Zinsumfeld begrenzt.

Statt die Beitragserhöhung hinzunehmen, bietet §204 VVG einen Ausweg: Ein Tarifwechsel zu einem offeneren, jüngeren AXA-Tarif mit besserer Risikostruktur kann die Prämienentwicklung stabilisieren und in vielen Fällen die monatliche Belastung senken. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung des AXA-Bestands nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet eine konkrete Alternative: Jetzt anmelden und erhalten Sie einen persönlichen Tarifvergleich.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/16, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Im stationären Bereich ist Privatarztbehandlung versichert, mit Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz ohne vorherige Zusage. Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80% erstattet. Sehhilfen sind bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und bis 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen abgedeckt. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz zu 80% und Kieferorthopädie zu 90% erstattet - ohne Jahresobergrenzen. Die Selbstbeteiligung liegt bei 1.856 Euro pro Jahr.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif, der seit langem nicht mehr für neue externe Kunden geöffnet ist. Für Bestandsversicherte der AXA bleibt die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG bestehen. Eine geschlossene Risikogemeinschaft altert natürlicherweise und führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die medizinische Kostenlast auf immer weniger Versicherte verteilt wird. Dies macht den Tarif für Versicherte, die an Beitragsersparnissen interessiert sind, zu einem Kandidaten für eine interne Optimierung.
Die Selbstbeteiligung beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein vergleichsweise hoher Selbstbehalt, der typischerweise für Premium-Tarife mit erweiterten Leistungen (wie Chefarztbehandlung und hohen Zahnersatz-Quoten) vorgesehen ist. Der Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr und reduziert die Erstattung für alle Leistungsbereiche.
Ja, ein Tarifwechsel ist im Rahmen von §204 VVG möglich, sofern Sie bereits bei der AXA versichert sind. Dabei wechseln Sie intern zu einem anderen AXA-Tarif; ein Versichererwechsel ist nicht erforderlich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau auf, welche Alternativen für Sie rentabel sind.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und Ihren Leistungsanforderungen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.856 Euro und die geschlossene Risikogemeinschaft führen zu einer ungünstigen Kostendynamik. Wenn Sie bereit sind, moderate Leistungsanpassungen in Kauf zu nehmen - etwa einen niedrigeren Selbstbehalt oder eine leicht geringere Zahnersatz-Quote - können Tarifwechsel zu erheblichen Einsparungen führen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und zeigt, ob sich ein Wechsel konkret lohnt und welche neuen Tarife zu Ihren Bedürfnissen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert