AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 144/18, 342/16, 544/20 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 342/16, 544/20 AW der AXA Krankenversicherung AG aus der alten Tarifwelt ist ein Bestandstarif, der etablierte Versicherte mit differenzierten Leistungsbereichen bedient. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 EUR jährlich, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und bis zu den GOÄ-Höchstsätzen kombiniert dieser Tarif ein klassisches Kostenbeteiligungsmodell mit umfassenden medizinischen Leistungen. Die Zahnversicherung glänzt dabei mit 100% Erstattung für Zahnbehandlungen und 50% für Zahnersatz ohne Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif profitiert der 144/18, 342/16, 544/20 AW nicht mehr von Neuzugängen; die Risikogemeinschaft schrumpft demografisch und Beiträge unterliegen dadurch erhöhtem Druck. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA kann in vielen Fällen auch für Versicherte dieses Tarifs eine Chance sein, Beitragssteigerungen zu begegnen oder leistungsbezogene Optimierungen zu nutzen. Altersrückstellungen werden dabei häufig übernommen, und in einigen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, die AXA PKV-Tarif-Optionen vollständig auszuschöpfen und den für Ihre Situation optimalen Weg zu finden.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 342/16, 544/20 AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status bei diesem AXA-Tarif?

Der 144/18, 342/16, 544/20 AW nimmt keine neuen Kundinnen und Kunden mehr auf. Der Tarif ist damit ausschließlich für Bestandsversicherte der AXA zugänglich, die entweder bereits in diesem Tarif versichert sind oder - im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels - von innerhalb des Versicherers hineinwechseln dürfen. Dies unterscheidet geschlossene Tarife fundamental von offenen Tarifen, die aktiv Neuzugänge akquirieren.

Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer Alterung des Versichertenkollektivs und stärkerem Beitragsdruck. Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden daher oft nicht aktiv vermarktet oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über auch solche geschlossenen Tarife und kann beurteilen, welche Alternativen oder Wechselmöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Was ist möglich?

Innerhalb der AXA können Sie als Versicherte und Versicherter des 144/18, 342/16, 544/20 AW gemäß §204 VVG die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu einem anderen AXA-Tarif prüfen. Dies betrifft ausschließlich einen Wechsel innerhalb desselben Versicherers, nicht zu einer anderen Gesellschaft. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt auf, welche AXA-Tarife zu Ihnen passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung ohne Verpflichtung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im 144/18, 342/16, 544/20 AW: Handlungsoptionen

Dieser geschlossene Tarif aus der alten Tarifwelt unterliegt der demografischen Alterung seiner Risikogemeinschaft und kann medizinische Kostensteigerungen nicht durch Neuzugänge mit günstiger Altersstruktur abfedern. Beitragserhöhungen sind daher eine häufige Herausforderung für Versicherte in älteren, geschlossenen Systemen wie dem 144/18, 342/16, 544/20 AW. Hinzu kommen sinkende Kapitalerträge auf die Altersrückstellungen.

Der §204 VVG Tarifwechsel zu einem moderneren, offenen AXA-Tarif kann tendenziell Verbesserungen bringen: niedrigere Beiträge, oft gleichwertige Leistungen und bei aktiven Versicherern oft bessere Beitragsstabilität. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart des AXA-Portfolios als Vergleichshilfe, um die Dynamik verschiedener Tarife zu verstehen. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse helfen und finden Sie heraus, welche Wechsel für Ihren Schutz möglich sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/16, 544/20 AW

Der Tarif bietet umfassende Leistungen mit Selbstbehalt von 1.856 EUR jährlich. Ambulant erstattet die AXA bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Psychotherapie wird mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80% erstattet. Sehhilfen sind bis 825 EUR für Mehrstärkengläser enthalten (bei +/- 6 Dioptrien). Stationär kommt Chefarztbehandlung hinzu. Zahnbehandlung ist zu 100% versichert, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90%, alles ohne Jahresgrenzen.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Kundinnen und Kunden können nicht aufgenommen werden. Nur bestehende AXA-Versicherte können im Rahmen eines Tarifwechsels gemäß §204 VVG hineinwechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft altert demografisch, was Beiträge unter Druck setzt. Die fehlende Aufnahme von Jüngeren mit besseren Gesundheitsrisiken führt im Vergleich zu offenen Tarifen oft zu stärkeren Beitragssteigerungen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt, der sich auf alle medizinischen Bereiche erstreckt (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Die Zahnersatzleistungen (50% Erstattung) werden ebenfalls von diesem Selbstbehalt nicht ausgenommen. Dieser Eigenanteil ist charakteristisch für klassische Tarife der älteren Tarifwelt und trägt zu moderaten Prämien bei.
Ja, als AXA-Versicherte oder Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif prüfen. Dies kann kostensparender sein. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings kann dies tarif- und individuell unterschiedlich sein. Ob ein Wechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre persönlichen Möglichkeiten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem aktuellen Beitrag ab. Jüngere Versicherte profitieren oft mehr von einem Wechsel, da die Altersrückstellungen für längere Versicherungsdauer genutzt werden. Der geschlossene Status dieses Tarifs bedeutet, dass Beitragserhöhungen wahrscheinlich sind und tendenziell stärker ausfallen als in offenen Tarifen. Ein Wechsel zu einem offenen, moderneren AXA-Tarif mit besserer Risikokollektiventwicklung kann daher für viele attraktiv sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird Ihre Situation analysieren und Ihnen konkrete Handlungsoptionen aufzeigen.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 144/18, 342/16, VITAL-Z AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 75% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/18, 342/16, ZPRO AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.856 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert