AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/16, VITAL-Z AW im Überblick

Der AXA 144/18, 342/16, VITAL-Z AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch großzügige ambulante und stationäre Leistungen auszeichnet. Mit bis zu 3,5-facher GOÄ-Satzerstattung bei ärztlichen Leistungen, Chefarztbehandlung im Krankenhaus, bis zu 75% Kostenerstattung für Zahnersatz und einem Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Jahr bietet dieser Tarif umfassende Versorgung. Die Altersrückstellungen und die Historie dieses Tarifpakets machen ihn für Bestandsversicherte des Hauses AXA zu einer etablierten Option mit solidem Leistungsprofil.

Da dieser Tarif nicht mehr für neue externe Kunden offen ist, richtet sich eine individuelle Tarifoptimierung primär an bestehende AXA-Versicherte, die von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren könnten. In vielen Fällen eröffnet sich dadurch die Möglichkeit, niedrigere Beitragszahlungen bei erhaltenen oder verbesserten Leistungen zu realisieren. Die demografische Entwicklung einer geschlossenen Risikogemeinschaft führt häufig zu pressierenden Beitragserhöhungen, weshalb ein rechtzeitiger Wechsel zu einem jüngeren oder stabileren Tarif attraktiv sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Ihren speziellen Fall im AXA PKV-Tarif ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 342/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA 144/18, 342/16, VITAL-Z AW?

Der Tarif ist nicht mehr für Neukunden zugänglich, bleibt aber für bestehende Versicherte der AXA ein gültiger Bestandstarif. Allerdings können andere Versicherte des Hauses AXA im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diese Tarifkombination wechseln - eine Möglichkeit, die gerade bei älteren Tarifen mit stabilen oder günstigen Leistungsmerkmalen interessant sein kann. Die stabile Altersrückstellung im Tarif kann bei einem solchen Wechsel häufig vollständig oder teilweise übernommen werden, was finanzielle Vorteile bedeutet.

Geschlossene Tarife wie dieser erleben typischerweise eine schrumpfende Versichertengemeinschaft. Das führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen können, weil sich die Kosten auf eine kleinere Gruppe verteilen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch ältere und geschlossene Tarifvarianten wie diese genau und kann einschätzen, ob ein interner Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif des gleichen Versicherers für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Wie funktioniert es?

Ein Wechsel innerhalb der AXA nutzt das Recht des internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Sie bleiben AXA-Kunde und müssen sich nicht bei einem anderen Versicherer neu bewerten lassen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifkonstellation und zeigt Ihnen auf, welche Alternativen im AXA-Portfolio zu niedrigeren Prämienzahlungen oder besseren Leistungspaketen führen könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen die Grundlage für eine fundierte Entscheidung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim AXA 144/18, 342/16, VITAL-Z AW: Wann lohnt sich ein Wechsel?

Dieser geschlossene Bisex-Tarif der Alten Welt ist strukturell dem Risiko überproportionaler Beitragserhöhungen ausgesetzt. Die stagnierende oder sinkende Versichertenzahl in geschlossenen Kollektiven führt dazu, dass die Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und Kapitalertragseffekte, die in der gegenwärtigen Zinsumgebung den Druck erhöhen. Ein frühzeitiger Wechsel zu einem Tarif mit stabilerer oder jüngerer Risikogemeinschaft kann diese Spirale unterbrechen.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist in vielen Fällen die gezielte Antwort auf Beitragserhöhungen. Sie können gezielt in einen günstigeren Tarif wechseln, ohne AXA zu verlassen - häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme der Altersrückstellungen. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die historischen Steigerungen im AXA-Portfolio auf und verdeutlicht, warum ein Vergleich sinnvoll ist. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen - Jetzt anmelden und erfahren Sie, welcher AXA-Tarif zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach und Laborleistungen bis 1,3-fach. Psychotherapie ist mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall enthalten, danach 80%. Bei Sehhilfen erhalten Sie bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser und bis zu 110 EUR für Gestelle, mit Anspruch einmal alle 2 Jahre. Stationär wird Chefarztbehandlung abgedeckt mit identischen GOÄ-Sätzen, im Zahnersatz erstattet der VITAL-Z Tarif 75% der Kosten (85% mit Prophylaxe-Historie).
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet: Die Versichertengemeinschaft wird nicht durch neue, junge Versicherte erneuert, sondern altert kontinuierlich. Das führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für bestehende AXA-Kunden eröffnet sich aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels, um in stabilere oder günstigere Tarife desselben Versicherers zu wechseln.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein Standard-Selbstbehalt im gehobenen Segment und gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnbehandlung. Eine Besonderheit: Der Selbstbehalt wird auch bei Vorsorgeleistungen fällig, die sonst häufig ausgenommen sind.
Ja, Sie können innerhalb der AXA einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. Das bedeutet: Kein Versichererwechsel, keine neue Bewerbung bei einem fremden Unternehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft das im Detail für Sie. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der Beitragsbelastung ab. Der Tarif ist mit 1.856 EUR Selbstbehalt und 75% Zahnersatz-Erstattung gut positioniert, aber als geschlossener alter Tarif tendenziell beitragssteigernd. Wenn Sie jünger sind oder ein neuer Tarif mit besserer Altersstruktur deutlich günstiger ist, lohnt sich ein Blick. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und wann ein Wechsel wirtschaftlich Sinn macht.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert