AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW der AXA gehört zur Alten Welt und richtet sich an langjährige Bestandsversicherte des Unternehmens. Mit einer Selbstbeteiligung von 1.856 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif eine 3,5-fache GOÄ-Erstattung im ambulanten und stationären Bereich mit Chefarztbehandlung und 60% Zahnersatzdeckung. Das Zweibettzimmer als Standardleistung positioniert diesen Tarif als Premium-Angebot mit hohem Leistungsniveau. Psychotherapie, Sehhilfen, Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind mitversichert.

Als geschlossener Tarif ist das Versichertenkollektiv seit Jahren unveränderlich und wird zusehends älter, was strukturell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Genau hier bietet sich der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA an: In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel in einen offenen oder jüngeren Bestandstarif die Beitragslast spürbar senken, während gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben. Die Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung fällt häufig weg oder fällt deutlich milder aus.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet genau dieses Sparpotenzial für Ihre persönliche Situation. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Tarifwechsel zu Ihrem Profil passen und welche Beitragseinsparungen sich konkret erzielen lassen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für AXA-Versicherte?

Der 144/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW ist seit seiner Schließung nur noch für interne Tarifwechsel von Bestandskunden der AXA verfügbar, nicht für Neumitglieder. Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, während die Altersstruktur anwächst - ein demografischer Prozess, der die medizinischen Kosten pro Versicherteneinheit hebt und Beitragserhöhungen verstärkt. Diese Prämienentwicklung trifft diesen Tarif besonders, weil neue, jüngere Versicherte nicht hinzukommen, um die Kostenlasten zu verteilen.

Für bestehende AXA-Kunden ist jedoch kein Ausstieg nötig: Das Wechselrecht nach §204 VVG ermöglicht es, innerhalb der AXA in neuere, noch offene oder weniger belastete Tarife zu wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick aller AXA-Tarife - auch der älteren oder intern wenig beworbenen - und identifiziert die beste Tarifkombination für Ihre individuelle Situation.

Tarifwechsel im AXA 144/18, 342/16: Ihre Chancen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist das klassische Instrument zur Beitragsstabilisierung. In vielen Fällen können Sie in einen günstigeren Tarif wechseln und dabei von der Übernahme Ihrer Altersrückstellungen profitieren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition und zeigt auf, welche Wechsel zu Ihrer Situation passen und welche Einsparungen möglich sind. Nutzen Sie jetzt die Gelegenheit - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erläutert Ihnen alle Optionen konkret: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 144/18, 342/16 und der Weg zur Optimierung

Dieser Tarif ist strukturbedingt anfällig für Beitragssprünge: Die schrumpfende, überalterte Risikogemeinschaft führt dazu, dass die verbliebenen Versicherten medizinische Kosten tragen müssen, die früher auf mehr Schultern verteilt waren. Hinzu kommen Leistungsreserven - etwa die großzügigen GOÄ-Multiplikatoren, das Zweibettzimmer und die umfangreiche Zahndeckung - die bei unveränderter Kostenkalkulation keine Spielräume nach unten ermöglichen. Beitragserhöhungen sind daher regelmäßig und erheblich.

Der Tarifwechsel ist hier oft die einzige wirksame Maßnahme. Ein Wechsel in einen offenen oder jüngeren Bestandstarif der AXA verteilt Ihre Kosten auf eine aktivere, ausgewogenere Altersstruktur - mit deutlich moderateren Beitragsdynamiken. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung dieses Tarifs im Vergleich zu anderen AXA-Tarifen nachzuvollziehen. Die gute Nachricht: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie viel Einsparpotenzial in Ihrem Fall steckt. Melden Sie sich jetzt an und erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/16, Z 100/ZS 60 AW

Dieser Tarif bietet ambulante Behandlung bis zur 3,5-fachen GOÄ, Sehhilfen bis zu 825 EUR pro Jahr (bei über 6 Dioptrien), 100% Psychotherapie für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Stationär ist Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer mit 3,5-facher GOÄ abgesichert. Die Zahndeckung kombiniert 100% für Zahnbehandlung und 60% für Zahnersatz bis 511,29 EUR jährlich, danach 60%. Kieferorthopädie ist mitversichert. Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind enthalten.
Es ist ein geschlossener Bestandstarif. Seit der Schließung können nur noch AXA-Bestandskunden über ein internes Tarifwechselrecht hineinwechseln, nicht jedoch Neumitglieder. Das unveränderliche Versichertenkollektiv altert kontinuierlich, weshalb die Beitragsentwicklung überdurchschnittlich belastet ist. Diese Schließung erklärt auch, warum dieser Tarif im modernen Portfolio kaum noch beworben wird, aber für eingesessene Kunden großes Optimierungspotenzial birgt.
Die jährliche Selbstbeteiligung liegt bei 1.856 EUR. Dieser Wert positioniert diesen Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment - bewusst kalkuliert, um Prämieneinstieg und Beitragsstabilität zu unterstützen. Der SB gilt für sämtliche Versicherungsfälle, also ambulant, stationär und zahnmedizinisch gleichermaßen. Auch Vorsorgeleistungen unterliegen dem Selbstbehalt.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Tarifwechselrecht nach §204 VVG. Sie können innerhalb der AXA in einen günstigeren Tarif wechseln. In vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen werden und eine Gesundheitsprüfung entfällt oder fällt milder aus. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Alternativangebot ab. Wenn Sie über 50 sind, ein bestehendes Risiko vorliegt oder Sie auf spezifische Leistungen wie Chefarzt und Sehhilfen angewiesen sind, wird der Tarifwechsel kniffliger. Aber auch dann können jüngere oder offene Tarife mit ähnlichen Leistungen attraktiver sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Konstellation im Detail und empfiehlt nur dann einen Wechsel, wenn dieser Ihnen wirklich nutzt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert