AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/16, ZPRO AW im Detail

Die AXA Krankenversicherung AG bietet mit dem 144/18, 342/16, ZPRO AW einen geschlossenen Bisex-Tarif der alten Welt, der mit umfassenden Leistungen im ambulanten, stationären und zahnmedizinischen Bereich besticht. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), garantiert Privatarztbehandlung mit Chefarzt-Zusage bis zum 5-fachen Satz und deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent. Mit einem Jahresselbstbehalt von 1.856 Euro und Zweibettzimmern positioniert sich dieser Tarif für etablierte Versicherte mit höherer Eigenverantwortung.

Als geschlossener Bestandstarif der alten Welt nimmt der 144/18 keine neuen, externen Kunden auf; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich. Gleichzeitig eröffnen sich für bestehende Versicherte innerhalb des Versicherers über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG häufig Optimierungspotenziale. Insbesondere die Kombination aus hohem Selbstbehalt und beschränkten zahnmedizinischen Jahresobergrenzen (maximal 6.391,15 Euro im fünften Versicherungsjahr) kann bei Beitragsbelastung zu einem Wechsel in moderne offene Tarife mit besserer Leistungsabstufung und transparenteren Kostenstrukturen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein optimierter AXA PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt und welche internen Alternativen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 342/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den 144/18 besonders?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Versicherten mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft des 144/18 über die Jahre schrumpft. Weniger Beitragszahler tragen die gleichen Leistungsverpflichtungen, was zu Beitragserhöhungen führt, die oft über dem Durchschnitt liegen. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich aber ein wichtiger Ausstiegsweg: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, in Tarife zu wechseln, die von einer stabileren Risikogemeinschaft profitieren.

Geschlossene Tarife der alten Welt wie dieser sind typischerweise nicht mehr aktiv vermarktet oder auf Vergleichsportalen präsent. Das schafft einen Informationsvorteil für Bestandsversicherte, die gezielt nach Optimierungen suchen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über Zugang zu solchen Alt-Tarifen und kann beurteilen, welcher dieser 'versteckten' Tarife zu Ihrer Situation passt und ob ein Wechsel Sinn ergibt.

Können Sie aus diesem Tarif in einen besseren wechseln?

Ja, der §204 VVG räumt Ihnen das Recht ein, bei Ihrem Versicherer in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne dass Sie erneut ein externes Versicherungsverfahren durchlaufen. Der Wechsel ist intern und erfolgt innerhalb der AXA. In vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Die genaue Handhabung hängt vom Einzelfall und der Tarifkombination ab. Einen aussagekräftigen Check bietet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse:

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihre aktuelle Situation aus und zeigt konkrete Alternativen. Verbindlich kann nur er abwägen, ob ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung und mit voller Anrechnung der Altersrückstellungen realisierbar ist. Jetzt anmelden und profitieren Sie von dieser personalisierten Prüfung.

Beitragserhöhung im 144/18: Handlungsoptionen

Dieser geschlossene Tarif ist über die Jahre besonders anfällig für Beitragssprünge. Das Versichertenkollektiv ist älter, die Gruppe schrumpft, und die medizinischen Kosten steigen. Diese demografische Schieflage trifft geschlossene Alte-Welt-Tarife besonders hart. Hinzu kommt die starre Kostenstruktur mit festen Selbstbehaltgrenzen und begrenzten Jahresobergrenzen bei Zahnleistungen, die wenig Flexibilität zur Kostenkontrolle bieten.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem modernen, offenen Tarif kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Offene Tarife profitieren von einer ausgewogeneren Altersstruktur und werden aktiv gemanagt, was die Beitragsdynamik stabiler macht. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart für die AXA, um die Preistrends zu verfolgen. Danach empfehlen wir, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen: Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche optimierten AXA-Tarife für Sie verfügbar sind.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/16, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor). Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall übernommen, danach 80 Prozent. Sehhilfen sind bis 825 Euro für Mehrstärkengläser abgedeckt. Stationär garantiert Privatarztbehandlung inklusive Chefarztleistungen bis 5-fach GOÄ. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent (steigerbar auf 100 Prozent durch Prophylaxe), mit Jahresobergrenzen ab 1.278 Euro im ersten Jahr bis 6.391 Euro im fünften Jahr.
Der 144/18 ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass neue externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt, da die Kosten auf weniger Schultern verteilt werden. Für bereits Versicherte bei der AXA bietet sich dadurch ein hohes Anreizpotenzial für einen internen Tarifwechsel zu moderneren, offenen Tarifen.
Der Jahresselbstbehalt beträgt 1.856 Euro. Das ist ein höherer Selbstbehalt, der Sie als Versicherten stärker in die Eigenverantwortung nimmt. Er greift ab dem ersten Euro und erfasst ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Bei geringerer Inanspruchnahme kann ein hoher Selbstbehalt Beiträge senken; bei Versicherten mit regelmäßigen Arztbesuchen oder zahnmedizinischen Behandlungen kann er zu erheblichen Eigenkosten führen.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Ein Wechsel erfolgt ohne Versichererwechsel und ist für viele Versicherte mit einer Ersparnis verbunden. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsfragen sind nicht erforderlich, doch dies hängt stark vom individuellen Fall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen einen verbindlichen Überblick. Die genaue Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann aber nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beantworten.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihr Alter, Ihre Gesundheit, wie oft Sie Zahnleistungen in Anspruch nehmen und wie stark die Beitragsbelastung für Sie ist. Bei diesem Tarif sind die hohen Jahresobergrenzen in der Zahnversicherung (bis 6.391 Euro kumulativ) ein Nachteil bei intensiver Zahnarztbehandlung. Die fehlende Primärarztbindung gibt mehr Flexibilität, aber auch höhere Kosten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird analysieren, welche AXA-Tarife mit besserer Leistungsabstufung oder niedrigerem Selbstbehalt für Ihre Situation verfügbar sind und ob ein Wechsel finanziell sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert