AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/18, 540/12 AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/18, 342/18, 540/12 AW aus der Alten Welt vereint Höchstsatz-Leistungen mit umfassender Versorgung. Ambulant und stationär wird bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz erstattet, zusätzlich leistet die Versicherung bei Chefarztbehandlung bis zu 5-fach GOÄ. Im Zahnbereich liegt die Erstattung für Zahnbehandlung und Zahnersatz bei 60 Prozent ohne jährliche Summenbegrenzung. Ein Selbstbehalt von 1.856 EUR jährlich pro Versicherungsfall positioniert diesen Tarif im gehobenen Segment.

Als geschlossener Tarif nimmt die AXA keine neuen, externen Versicherten auf; die Risikogemeinschaft läuft aus, was langfristig zu verstärkten Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich jedoch eine Optimierungsmöglichkeit: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder günstiger kalkulierten Tarif des gleichen Versicherers kann häufig zu Beitragseinsparungen und einer besseren Risikostruktur führen, ohne die AXA zu wechseln.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche AXA-Tarife Ihrem Profil entsprechen und wo Sie gezielt einsparen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 342/18, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für Ihren AXA-Tarif?

Der Tarif 144/18, 342/18, 540/12 AW ist geschlossen, das heißt, die AXA versichert keine neuen Kunden mehr in diesem Tarif. Die Versichertengemeinschaft wird nicht verjüngt, das Durchschnittsalter steigt stetig. Für Bestandsversicherte der AXA bedeutet das: Der Tarif wird mittelfristig teurer, da die fallenden Kapitalerträge und steigende Pflegequoten auf eine kleinere Gemeinschaft umgelegt werden. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen oder jüngeren Tarif ist für Sie als Bestandskunde eine interessante Option, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken.

Geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen Überblick über solche älteren Tarife und kann Ihnen aufzeigen, welche Wechselmöglichkeiten in Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind - schnell und neutral.

Tarifwechsel im AXA 144/18, 342/18, 540/12 AW: So funktioniert es

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist unter §204 VVG jederzeit möglich, ohne dass Sie die Versicherung wechseln müssen. In vielen Fällen können Ihre bestehenden Altersrückstellungen zu einem neuen Tarif mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Rückstellungen übernommen werden, hängt vom jeweiligen Zieltarif und Ihrem Alter ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und zeigt Ihnen konkrete Alternativen mit Kostenvergleich. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie einen klaren Blick auf Ihre Sparpotenziale. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif: Optionen für Sie

Der geschlossene Status führt dazu, dass der AXA 144/18, 342/18, 540/12 AW besonders anfällig für Beitragserhöhungen ist. Eine schrumpfende Risikogemeinschaft, steigendes Durchschnittsalter und sinkende Kapitalerträge wirken sich negativ aus. Beitragserhöhungen treten regelmäßig auf und fallen oft deutlich spürbar aus - das ist die Kehrseite von Tarifschließungen.

Eine gezielte Reaktion ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG. Oft steht ein anderer AXA-Tarif zur Verfügung, der mit niedrigeren Einstiegsprämien rechnet oder von einer besseren Altersstruktur profitiert. Dies kann erhebliche Kosten einsparen, ohne dass Sie die gewohnte Leistungsqualität der AXA aufgeben. Vergleichen Sie Ihre Optionen in unserem Beitragserhöhungs-Chart zur Entwicklung AXA-weiter Tarifkosten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie Sie diesen Weg gestalten. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/18, 540/12 AW

Der Tarif deckt ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis 2,5-fach GOÄ und Laborleistungen bis 1,3-fach ab. Im Krankenhaus Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ, Psychotherapie stationär enthalten. Sehhilfen werden bis 825 EUR erstattet, Psychotherapie ambulant 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, dann 80 Prozent. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden jeweils zu 60 Prozent ohne Summenbegrenzung geleistet.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, die AXA nimmt keine neuen Versicherten mehr auf. Die Risikogemeinschaft läuft aus und wird wirtschaftlich belastet. Für bestehende Versicherte der AXA eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu offeneren oder wirtschaftlicheren Tarifen des gleichen Versicherers, ohne die AXA zu verlassen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr. Dies ist ein gehobener Selbstbehalt, der besonders bei Versicherten sinnvoll ist, die seltener ärztliche Leistungen in Anspruch nehmen. Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen, auch für Vorsorgeleistungen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist jederzeit nach §204 VVG möglich, ohne dass Sie kündigen müssen. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine Gesundheitsprüfung entfällt. Ob dies im konkreten Fall zutrifft und welche Tarife wirtschaftlich sinnvoll sind, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach persönlicher Prüfung beurteilen.
Der hohe Selbstbehalt von 1.856 EUR und das geschlossene Profil des Tarifs machen einen Wechsel für viele Versicherte attraktiv - besonders wenn sie regelmäßig Leistungen in Anspruch nehmen oder Beitragserhöhungen eintreten. Allerdings hängt die Lohnenswertheit von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen bei der AXA ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr Profil individuell und zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel in Ihre Situation passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert