AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/18, 541/18 AW: Tarifprofil

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit den Modellnummern 144/18 (ambulant), 342/18 (stationär) und 541/18 (zahnärztlich) gehört zur alten Welt und richtet sich an Versicherte, die bereits im Bestand des Unternehmens sind. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif solide Leistungen: Ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach), Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Zahnersatz mit 72-prozentiger Erstattung ohne Jahresobergrenze und umfangreiche Zahnbehandlung mit 90-prozentiger Kostenübernahme.

Da der Tarif mittlerweile geschlossen ist, profitiert die Risikogemeinschaft nicht mehr von Neuzugängen - die Altersstruktur verschärft sich, und Beitragserhöhungen fallen in der Regel deutlicher aus. Allerdings bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich: Bestehende Versicherte der AXA können in diesem Bestand nach günstigeren oder leistungsstärkeren Alternativen recherchieren. In vielen Fällen lassen sich dabei Prämien senken und gleichzeitig Altersrückstellungen mitnehmen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen AXA-Tarif?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden auf - nur Bestandsversicherte der AXA können über einen §204-VVG-Tarifwechsel hineinwechseln. Die Folge ist eine schrumpfende und überalternde Risikogemeinschaft: Weniger junge Versicherte zahlen ihre Beiträge herein, während der Leistungsabfluss durch chronische Erkrankungen und Altersfolgen steigt. Dies führt typischerweise zu beschleunigten Beitragserhöhungen. Gerade bei einem Selbstbehalt von 1.856 Euro sind solche Steigerungen für das Haushaltsbudget spürbar.

Der Vorteil: Der Status signalisiert, dass dieser Tarif eine Gültigkeitsgarantie hat und mit etablierten Leistungsstandards arbeitet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf den kompletten Tarifbestand - auch auf geschlossene Tarife - und kann gezielt analysieren, welche Alternativen denselben AXA-Versicherer mit besserer Prämienstabilität anbieten.

Tarifwechsel beim gleichen Versicherer - Ihre Chancen

Als Bestandsversicherter der AXA haben Sie das Recht, im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in einen anderen AXA-Tarif zu wechseln. Die gute Nachricht: In vielen Fällen können Sie dabei Ihre vorhandenen Altersrückstellungen komplett oder zumindest teilweise mitnehmen, ohne dass eine vollständige erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Die genaue Behandlung von Altersrückstellungen und Gesundheitsfragen hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA-Alternativen zu Ihrer Situation passen und ob ein Wechsel zu niedrigeren Prämien führt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle relevanten Optionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 144/18, 342/18, 541/18: Der Weg nach vorne

Dieser geschlossene Tarif der alten Welt ist Beitragserhöhungen von vornherein ausgesetzt. Die Ursachen sind typisch für Alte-Welt-Bestände: Die Risikogemeinschaft schrumpft, weil Neuzugänge ausbleiben; gleichzeitig altert das verbliebene Versichertenkollektiv kontinuierlich, was den Leistungsaufwand erhöht. Dazu kommen medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge aus der Altersrückstellung - ein perfekter Sturm für Prämiensteigerungen. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 Euro merken Sie solche Erhöhungen unmittelbar in der monatlichen Rechnung.

Der Ausweg: Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann in der Regel zu einem günstigeren oder ausgewogeneren Tarif führen - häufig mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen und weniger zügigen Prämiensteigerungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart der AXA an, um die historische Entwicklung nachzuvollziehen. Danach ist ein Wechsel die sinnvollste Gegenmaßnahme. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermittelt Ihre besten Optionen beim gleichen Versicherer: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/18, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Die Sehhilfen-Erstattung reicht bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (ab +/-6 Dioptrien), Psychotherapie wird mit 30 Sitzungen zu 100% pro Versicherungsfall erstattet, danach 80%. Stationär genießen Sie Chefarztbehandlung bis zu den Höchstsätzen, bei persönlicher Leistung des Chefarztes bis zum 5-fachen Satz. Zahnbehandlung wird zu 90% übernommen, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%, ohne Jahresobergrenze.
Der Tarif ist geschlossen - das heißt, neue Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Nur Bestandsversicherte der AXA können über einen Tarifwechsel nach §204 VVG hineinwechseln. Geschlossene Tarife leiden typischerweise unter einer schrumpfenden, überalternden Risikogemeinschaft, was zu beschleunigten Beitragserhöhungen führt. Dieser Trend verstärkt sich über die Jahre, weshalb ein Wechsel in einen offeneren oder jüngeren Tarif der gleichen Versicherung oft lohnenswert ist.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser wird bei den meisten Leistungen (ambulant, stationär, zahnärztlich) fällig. Mit einem Selbstbehalt in dieser Höhe gehört dieser Tarif zu den Premium-Varianten mit moderatem Eigenrisiko - nicht so niedrig wie 0-Euro-Tarife, aber deutlich unter Konzepten mit 2.500+ Euro Selbstbehalt. Dies signalisiert eine ausgewogene Risikoteilung zwischen Versicherer und Versichertem.
Ja, als Bestandsversicherter der AXA steht Ihnen ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG offen. Mit einem günstigeren AXA-Tarif können Sie in der Regel Ihre Altersrückstellungen mitnehmen - allerdings hängt die genaue Höhe und ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, vom konkreten Wechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Ihnen das zeigen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Bei einem geschlossenen Tarif der alten Welt mit hohem Selbstbehalt (1.856 Euro) lohnt sich ein Wechsel häufig - besonders, wenn Sie Ihre Beitragsbelastung senken möchten. Da die Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert, steigen die Prämien überproportional. Ein interner Wechsel zu einem jüngeren oder offenen AXA-Tarif kann stabilere Prämiensteigerungen bringen. Entscheidend sind Ihr Alter, Ihre aktuelle Gesundheit und die verfügbaren Alternativen - Aspekte, die unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer Tarifanalyse persönlich evaluiert.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert