AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/18, 541/20 AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert ein solides Leistungsspektrum mit einem moderaten Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Behandlung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) erstattet, im Krankenhaus profitieren Versicherte von Privatarztbehandlung mit stationären GOÄ-Höchstsätzen bis zum 5-fachen Satz bei Chefarztleistungen. Der Dentalbereich deckt Zahnbehandlung zu 100 Prozent und Zahnersatz zu 80 Prozent ohne Jahresobergrenze ab, ergänzt um 90-prozentige Kieferorthopädie-Erstattung.

Als geschlossener Tarif der Alten Welt mit Bisex-Ausrichtung ist dieser Tarif für Neuversicherte nicht mehr zugänglich, vergrößert aber für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Optionen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Wechsel in einen günstigeren Tarif attraktiv macht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet, welche Tarifoptionen für Ihre Situation passen, prüft die Machbarkeit eines Wechsels und analysiert das Sparpotenzial. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zum AXA PKV-Tarif persönlich beraten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht der geschlossene Status des AXA-Tarifs für Bestandskunden relevant?

Ein geschlossener Tarif steht neuen Versicherungsnehmern nicht zur Verfügung, wird aber von den Versicherungen für interne Tarifwechsel von Bestandskunden bereitgehalten. Das bedeutet: Wer bereits bei der AXA versichert ist, kann auf Basis des §204 VVG problemlos in diesen Tarif wechseln, ohne die Versicherungsbeziehung zu unterbrechen. Für Außenstehende ist dieser Weg verwehrt. Geschlossene Tarife der Alten Welt schrumpfen jedoch natürlicherweise; die Risikogemeinschaft veraltet und wird kleiner, was die Prämienentwicklung nach oben drückt und die Beitragserhöhungen überproportional ausfallen lässt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene und offene Tarife und berät gezielt zu den realistischen Wechseloptionen, die für Ihre individuelle Situation passen. Ein Wechsel in einen aktuell offenen Tarif mit besserer Altersstruktur und moderaterer Beitragsentwicklung ist in vielen Fällen sinnvoller als das Verbleiben in einem schrumpfenden Bestand.

Welche Chancen bietet ein Tarifwechsel innerhalb der AXA?

Der §204 VVG regelt, dass AXA-Versicherte ohne Versicherungswechsel in andere AXA-Tarife wechseln können. Die Altersrückstellungen, die Sie bisher angespart haben, können in vielen Fällen ganz oder teilweise mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Der große Vorteil eines internen Wechsels: Sie sparen Verwaltungsaufwand, Ihre Krankenvorgeschichte bleibt im Hause und offene oder offenere AXA-Tarife profitieren tendenziell von stabilerer Altersstruktur und moderaterer Beitragsentwicklung. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Tarifoptionen bei der AXA für Ihre Situation infrage kommen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im Alten-Welt-Tarif: Wann ist ein Wechsel sinnvoll?

Der AXA 144/18, 342/18, 541/20 AW ist ein geschlossener Tarif der Alten Welt mit einem relativ kleinen Versichertenkollektiv. Die Risikogemeinschaft ist stabil, wird aber nicht mit Neukunden aufgefrischt. Das führt dazu, dass medizinische Kostensteigerungen vollständig auf die verbleibenden Versicherten verteilt werden und die Beiträge überproportional ansteigen. Hinzu kommt die natürliche Alterung des Kollektivs, die Leistungsausgaben treibt.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder weniger schrumpfenden AXA-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung stabilisieren und gleichwertige oder bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien ermöglichen. Vergleichen Sie die historische Beitragsentwicklung mit anderen AXA-Tarifen im Beitragserhöhungs-Chart - dieser zeigt transparent, wie dieser Tarif gegenüber Alternativen abschneidet. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse identifizieren Sie die optimale Wechseloption für Ihre Lage. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/18, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Sehhilfen bis 825 EUR (Mehrstärkengläser bei niedriger Dioptrie), bis zu 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Fall zu 100 Prozent, danach 80 Prozent. Im Krankenhaus deckt er Privatarztbehandlung ab, zahlt bis zum 5-fachen GOÄ-Satz für Chefarztleistungen und erstattet stationäre Psychotherapie. Zahnbehandlung ist mit 100 Prozent, Zahnersatz mit 80 Prozent und Kieferorthopädie mit 90 Prozent abgesichert, ohne jährliche Obergrenze.
Es ist ein geschlossener Tarif der Alten Welt, das heißt, Neuversicherte werden nicht mehr akzeptiert. Für bestehende AXA-Kunden jedoch bleibt der Tarif eine Wechseloption im Rahmen des §204 VVG. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weil die medizinischen Kosten auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater Wert für die Alte Welt - nicht besonders niedrig, aber auch nicht im hohen Segment. Er fällt jährlich neu an und gilt für alle Leistungsbereiche einschließlich Zahnersatz, sodass Sie mit anspruchsvollen Fällen eine messbare Eigenverantwortung mittragen.
Ja, als AXA-Kunde können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG vollziehen. Es gibt modernere und offenere AXA-Tarife, in die ein Wechsel häufig mit geringeren Beiträgen möglich ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom konkret gewählten Zieltarif ab. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Optionen machbar sind. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der genauen Beitragssituation ab. Der Tarif bietet zwar top Leistungen (GOÄ-Höchstsätze, gute Zahndeckung, Psychotherapie), wird aber als geschlossener Alte-Welt-Tarif überproportional teuer. Wenn Ihr Versichertenkollektiv schrumpft und die Beiträge jährlich klettern, kann ein Wechsel zu einem jüngeren, offeneren AXA-Tarif trotz Gesundheitsprüfung für viele Versicherte wirtschaftlich und medizinisch sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Ihren konkreten Fall, ob und in welchen Tarif ein Wechsel vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert