AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG kombiniert hohe Leistungsstandards mit einem Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Jahr. Zu den Stärken gehören die ambulante und stationäre Versorgung bis zu Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Chefarztbehandlung im Krankenhaus, psychotherapeutische Leistungen in Ambulanz und Stationär, naturheilkundliche Verfahren sowie ein umfassendes Zahnleistungspaket: 100% Zahnbehandlung, 100% Kieferorthopädie und 60% Zahnersatz bis zur jährlichen Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif aus der alten Welt ist dieser Tarif nicht mehr für Neukunden verfügbar, doch bestehende Versicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG auch weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu einer angespannteren Beitragsentwicklung, was viele Versicherte zu einer Überprüfung ihrer Tarifwahl veranlasst. Ein gezielter Wechsel kann in vielen Fällen zu Beitragseinsparungen oder zu gleichwertigen Leistungen zu niedrigeren Prämien führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, die beste Lösung für Ihren AXA PKV-Tarif zu identifizieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/18: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/18: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

Z 100/ZS 60: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

Z 100/ZS 60: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird erstattet
  • Kieferorthopädie wird erstattet

Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zusammen bis 511,29 EUR pro Jahr zu 100% erstattet, danach zu 60%

  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Z 100/ZS 60: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Z 100/ZS 60: Bei Zahnersatz erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Der AXA 144/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass die AXA derzeit keine neuen, externen Kunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Für bestehende Versicherte der AXA, die bereits andere Tarife haben, öffnet sich jedoch eine Möglichkeit: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG auch in geschlossene Tarife wechseln, um ihre Versorgung zu optimieren. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft des Tarifs führt dazu, dass die Beiträge unter Druck geraten, da sich die Risiken auf weniger Schultern verteilen.

Ältere und geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv in der öffentlichen Kommunikation erwähnt, bleiben aber für interne Tarifwechsel relevant. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in diesen oder einen anderen Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 144/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW: Chancen und Grenzen

Für AXA-Versicherte ist ein Wechsel in einen anderen AXA-Tarif nach §204 VVG grundsätzlich möglich. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen angerechnet, eine neue Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Allerdings hängt die genaue Ausgestaltung - ob Gesundheitsfragen und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden - vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifkonstellation und zeigt auf, welche Optimierungen unter den spezifischen Bedingungen der AXA möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet eine individuelle Handlungsempfehlung, ohne dass Sie verpflichtet sind, einen Wechsel vorzunehmen. Starten Sie jetzt und erhalten Sie eine fundierte Analyse: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im AXA 144/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW - und der Weg heraus

Der geschlossene Bisex-Tarif aus der alten Welt unterliegt den typischen Kostendynamiken eines schrumpfenden Kollektivs: Mit sinkender Versichertenzahl steigen die durchschnittlichen Beiträge, da die medizinischen Kosten auf weniger Schultern verteilt werden. Hinzu kommen allgemeine medizinische Kostensteigerungen und die Alterung der verbleibenden Versicherten. Das Ergebnis sind überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, die viele Versicherte zur Überprüfung ihrer Tarifwahl bewegen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier eine Lösung bieten. Oft sind in der AXA günstigere Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite zeigt Ihnen die Entwicklung transparenter Preisdynamiken auf. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse einen konkreten Weg zeigen: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung für Ihre Situation.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/18, Z 100/ZS 60 AW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung mit bis zu 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen (2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Psychotherapie wird zu 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach zu 80% erstattet. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser bis ±6 Dioptrien) bezuschusst, Kontaktlinsen bis 935 EUR. Stationär erfolgt Chefarztbehandlung und psychotherapeutische Versorgung. Zahntechnisch: 100% Zahnbehandlung und Kieferorthopädie bis 511,29 EUR pro Jahr, danach 60% Zahnersatz. Die Summenbegrenzung beträgt im ersten Jahr 1.278,23 EUR, im fünften 6.391,15 EUR. Selbstbehalt liegt bei 1.856 EUR pro Jahr.
Dieser Tarif ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass die AXA keine Neuversicherungen mehr in diesem Tarif aufnimmt; nur bestehende Versicherte der AXA können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem Tarif versichert werden oder verbleiben. Geschlossene Tarife aus der alten Welt haben keine Zuführung von Neukunden, weshalb die Risikogemeinschaft mit den Jahren schrumpft und die Beitragsentwicklung typischerweise überdurchschnittlich ausfällt. Für bestehende Versicherte kann der geschlossene Status gleichzeitig bedeuten, dass dieser Tarif noch nicht vollständig ausgeschöpft ist und Wechseloptionen zu anderen AXA-Tarifen bestehen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein deutlich erhöhter Selbstbehalt und typisch für Premium-Tarife der älteren Generation, die hohe Leistungen mit entsprechenden Eigenbeteiligungen kombinieren. Der Selbstbehalt gilt ambulant, stationär und für Zahnleistungen. Der hohe Selbstbehalt wirkt sich besonders bei Versicherten mit geringerem Jahresausgabenbedarf kostendämpfend aus und ist ein Grund, warum manche Versicherte durch einen Tarifwechsel zu besseren Konditionen übergehen.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif nach §204 VVG ist grundsätzlich möglich. Ihre Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen übernommen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängt das genaue Vorgehen von Ihrem individuellen Fall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf.
Ein Tarifwechsel kann sich lohnen, besonders wenn Sie sich von den Beitragserhöhungen eines geschlossenen Tarifs belastet fühlen. Allerdings hängt der konkrete Nutzen von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrem aktuellen Inanspruchnahmeverhalten und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.856 EUR ist nicht für alle Versicherten optimal; manche können durch einen Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt und moderaten Prämien besser fahren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer persönlichen Daten beurteilen, welcher Tarifwechsel Ihnen die beste Balance zwischen Leistung und Beitrag bietet.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert