AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/20, 541/18 AW im Detail

Die AXA 144/18, 342/20, 541/18 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der Versicherten Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ bereitstellt. Der Tarif kombiniert einen jährlichen Selbstbehalt von 1.856 Euro mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus, zahnärztliche Versorgung mit 90 Prozent Zahnbehandlung und 72 Prozent Zahnersatz sowie umfassende ambulante Leistungen einschließlich 30 Psychotherapie-Sitzungen (100 Prozent) und Sehhilfenzuschüsse bis zu 825 Euro.

Da dieser Tarif geschlossen ist und zur älteren Tarifgeneration gehört, wird die Risikogemeinschaft sukzessive kleiner, was sich in der Beitragsentwicklung bemerkbar machen kann. Allerdings haben Versicherte dieser AXA die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren Tarif desselben Versicherers zu wechseln und dadurch häufig Prämien zu optimieren, ohne ihre Position im Versichertenkollektiv zu verlassen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, ob ein Wechsel zu besseren Bedingungen im AXA PKV-Tarif-Portfolio realisierbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für AXA-Versicherte?

Der AXA 144/18, 342/20, 541/18 AW ist nicht mehr für neue, externe Kunden zugänglich, da die AXA die Neuaufnahmen in diesen Tarif beendet hat. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch über die Jahre hinweg, was die Beitragskalkulation erschwert und zu überproportionalen Prämiensteigerungen führen kann. Für Bestandsversicherte eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der AXA, um in neuere, oft günstigere Tarife zu wechseln.

Ältere Tarife wie dieser werden von Versicherungsunternehmen häufig nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich prominent präsentiert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hält einen detaillierten Überblick über alle verfügbaren Tarife bei der AXA - sowohl offene als auch geschlossene - und kann Sie gezielt beraten, ob ein Wechsel aus Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist und zu besseren Konditionen führt.

Tarifwechsel bei der AXA: Optionen und Altersrückstellungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist für Versicherte dieses Tarifes grundsätzlich möglich. Dabei werden Altersrückstellungen in vielen Fällen vom neuen Tarif übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselmöglichkeiten auf und bewertet, ob ein Tarifwechsel zu einer Beitragsentlastung oder besseren Leistungen führt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bearbeitet Ihre Anfrage und prüft alle verfügbaren Alternativen für Sie. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/18, 342/20, 541/18 AW: Was nun?

Geschlossene Tarife wie der AXA 144/18, 342/20, 541/18 AW sind besonders anfällig für deutliche Beitragserhöhungen, da die schrumpfende Versichertenzahl die Kostenlasten auf immer weniger Schultern verteilt. Hinzu kommt die medizinische Kostensteigerung, die auch bei Höchstsatz-Leistungen zu spürbaren Prämiensteigerungen führt. Diese Dynamik macht gerade bei älteren Tarifgenerationen regelmäßige Prüfungen notwendig.

Ein interner Tarifwechsel zu einem aktuellen AXA-Tarif mit stabilerer Risikogemeinschaft kann die Beitragsentwicklung bremsen und Ihnen Spielraum für Optimierungen verschaffen, etwa durch Anpassung des Selbstbehalts oder Leistungsmodulation. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung im Kontext des AXA-Portfolios einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart konkrete Handlungsoptionen und zeigt, wie ein Tarifwechsel Ihre Gesamtbeteiligung senken kann. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/20, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Arbeiten, stationäre Behandlungen durch Privatärzte ebenfalls bis Höchstsatz mit Chefarzt-Leistungen bis zum 5-fachen GOÄ-Satz. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro bei höheren Dioptrien-Werten erstattet, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent, danach zu 80 Prozent. Zahnbehandlung wird zu 90 Prozent, Zahnersatz zu 72 Prozent (Implantate eingeschlossen) und Kieferorthopädie zu 81 Prozent erstattet. Alle stationären Psychotherapie-Leistungen sind abgedeckt.
Der Tarif ist geschlossen, das bedeutet: Externe Neukunden können nicht mehr aufgenommen werden. Die bestehende Versichertenpopulation wird daher über die Zeit kleiner, was typischerweise zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte bei der AXA besteht allerdings die Option, intern zu anderen AXA-Tarifen zu wechseln und dadurch von jüngeren, stabileren Risikogemeinschaften zu profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen. Damit positioniert sich dieser Tarif im gehobenen Segment mit deutlichem Co-Pay-Anteil. Nach Erreichen der Selbstbeteiligung werden Leistungen nach Maßgabe des Versicherungsumfangs bis zu den vereinbarten Höchstsätzen erstattet.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt alle verfügbaren Wechseloptionen auf.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Der geschlossene Status und die hohe Selbstbeteiligung von 1.856 Euro machen diesen Tarif anfällig für kräftige Beitragssprünge. Je älter Sie sind und je länger Sie versichert sind, desto größer sind meist die angesammelten Altersrückstellungen - was einen Wechsel zu besseren Konditionen attraktiv macht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr persönliches Profil und zeigt auf, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen oder welche zusätzlichen Leistungen für Ihre Prämie verfügbar wären.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert