AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Tarifprofil: AXA 144/18, 342/20, 541/20 AW

Der AXA 144/18, 342/20, 541/20 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt mit vollständigen GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche, bis 2,5-fach für technische, bis 1,3-fach für Laborleistungen) in der ambulanten und stationären Versorgung. Im stationären Bereich ist die Chefarztbehandlung enthalten, mit bis zu 5-fach GOÄ für persönlich erbrachte Chefarztleistungen bei medizinischer Begründung. Die Zahnersatzleistung liegt bei 80 Prozent ohne Summenbegrenzung; Zahnbehandlung wird mit 100 Prozent, Kieferorthopädie mit 90 Prozent erstattet. Der jährliche Selbstbehalt von 1.856 Euro positioniert diesen Tarif im höheren Segment und deutet auf ein etabliertes, ehemals attraktives Leistungsprofil für Bestandsversicherte hin.

Für Versicherte dieses Tarifes ergeben sich durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA erhebliche Optimierungsmöglichkeiten. Mit sinkender Risikogemeinschaft und demografischen Verschiebungen ist dieser geschlossene Tarif typischerweise stärkeren Beitragsentwicklungen ausgesetzt. Ein Wechsel zu einem moderneren, geöffneten Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen durch eine bessere Altersstruktur des Versichertenbestandes niedrigere Prämien ermöglichen, häufig ohne Leistungsverschlechterungen. Die Altersrückstellungen können in der Regel mitgenommen werden, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung je nach Zieltarif nicht erforderlich sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der AXA-PKV-Tarife konkret verfügbar sind und wie sich Ihre Situation verbessern könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif und seine Konsequenzen bei der AXA

Der Status geschlossen bedeutet, dass der AXA 144/18, 342/20, 541/20 AW keine Neukunden mehr aufnimmt. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch über einen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln - sowohl von anderen AXA-Tarifen in diesen als auch aus diesem strategisch optimiert wechseln. Da die Risikogemeinschaft nicht nachwächst, belastet die altersbedingte Kostensteigerung das System stärker, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Dies erklärt, warum viele Versicherte dieses Tarifes nach Alternativen suchen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von der AXA nicht mehr aktiv im Markt kommuniziert, sind aber dokumentiert und weiterhin bearbeitbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick auch über ältere, geschlossene Tarifgenerationen und kann entsprechende, zu Ihrer Situation passende Wechselempfehlungen geben. Für Versicherte mit Wechselwunsch ist die Kenntnis dieser Tarife oft der Schlüssel zu realistischen Alternativen.

Tarifoptimierung durch internen Wechsel - was ist möglich?

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA gemäß §204 VVG setzt einen Wechsel vom aktuellen Tarif in einen anderen (offenen oder geschlossenen, aber durch den Versicherer akzeptierten) Tarif voraus. Die wichtigsten Fragen: Werden Altersrückstellungen vollständig mitgenommen, und ist eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich? Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unser spezialisiertes Team untersucht Ihr aktuelles Tarifprofil und deckt auf, wo bessere Leistung bei besseren Konditionen innerhalb der AXA verfügbar ist. Jetzt anmelden und erfahren Sie, welche realistischen Optionen für Sie offenstehen.

Beitragserhöhungen im geschlossenen AXA-Tarif - Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der AXA 144/18, 342/20, 541/20 AW erleben typischerweise kräftige Beitragssprünge, weil die Versichertengemeinschaft mit jedem Jahr älter wird, ohne dass junge Neukunden eintreten. Der medizinische Kostenwandel wirkt sich in einem schrumpfenden, überalterten Kollektiv besonders dramatisch aus. Mit einem durchschnittlichen Selbstbehalt von 1.856 Euro sind Sie zwar nicht unmittelbar betroffen, doch die Grundprämie steigt kontinuierlich.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder besser verwalteten AXA-Tarif kann durch die stabilere Altersstruktur und das bessere Risikomanagement häufig zu moderateren Prämien führen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite dokumentiert diese Entwicklung und dient als Orientierungshilfe. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert konkret, welche Wechselziele für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind und bietet einen realistischen Weg aus der Beitragserhöhungsspirale. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Optionen aufzeigen.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/20, 541/20 AW

Der Tarif erstattet ambulant GOÄ bis 3,5-fach (Ärzte), 2,5-fach (Technik), 1,3-fach (Labor). Stationär Chefarztbehandlung bis 5-fach GOÄ. Psychotherapie 30 Sitzungen zu 100%, danach 80%. Zahnersatz 80%, Zahnbehandlung 100%, Kieferorthopädie 90% ohne Summenbegrenzung. Sehhilfen bis 825 EUR, Hilfsmittel wie Prothesen, Orthesen abgedeckt. Selbstbehalt jährlich 1.856 Euro.
Ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Das bedeutet: Neue externe Kunden nimmt die AXA nicht mehr auf. Bestehende AXA-Versicherte können aber via §204 VVG-Tarifwechsel hinein- oder herauswechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragssprüngen. Der geschlossene Status signalisiert typischerweise ältere Tarifgenerationen mit etablierten, aber unter Druck stehenden Leistungsmerkmalen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr und Versicherungsfall. Dies ist ein hoher Selbstbehalt und signalisiert, dass dieser Tarif für Versicherte konzipiert wurde, die eine moderate Kostenverantwortung akzeptieren, um die Grundprämie zu senken. Der SB gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen.
Ja, über einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG innerhalb der AXA. Dies ermöglicht den Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif, häufig mit besseren Konditionen durch eine aktivere Altersstruktur. In vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob ein Wechsel ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen auf.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Ein hoher Selbstbehalt (1.856 EUR) kombiniert mit Beitragserhöhungen in einem geschlossenen Tarif kann den Handlungsdruck erhöhen. Gleichzeitig bietet dieser Tarif mit Chefarztbehandlung, GOÄ-Höchstsätzen und 80% Zahnersatz Premiumleistungen, die in günstigeren Tarifen nicht verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in der Analyse konkret, ob sich der Wechsel für Sie rechnet oder ob dieser Tarif bei Optimierung der Struktur (SB anpassen, Leistungen selektiv freigeben) die beste Lösung bleibt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert