AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/20, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/18, 342/20, VITAL-Z AW ist ein Bestandstarif der Alten Welt mit umfassenden Leistungen und einem Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach bei ärztlichen Leistungen), ergänzt durch Zahnersatz mit 75 Prozent Erstattung und Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Mit optischen Leistungen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und psychotherapeutischen Sitzungen wird dieser Tarif Versicherten mit ausgeprägtem Leistungsbedarf gerecht.

Als geschlossener Tarif ist die Risikogemeinschaft begrenzt, was bei längerfristig schrumpfenden Versichertenbeständen zu höheren Beitragssteigerungen führen kann. Für Bestandskunden derselben AXA-Versicherung eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um Prämien zu senken und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen zu sichern. Solche Optimierungspotenziale lohnen sich besonders bei älteren Tarifen, bei denen neuere Generationen bessere Kostenstrukturen bieten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm ermöglicht es Ihnen, zu prüfen, welche Wechseloptionen für Ihren AXA PKV-Tarif verfügbar sind und wie Sie nachhaltig sparen können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Sie?

Der AXA 144/18, 342/20, VITAL-Z AW nimmt seit langer Zeit keine neuen Kunden von außen mehr auf und gehört zum geschlossenen Versichertenbestand der AXA. Das hat Konsequenzen: Die Risikogemeinschaft wird kontinuierlich kleiner, Versicherte werden älter, und die medizinischen Kosten steigen prozentual auf weniger Schultern. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen im Zeitverlauf. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG weiterhin in solche älteren Tarife wechseln - wenn sie innerhalb der Versichertengemeinschaft bleiben.

Der Vorteil für Versicherte ist oft, dass ältere und geschlossene Tarife wie dieser aufgrund ihrer gestiegenen Prämien für einen Wechsel in neuere, noch bessere AXA-Tarife mit moderateren Beitragstrends attraktiv werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann konkret einschätzen, welche neuen AXA-Tarife für Sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

Tarifwechsel im AXA-Portfolio: Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif ist für Versicherte dieses Bestandes häufig möglich. Dabei spielen das Alter, der Gesundheitszustand und die künftige Leistungsnotwendigkeit eine Rolle. In vielen Fällen können Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen werden. Allerdings hängt das Ausmaß einer eventuellen erneuten Gesundheitsprüfung und der Übernahme von Altersrückstellungen stets vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und identifiziert optimale Alternativen für Sie. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine individuelle Einschätzung, welche neuen Tarife wirtschaftlich passen, und erfahren konkrete Sparpotenziale. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, ob ein Wechsel sinnvoll ist: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/18, 342/20, VITAL-Z AW: Handlungsmöglichkeiten

Der geschlossene Charakter dieses Tarifs führt zu einem strukturellen Problem: Die schrumpfende und alternde Risikogemeinschaft treibt die Beitragssteigerungen nach oben. Bei einem Bestandstarif dieser Größenordnung und mit einem hohen Selbstbehalt von 1.856 Euro machen sich Beitragssprünge besonders bemerkbar. Viele Versicherte erleben Jahr für Jahr Erhöhungen, die das verfügbare Budget belasten. Das ist kein Versagen der Versicherten, sondern eine bekannte Folge der Tarifmathematik in geschlossenen Beständen.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist in diesem Fall oft die pragmatische Lösung: Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren AXA-Tarif kann die Beitragsentwicklung wieder stabilisieren, da Sie in eine größere und jüngere Risikogemeinschaft wechseln. Die Chancen auf Kostenersparnis sind in solchen Fällen erheblich. Vergleichen Sie die aktuelle und zukünftige Beitragsentwicklung mit verfügbaren Alternativen: Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Trends auf. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich einen persönlichen Wechselplan erstellen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/20, VITAL-Z AW

Dieser Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, psychotherapeutische Sitzungen zu 100% für 30 Sitzungen pro Fall (danach 80%), Sehhilfen bis 825 Euro für Mehrstärkengläser und Kontaktlinsen bis 935 Euro, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 75%. Die zahnärztliche Versorgung ist anfangs auf 1.000 Euro jährlich begrenzt, steigt aber auf bis 5.000 Euro im fünften Versicherungsjahr. Im Krankenhaus wird Chefarztbehandlung erstattet und stationäre Psychotherapie abgedeckt. Die Unterbringung erfolgt im Zweibettzimmer.
Dies ist ein geschlossener Tarif, der nicht mehr für neue externe Kunden verfügbar ist. Versicherte der AXA können jedoch über einen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, da der Versichertenbestand schrumpft und älter wird. Für Bestandskunden bedeutet das mittelfristig eine Herausforderung bei der Beitragsentwicklung.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein relativ hoher Selbstbehalt, der für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gilt. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe bedeutet, dass Versicherte zunächst selbst 1.856 Euro aus eigener Tasche zahlen müssen, bevor die Versicherung eingreift. Dies positioniert den Tarif im Segment der gehobenen Selbstbehalttarife und adressiert Versicherte mit moderatem bis hohem Kostenaufkommen.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen teilweise oder ganz übernommen werden, und es kann sein, dass keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies hängt jedoch konkret vom Zieltarif und Ihrer persönlichen Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie Altersrückstellungen behandelt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf.
Für viele Versicherte dieses Tarifes lohnt sich ein Wechsel. Die Gründe: Der hohe Selbstbehalt von 1.856 Euro und die schrumpfende Risikogemeinschaft führen zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Wenn Sie jünger oder in gutem Gesundheitszustand sind, gibt es häufig deutlich bessere Konditionen in moderneren AXA-Tarifen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie persönlich, ob und wie ein Tarifwechsel zu Ersparnissen oder besseren Leistungen führt - inklusive einer verlässlichen Beurteilung der Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert