AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 342/20, ZPRO AW: Tarif und Wechseloptionen

Der AXA 144/18, 342/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte der AXA. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 EUR jährlich bietet dieser Tarif Leistungen im Premium-Segment: ambulante und stationäre Versorgung bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen für ärztliche Leistungen, Privatarztbehandlung im Krankenhaus sowie eine 60-prozentige Zahnersatzerstattung im Rahmen einer gestuften Deckelung.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte dieser Alten-Welt-Linie Chancen eröffnen, da geschlossene Tarife durch ihre schrumpfende Risikogemeinschaft typischerweise höhere Beitragssteigerungen aufweisen. In vielen Fällen können Wechsel in andere AXA-Tarife zu Prämienreduktionen führen und gleichzeitig Altersrückstellungen erhalten bleiben, auch wenn eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig sein kann. Der Tarifwechsel bleibt nur innerhalb der AXA möglich und stellt ein bewährtes Optimierungsinstrument dar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Wechselmöglichkeiten für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren AXA PKV-Tarif detailliert und empfiehlt konkrete nächste Schritte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

342/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

342/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

342/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 342/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der AXA 144/18, 342/20, ZPRO AW ist seit der Schließung nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu einer ungünstigeren Altersstruktur, was typischerweise zu Beitragssteigerungen über dem Durchschnitt führt. Diese Entwicklung macht ein regelmäßiges Überprüfen von Wechselmöglichkeiten für Versicherte dieses Tarifs besonders sinnvoll.

Ältere, geschlossene Tarife werden oft nicht mehr öffentlich beworben und sind schwer zu durchschauen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Alten-Welt-Tarife und kann konkrete Empfehlungen für Ihre persönliche Situation geben, auch wenn Ihr derzeitiger Tarif offiziell nicht mehr im aktiven Vertrieb ist.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der AXA

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA erfolgt nach §204 VVG und bleibt dem gleichen Versicherer vorbehalten. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist jedoch oft notwendig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und vergleicht ihn mit verfügbaren Alternativen bei der AXA. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Sparpotenziale und mögliche Leistungsverbesserungen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Tarifempfehlung für Ihren Wechsel.

Beitragserhöhung im AXA 144/18, 342/20, ZPRO AW: Strategien zur Reduktion

Der geschlossene Status dieses Alten-Welt-Tarifs führt zu einer kontinuierlichen Verschiebung der Altersstruktur im Kollektiv. Die Beiträge steigen dadurch deutlich schneller als in offenen Tarifen, in denen ein gleichmäßigerer Altersaufbau durch Neukunden stattfindet. Hinzu kommen die allgemein ansteigenden Leistungskosten im Gesundheitswesen, die sich auch bei diesem Premium-Tarif mit hohen GOÄ-Sätzen auswirken.

Ein Tarifwechsel zu einem günstigeren AXA-Tarif kann die Prämienlast senken, ohne dass Sie auf medizinische Versorgung verzichten müssen. Oft lassen sich Tarife finden, die bei reduzierten Selbstbeteiligungen ähnliche oder bessere Leistungen bieten. Vergleichen Sie die Kostenentwicklung Ihrer Beiträge in unserem Beitragserhöhungs-Chart und sehen Sie, wie Ihr Tarif im Zeitverlauf einzuordnen ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert konkrete Wechsel, die Ihre finanzielle Belastung reduzieren können. Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen beraten.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 342/20, ZPRO AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den 3,5-fachen GOÄ-Höchstsätzen für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Sie erhalten 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%. Sehhilfen sind mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser gedeckelt. Stationär sichert der Tarif Privatarztbehandlung und 100% Chefarztgebühren bis 5-fach GOÄ ab. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% (steigbar bis 100% durch jährliches Prophylaxeprogramm), mit jährlichen Höchstgrenzen von 1.278 EUR im ersten Jahr bis 6.391 EUR im fünften Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft kontinuierlich altert und nicht durch junge Neukunden verjüngt wird. Diese Dynamik führt zu Beitragssteigerungen, die oft über dem Durchschnitt der Branche liegen. Für Bestandsversicherte der AXA eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu aktuellen oder neueren Produkten.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dies ist ein höherer Selbstbehalt, der typischerweise bei Premium-Tarifen mit Höchstsatz-Erstattungen zu finden ist. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr berechnet und muss erreicht werden, bevor die Kostenerstattung durch den Versicherer beginnt.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif ist in vielen Fällen möglich und kann Ihre Beiträge senken. Dabei können Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist jedoch häufig erforderlich. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Optionen auf.
Ein Tarifwechsel kann sich besonders lohnen, wenn Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativtarife bei der AXA eine günstigere Prämie mit vergleichbaren oder besseren Leistungen ermöglichen. Der geschlossene Status dieses Tarifs führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, was einen Wechsel strategisch sinnvoll macht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert detailliert, ob und welche Tarife für Ihre Situation vorteilhaft sind, und hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert