AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 343/16, 541/18 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 343/16, 541/18 AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert maximale Leistungssätze mit klassischer Tarifstruktur. Im ambulanten Bereich erhalten Versicherte Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen), ergänzt um Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100% und umfangreiche Hilfsmittelversorgung. Stationär sind Privatarztbehandlung und Chefarzt-Leistungen bis 5-fach GOÄ-Satz abgedeckt. Zahnersatz wird zu 72% erstattet, Zahnbehandlung zu 90%, ohne jährliche Summenbegrenzung.

Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt ist dieser Baustein nicht mehr für externe Neukunden verfügbar, aber Bestandsversicherte der AXA haben Zugang zu einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Wer derzeit mit höheren Prämien kämpft, findet oft in neueren oder günstigeren Tarifen des gleichen Versicherers Alternativen, die Altersrückstellungen häufig mitnehmen und kein Ausschreiben von Gesundheitsfragen erfordern. Das geschrumpfte Versichertenkollektiv führt jedoch typischerweise zu kumulierenden Beitragssteigerungen, die einen Wechsel besonders attraktiv machen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, ob und wie ein Tarifwechsel zum AXA PKV-Tarif passt oder sinnvolle Einsparungen bereitliegen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
90 %
Zahnersatz
72 %
Kieferorthopädie
81 %
Material- & Laborkosten
72 %
Gebührenordnung (Zahn)

541/18: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

541/18: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 90% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 72% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 81% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

541/18: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

541/18: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossen seit wann - und was das für Sie bedeutet

Der AXA 144/18, 343/16, 541/18 AW ist ein geschlossener Altbestandstarif und seit Jahren nicht mehr für Neuversicherte zugänglich. Das bedeutet, dass die versicherte Risikogemeinschaft schrumpft und durchschnittlich älter wird, wodurch die Kostenentwicklung und damit auch die Beitragsdynamik beschleunigt wird. Wer heute in diesem Tarif versichert ist, zahlt die Prämien eines stagnierenden oder schrumpfenden Kollektivs mit. Ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA ist jedoch jederzeit möglich und bleibt ein Weg, um gegenzusteuern.

Geschlossene Tarife sind heute selten in aktiven Vergleichstools sichtbar - viele Makler und Informationsquellen listen sie gar nicht mehr auf. Das verschärft die Wahrnehmung: Bestandsversicherte geraten leicht in Isolation und übersehen ihre Wechselrechte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überblickt auch diese ältesten Bestände und kann zeigen, welche Optimierungsschritte im AXA-Universum oder darüber hinaus sinnvoll sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen bei der AXA

Die gute Nachricht: Wer in einem geschlossenen Tarif der AXA versichert ist, kann innerhalb der AXA zu einem anderen Tarif wechseln, ohne die Versicherungsverhältnisse zu unterbrechen. Gemäß §204 VVG können Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder zumindest teilweise übernommen werden, und die Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Gleichwohl hängt der konkrete Ablauf vom Tarifpaar und der Risikokonstellation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Lassen Sie Ihre Chancen durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation, identifiziert verfügbare Alternativtarife und berechnet das reale Sparpotenzial. Jetzt anmelden und die ersten Schritte starten.

Beitragserhöhung im AXA 144/18, 343/16, 541/18 AW: Das Ausstiegsrecht nutzen

Bestandstarife der Alten Welt mit hohem GOÄ-Satz (bis 3,5-fach) und umfangreichen Leistungen waren von Anfang an Premium-Produkte - doch die geschlossene Risikogemeinschaft altert kontinuierlich, während die medizinischen Kosten nicht sinken. Das Rezept für wachsende Beitragssteigerungen liegt auf der Hand: schrumpfende Kostenbasis und steigende Inanspruchnahmen durch ein älter werdendes Kollektiv. Jährliche Erhöhungen von 8, 10 oder mehr Prozent sind für geschlossene Bestände mit Premium-Leistungen längst normal.

Das zeigt sich im Beitragserhöhungs-Chart der AXA deutlich - eine Prognose für Ihre Altersgruppe, die zeigt, worauf Sie sich vorbereiten sollten. Der entscheidende Ausweg ist der Wechsel zu einem moderneren, stabileren Tarif desselben Versicherers. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen prüft, welche AXA-Tarife heute günstiger sind und ob Sie dabei Ihre gewohnten Leistungen behalten oder sogar verbessern können. Jetzt anmelden und den Weg aus der Prämienersparnis finden.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/16, 541/18 AW

Der Tarif erstattet ambulant ärztliche Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ-Satz, technische bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach. Sehhilfen werden bis 825 EUR für Mehrstärkengläser gezahlt, Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100% übernommen, danach 80%. Stationär sind Privatarzt und Chefarzt-Leistungen bis 5-fach GOÄ-Satz gedeckt, Hilfsmittel wie Hörhilfen und orthopädische Stützapparate nach Katalog. Zahnbehandlung wird zu 90% erstattet, Zahnersatz zu 72%, Kieferorthopädie zu 81%, ohne jährliche Summenbegrenzung.
Nein, dieser Bisex-Tarif ist geschlossen. Das heißt, externe Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Die versicherte Risikogemeinschaft ist stabil und schrumpft langfristig, was zu höheren Kostensteigerungen führt als in offenen Tarifen. Bestandsversicherte der AXA können jedoch jederzeit intern wechseln und profitieren oft von modernen, günstiger kalkulierten Alternativtarifen bei gleichzeitiger Übernahme ihrer Altersrückstellungen.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr und Versicherungsfall. Das ist ein hoher Selbstbehalt, der für Premium-Tarife mit maximalen Erstattungssätzen typisch ist. Er gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Wer mit 1.856 EUR Jahres-SB nicht zufrieden ist, sollte prüfen, ob eine Reduktion durch einen Tarifwechsel möglich ist.
Ja. Als Bestandsversicherter der AXA können Sie nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem aktuellen Selbstbehalt, Ihrer Zahnversorgung und den verfügbaren Alternativtarifen ab. Wer jung und gesund ist, spart oft massiv durch einen Wechsel zu einem neueren Tarif. Wer älter ist, muss prüfen, ob Altersrückstellungen und Leistungsgleichheit einen Wechsel rechtfertigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt für Sie konkret, welche Tarife der AXA heute günstiger sind und welche Leistungen Sie dabei behalten oder gewinnen - das ist die Grundlage einer smarten Entscheidung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert