AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 343/16, 544/20 AW im Profil

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der Alten Welt, der sich durch umfangreiche Chefarztbehandlung, großzügige Sehhilfen-Erstattung und solide Zahndeckung auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 Euro jährlich, Höchstsätzen der GOÄ bis 3,5-fach für ambulante und stationäre Leistungen sowie psychotherapeutischer Unterstützung mit 30 vollständig erstatteten Sitzungen pro Versicherungsfall positioniert sich dieser Tarif als Bestandsoption für etablierte Versicherte mit moderatem Kostenschutz.

Interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet vielen bestehenden AXA-Versicherten die Gelegenheit, in aktiv beworbene Tarife mit niedrigeren Prämien zu wechseln. Die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife schrumpft kontinuierlich, was tendenziell zu Beitragserhöhungen führt. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel gleichwertige oder bessere Leistungen bei reduzierter Prämie realisieren, wobei die Altersrückstellungen häufig vollständig mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie dieser AXA-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und welche Optimierungen möglich sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was dies für die AXA-Versicherten bedeutet

Der Tarif 144/18, 343/16, 544/20 AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, steht aber bestehenden AXA-Versicherten für einen internen Tarifwechsel innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft offen. Geschlossene Tarife erleben typischerweise eine schrumpfende Versichertengemeinschaft; ältere Versicherte verbleiben, während Neuzugang fehlt. Dies führt zu einer ungünstigen Altersstruktur und verstärkt den Druck auf die Beitragsentwicklung erheblich.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern häufig nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Tarifvergleichen kaum noch zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick über solche etablierten Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel in einen offenen, aktiv gepflegten Tarif sinnvoll ist. In vielen Fällen profitieren Versicherte von stabiler gepflegten Risikogemeinschaften mit moderaterer Beitragsentwicklung.

Tarifwechsel bei der AXA: Ihre Chancen auf niedrigere Beiträge

Als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht, nach §204 VVG innerhalb der AXA in einen anderen Tarif zu wechseln - ohne dass Sie zu einem anderen Versicherer wechseln müssen. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen ganz oder teilweise angerechnet. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und Ihrem individuellen Gesundheitszustand ab. In der Regel können bestehende Versicherte ohne zusätzliche Gesundheitsfragen in günstigere Tarife wechseln, wenn diese ähnliche oder bessere Leistungen bieten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Police und ermittelt passende Wechselalternativen, die zu Ihrer Situation passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen und können gezielt vergleichen. Jetzt anmelden und profitieren Sie von Beratung.

Beitragserhöhungen im AXA 144/18, 343/16, 544/20 AW: Handlungsoptionen

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser AXA-Tarif sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt zu ungünstiger Altersstruktur und demografischem Stress auf die Prämienkalkulationen. Zusätzlich wirken sich medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge aus, da die Rückstellungen in älteren Verträgen belasteter sind.

Angesichts dieser Dynamik empfiehlt sich eine zeitnahe Überprüfung Ihrer Tarifoptionen. Häufig lassen sich durch einen internen Tarifwechsel bei der AXA niedrigere Prämien erzielen, während Sie von moderater gepflegten Risikogemeinschaften profitieren. Schauen Sie sich die Beitragstrends in unserem Beitragserhöhungs-Chart an und sehen Sie, wie die AXA-Tarife sich entwickelt haben. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen erhalten Sie einen maßgeschneiderten Wechselplan. Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten, welcher AXA-Tarif optimal zu Ihnen passt.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/16, 544/20 AW

Dieser Tarif deckt ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ ab, psychotherapeutische Unterstützung mit 30 vollständig erstatteten Sitzungen pro Fall und darüber hinaus 80 Prozent Erstattung. Die Sehhilfen-Abdeckung ist großzügig: bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (Standardstärke), bis 935 Euro bei hohem Dioptrienwert, dazu Kontaktlinsen bis 760 Euro mit Zuschlag für Gestell. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung mit Höchstsätzen bis 3,5-fach GOÄ und Chefarzt-Leistungen bis zum 5-fachen Satz. Zahnbehandlung ist zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 50 Prozent und Kieferorthopädie zu 90 Prozent gedeckt - ohne Jahres-Obergrenze. Alternative Medizin und umfangreiche Hilfsmittel sind versichert.
Dieser Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass Neukunden nicht mehr in diesen Tarif aufgenommen werden. Seine Versichertengemeinschaft schrumpft stetig, da nur noch bestehende Versicherte verbleiben und dies nicht durch junge, gesunde Neuzugänge kompensiert wird. Dadurch verschärft sich die Altersstruktur und der Druck auf die Beitragsentwicklung nimmt zu. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in offenere oder besser bewertete Tarife mit stabilerer Risikogemeinschaft.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro und gilt pro Versicherungsjahr für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen gleichermaßen. Dies ist ein moderater bis erhöhter Selbstbehalt, der typisch für etablierte Bestandstarife ist. Der Selbstbehalt reduziert Ihre monatliche Prämie, aber Sie tragen bei kleineren oder regelmäßigen Behandlungen zunächst diese Kosten selbst, bevor die Versicherung erstattet.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist kein erneuter Gesundheitsfragebogen erforderlich. Allerdings hängen die genauen Bedingungen von dem Zieltarif und Ihrer individuellen Situation ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann Ihnen zeigen, welche Wechselmöglichkeiten konkret verfügbar sind und wie viel Sie sparen können. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, Ihren bisherigen Nutzungsgewohnheiten im Gesundheitssystem und vor allem von verfügbaren Alternativtarifen bei der AXA. Für ältere, langjährig Versicherte in diesem Bestandstarif lohnt sich ein Wechsel häufig, da moderne, offene AXA-Tarife ähnliche Leistungen bei niedrigeren Prämien bieten können - besonders wenn Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann nach Überprüfung Ihrer aktuellen Police eine konkrete Empfehlung geben und aufzeigen, wie viel Sparpotenzial tatsächlich vorhanden ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert