AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/18, 343/16, VITAL-Z AW

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/18, 343/16, VITAL-Z AW gehört zur alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte der AXA. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche, 2,5-fach technische, 1,3-fach Laborleistungen), stationär mit Privatarztbehandlung und Chefarztoption bis 5-fach GOÄ. Der Selbstbehalt liegt bei 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet, mit jährlichen Summengrenzen zwischen 1.000 und 5.000 Euro je nach Versicherungsdauer.

Als geschlossener Altwelt-Tarif profitiert die AXA 144/18 von einer stabilen, älteren Versichertenkollektiv-Basis, doch die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu erhöhtem Kostendruck für bestehende Versicherte. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Prämienersparnisse bringen, oft ohne Leistungsverzicht. Welche alternativen Tarife der AXA infrage kommen und ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar ist, hängt stets vom Einzelfall ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann klären, ob sich ein Wechsel zu einem günstigeren AXA PKV-Tarif für Ihre Situation lohnt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 343/16, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der AXA 144/18, 343/16, VITAL-Z AW ist nicht mehr für Neukunden von außen zugänglich. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels intern zu diesem oder anderen AXA-Tarifen wechseln, ohne die Versicherung zu wechseln. Diese Eigenschaft macht den Tarif für Bestandskunden relevant, besonders wenn sie eine Beitragserhöhung in Kauf nehmen mussten oder nach Optimierungsmöglichkeiten suchen.

Geschlossene Tarife aus der alten Welt verlieren aktive Versicherte durch Wechsel und Aussteiger, während die Risikogemeinschaft älter wird. Dies führt oft zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die verfügbaren AXA-Tarife und kann beurteilen, welche Wechselziele für Ihre Voraussetzungen realistisch sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif erfolgt innerhalb desselben Versicherers ohne Versicherungswechsel. Dabei können Altersrückstellungen häufig in vollem Umfang übernommen werden, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen es bei der AXA gibt und wie realistisch ein Wechsel ohne Neuprüfung ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die praktischen Details: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse analysiert alle Optionen für Sie. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/18, 343/16, VITAL-Z AW - Alternativen prüfen

Der AXA 144/18, 343/16, VITAL-Z AW ist ein Altwelt-Tarif mit schrumpfendem Versichertenkollektiv, was zu kontinuierlichen Beitragsanpassungen führt. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und Renditeausfälle, die auf alle Tarife wirken. Besonders ältere, geschlossene Tarife tragen diese Lasten stärker als neu ausgestattete Tarife mit aktivem Neukunden-Zuwachs.

Ein Wechsel zu einem besseren AXA-Tarif mit moderaterer Prämienentwicklung ist oft möglich und kann tendenziell zu niedrigeren Beiträgen führen. Welche Optionen die AXA Ihnen bietet, zeigt der Beitragserhöhungs-Chart auf der Anbieterseite. Jetzt anmelden zu unserer kostenlosen Tarifanalyse und erfahren Sie, wie sich Ihre Situation durch einen internen Tarifwechsel verbessern könnte.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/16, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird mit 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80 Prozent übernommen. Sehhilfen: bis 825 Euro für Mehrstärkengläser (bei bis +/- 6 Dioptrien). Zahnersatz wird zu 75 Prozent erstattet (auf 85 Prozent mit regelmäßiger Prophylaxe). Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit 3,5-fach GOÄ, Chefarzt-Leistungen bis 5-fach GOÄ. Hilfsmittel wie Hörhilfen, Kunstglieder und Krankenfahrstühle sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen, d. h. Neuversicherte können ihn nicht abschließen. Für bestehende AXA-Kunden bedeutet dies, dass ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich ist - die beste Gelegenheit, von einer schrumpfenden Risikogemeinschaft zu stabileren Alternativen zu wechseln. Geschlossene Altwelt-Tarife wie dieser erleben typischerweise überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, was einen Tarifwechsel attraktiv macht.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnärztlich. Das ist ein moderater bis gehobener Selbstbehalt im Markt. Diese Höhe reduziert die monatliche Prämie, verpflichtet Sie aber, Behandlungen bis 1.856 Euro im Jahr selbst zu tragen, bevor die Versicherung erstattet.
Ja, als AXA-Bestandsversicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden und es entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob Gesundheitsfragen tatsächlich nicht erforderlich sind und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Sprechen Sie uns an für eine verbindliche Prüfung Ihrer konkreten Wechselsituation.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, der Entwicklung der Beiträge in diesem Tarif und den verfügbaren AXA-Alternativen. Weil dieser Tarif geschlossen und aus der alten Welt ist, werden Sie tendenziell mit überdurchschnittlichen Erhöhungen rechnen müssen - das ist ein starkes Argument für einen Wechsel. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob und zu welchen Bedingungen ein Wechsel zu besseren AXA-Tarifen realistisch ist und ob die neuen Leistungen Ihre Anforderungen erfüllen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert