AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 343/16, ZPRO AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 343/16, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG richtet sich primär an bereits Versicherte der AXA. Mit Höchstsätzen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ in der ambulanten Behandlung, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und einer Zahnersatzerstattung von 60 Prozent kombiniert dieser Tarif der alten Welt gezielt klassische Leistungsmerkmale. Der Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr positioniert das Produkt als moderater Eigenanteil im Bestandstarif-Segment. Psychotherapie mit 30 Sitzungen zu 100 Prozent, Sehhilfen mit Limits bis 825 Euro und naturheilkundliche Methoden ergänzen das Portfolio.

Geschlossene Tarife wie dieser verlieren schrittweise an Versichertenbestand durch Verträge, die auslaufen oder durch Tarifwechsel reduziert werden. Diese Dynamik verschärft häufig die Beitragsprämien über längere Zeiträume hinweg. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA bietet vielen Versicherten einen Ausweg, um in günstigere oder leistungsstärkere Tarife derselben Gesellschaft zu wechseln. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen erhalten bleiben, und gleichwertige oder bessere Leistungen sind häufig verfügbar, sofern eine Gesundheitsprüfung bestanden wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt, welche AXA PKV-Tarife für Ihre individuelle Situation optimal sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/16: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/16: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/16: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 343/16, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Sie bedeutet

Der AXA 144/18, 343/16, ZPRO AW ist für neue, externe Versicherte nicht mehr zugänglich. Bereits versicherte Kunden der AXA können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG durchaus in diesen Tarif wechseln oder ihn verlassen, um sich optimierter zu positionieren. Die sinkende Risikogemeinschaft führt über Jahre hinweg zu dynamischeren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen mit kontinuierlichem Neukunden-Zufluss.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern häufig nicht aktiv vermarktet und tauchen in modernen Tarifvergleichen kaum auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassendes Know-how zu solchen Bestandstarifen und kann analysieren, ob eine Optimierungsmöglichkeit im AXA-Portfolio für Ihre Situation vorhanden ist.

Tarifwechsel im AXA-Tarif 144/18, 343/16, ZPRO: Ihre Chancen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist Bestandskunden jederzeit möglich, ohne die Versicherung wechseln zu müssen. Der §204 VVG gestattet es, interne Optimierungen vorzunehmen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft gezielt, ob und wie Ihre Altersrückstellungen bei einem Wechsel geschützt bleiben und welche AXA-Alternativen mit besseren Beitragsprognosen oder erweiterten Leistungen zur Verfügung stehen. Jetzt anmelden und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.

Beitragserhöhung im 144/18, 343/16, ZPRO: Strategische Optionen

Der Tarif gehört zu den älteren Bestandstarifen mit geschlossenem Versichertenkreis. Der Rückgang der Versichertenzahl durch Austritte und interne Tarifwechsel, kombiniert mit medizinischer Teuerung und sinkenden Kapitalerträgen, führt zu einer kontinuierlichen Verschärfung der Beitragsentwicklung. Die Beitragserhöhungen liegen daher häufig über dem Durchschnitt jüngerer, offener Tarifgenerationen.

Der Tarifwechsel innerhalb der AXA ist die klassische Strategie gegen steigende Lasten. In vielen Fällen gelingt ein Wechsel zu besseren Konditionen ohne erhebliche Leistungseinbußen, manchmal sogar mit Optimierungen in den Deckungsbereichen, die Ihnen aktuell weniger nützen. Vergleichen Sie die Beitragstrends in unserem Beitragserhöhungs-Chart und prüfen Sie Ihre individuellen Sparpotenziale. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Wechselziele, die zu Ihren aktuellen und künftigen Bedürfnissen passen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/16, ZPRO AW

Ambulante Behandlung wird bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ erstattet, stationär ebenfalls mit bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen bei Chefarztbehandlung. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser bezuschusst, 30 Psychotherapie-Sitzungen zu 100 Prozent pro Versicherungsfall, danach 80 Prozent. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz zu 60 Prozent (steigerbar auf 100 Prozent mit jährlichem Zahnprophylaxeprogramm um je 5 Prozentpunkte). Die jährliche Zahnersatz-Summenbegrenzung liegt im ersten Jahr bei 1.278 Euro, steigert sich auf über 6.000 Euro nach fünf Versicherungsjahren. Naturheilverfahren sind mitversichert, ebenso spezielle Impfungen nach STIKO-Empfehlung.
Es handelt sich um einen geschlossenen Tarif, in den Neuversicherte nicht mehr aufgenommen werden. Für AXA-Bestandskunden bleibt der Tarif dennoch zugänglich, beispielsweise um von einem anderen AXA-Tarif aus einzusteigen. Die geschlossene Risikogemeinschaft führt zu einer Überalterung des Versichertenbestandes und wirkt sich auf die Beitragsdynamik ungünstig aus. Solide ist die Stabilität dadurch nicht, sondern eher geprägt von kontinuierlichen Beitragsanpassungen über dem Marktniveau.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr, angerechnet auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. Dieser mittlere bis hohe Eigenanteil wird auf alle Versicherungsfälle bis zur Jahressumme angerechnet. Der Selbstbehalt positioniert den Tarif als kostensparendes Produkt für Versicherte mit niedrigerem Leistungsbedarf, erhöht aber die Eigenbeteiligung bei intensiven Behandlungsserien deutlich.
Ja, als AXA-Kunde können Sie nach §204 VVG zu anderen AXA-Tarifen wechseln. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab und muss geklärt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet Ihr Sparpotenzial und die technischen Machbarkeiten. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Die Lohnswertigkeit hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsnutzungen ab. Für jüngere Versicherte ohne intensive zahnärztliche Bedürfnisse können modernere AXA-Tarife mit stabilerer Beitragsprognose attraktiv sein. Für ältere Versicherte ist ein Wechsel komplexer, da die Gesundheitsprüfung bei neueren Tarifen rigider ausfallen kann. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre spezifische Situation und zeigt, ob und wie ein Wechsel für Sie vorteilhaft ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert