AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/18, 343/20, 540/12 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der alten Welt mit einem Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Versorgung folgt den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), die stationäre Behandlung wird beim Privatarzt mit gleichem Leistungsniveau erbracht, und die Zahnversorgung bietet 60% Erstattung für Behandlung und Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Psychotherapie, Sehhilfen, Naturheilverfahren und umfangreiche Hilfsmittel sind enthalten.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist für Bestandsversicherte der AXA der zentrale Optimierungshebel: Da dieser Tarif geschlossen ist und keine Neukunden mehr aufnimmt, schrumpft sein Versichertenkollektiv kontinuierlich und trägt häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen bei. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu einem günstigeren, offenen AXA-Tarif gleichwertige oder bessere Leistungen bei deutlich niedrigeren Prämien, wobei Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen zu erkennen, welche Wechselmöglichkeiten für Sie bestehen: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft speziell für den AXA PKV-Tarif, ob ein Tarifwechsel ohne Leistungseinbußen zu niedrigeren Beiträgen führt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 343/20, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Beitragsentwicklung?

Der AXA 144/18, 343/20, 540/12 AW ist ein geschlossener Tarif und steht neuen Kunden nicht mehr offen. Dies hat für Bestandsversicherte erhebliche Konsequenzen: Die Risikogemeinschaft veraltet systematisch, neue, jüngere Versicherte kommen nicht hinzu, und die durchschnittliche Beitragsbelastung wächst schneller als bei offenen Tarifen. Allerdings können bestehende Versicherte der AXA gemäß §204 VVG weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln, wenn ein Tarifwechsel innerhalb des gleichen Versicherers angestrebt wird.

Viele Bestandskunden von geschlossenen Tarifen nehmen diese Situation als Anlass, um einen internen Wechsel zu einem offenen AXA-Tarif zu prüfen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über ältere, geschlossene Tarife wie diesen und kann konkrete, maßgeschneiderte Wechselempfehlungen geben, die zur individuellen Situation passen.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen und Voraussetzungen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist für Versicherte dieses Tarifes eine realistische Option, um die Beitragslast zu senken. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen bei einem solchen Wechsel übernommen, und häufig entfallen Gesundheitsfragen oder werden minimiert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und die damit verbundenen Einsparpotenziale. Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation umfassend und leitet für Sie die optimale Wechselstrategie ein. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen Tarif - warum und wie Sie reagieren

Der AXA 144/18, 343/20, 540/12 AW unterliegt als geschlossener Tarif der alten Welt einem besonders schwierigen Beitragsdruck. Die schrumpfende Versichertenbasis führt zu Risikoselektionsverlüsten, und die demografische Alterung des verbleibenden Kollektivs treibt die medizinischen Kosten nach oben. Obwohl die Leistungen breit gefächert sind (Höchstsätze, Zahnersatz bis 60%, Psychotherapie ohne enge Limitierung), können diese guten Konditionen die Beitragsentwicklung nicht kompensieren.

Der pragmatische Ausweg liegt im §204 VVG Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen AXA-Tarif, wo die Altersstruktur stabiler ist und die Beitragsprognose günstiger ausfällt. Vergleichen Sie die Beitragshistorie in unserem Beitragserhöhungs-Chart mit alternativen Tarifen, um das Ausmaß der Belastung zu erkennen. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse einen konkreten Wechselpfad für Sie aufzeigen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls in voller Höhe, Psychotherapie mit 100% für 30 Sitzungen pro Fall, danach 80%. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) bzw. 935 EUR (Mehrstärken-Kontaktlinsen) erstattet. In der Zahnversorgung übernimmt der Tarif 60% der Kosten für Behandlung und Zahnersatz ohne Summenbegrenzung. Naturheilverfahren und Hilfsmittel wie Hörhilfen und orthopädische Stützapparate sind mitversichert.
Der Tarif ist geschlossen - neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Dies führt dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende AXA-Versicherte können jedoch weiterhin in diesen Tarif wechseln, wenn sie von einem anderen AXA-Tarif aus wechseln möchten (interner Tarifwechsel nach §204 VVG).
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt, der auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen gleichermaßen angewendet wird. Der hohe Selbstbehalt ist typisch für ältere Bestandstarife und trägt zur unteren Beitragskalkulation bei, wird aber durch Beitragserhöhungen häufig aufgehoben.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. Häufig ermöglicht dies eine Beitragseinsparung, und in vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen im Detail behandelt werden, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen klären. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Für viele Versicherte dieses geschlossenen Tarifes lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn Beitragserhöhungen regelmäßig anfallen. Das Alter ist ein entscheidender Faktor - jüngere Versicherte profitieren stärker von offenen Tarifen mit besserer Altersstruktur. Der Gesundheitszustand spielt ebenfalls eine Rolle, da eine erneute Gesundheitsprüfung möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einem persönlichen Gespräch klären, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel für Sie sinnvoll ist und welche konkreten Alternativen es gibt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert