AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW im Überblick
Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der alten Welt: Der AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen mit solider zahnärztlicher Abdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 EUR jährlich und umfassenden Leistungen für Psychotherapie, Sehhilfen sowie naturheilkundliche Verfahren richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine breite Versorgung ohne Top-Zahnersatz-Erstattung suchen.
Als geschlossener Tarif ist der AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW für externe Neukunden nicht mehr zugänglich. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig in solche Tarife wechseln und dabei von besserer Ausstattung, günstigeren Beiträgen oder maßgeschneiderten Leistungen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch zu überdurchschnittlichen Beitragsanhebungen, was einen Tarifwechsel für viele Inhaber dieses Tarifs zu einer attraktiven Option macht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das optimale Leistungsprofil für Ihre Situation zu finden und zeigt auf, wie Sie diesen AXA PKV-Tarif durch einen internen Wechsel optimieren können.
Basismerkmale
144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:
- bis +/- 6 Dioptrien
- bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
- ab +/- 6 Dioptrien
- bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
- bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
- bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
- bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.
Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.
Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.
144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.
Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.
144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.
144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.
Impfungen werden nicht erstattet.
Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
343/20: Privatarztbehandlung.
343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.
Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.
343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
544/20: Keine Summenbegrenzung.
544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.



