AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW im Überblick

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG aus der alten Welt: Der AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW kombiniert hochwertige ambulante und stationäre Versorgung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen mit solider zahnärztlicher Abdeckung. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 EUR jährlich und umfassenden Leistungen für Psychotherapie, Sehhilfen sowie naturheilkundliche Verfahren richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine breite Versorgung ohne Top-Zahnersatz-Erstattung suchen.

Als geschlossener Tarif ist der AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW für externe Neukunden nicht mehr zugänglich. Allerdings können bestehende AXA-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig in solche Tarife wechseln und dabei von besserer Ausstattung, günstigeren Beiträgen oder maßgeschneiderten Leistungen profitieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch zu überdurchschnittlichen Beitragsanhebungen, was einen Tarifwechsel für viele Inhaber dieses Tarifs zu einer attraktiven Option macht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, das optimale Leistungsprofil für Ihre Situation zu finden und zeigt auf, wie Sie diesen AXA PKV-Tarif durch einen internen Wechsel optimieren können.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif aus der alten Welt: Was bedeutet das für AXA-Versicherte?

Der AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW ist ein geschlossenes Tarifwerk, das keine Neukunden von außerhalb der AXA mehr aufnimmt. Diese Schließung führt zu einer schrumpfenden Versichertengemeinschaft, die weniger Risiken teilt und damit zu steigenden Beitragszuschlägen für alle Versicherten im Tarif führt. Aktuelle Inhaber dieses Tarifs erleben daher oft Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen. Gleichzeitig bietet die Schließung für bereits versicherte Inhaber Bestandsschutz und die Möglichkeit, gezielt in bessere oder günstigere Tarife innerhalb der AXA zu wechseln.

Bestehende AXA-Versicherte können durch einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG von dieser Situation profitieren. Neuere Tarife oder alternative Module mit besserer Risikokalkulation nehmen aktiv Neukunden auf und haben daher stabilere Beitragsprognosen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle AXA-Tarife - auch die geschlossenen - und kann gezielt empfehlen, welche Wechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll sind und welche Leistungen Sie erhalten.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen und Voraussetzungen für AXA-Versicherte

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist das zentrale Mittel, um Beiträge zu optimieren und Leistungen anzupassen. Der §204 VVG regelt, dass Versicherte in der gleichen Versicherungsgesellschaft die Tarife wechseln dürfen. In vielen Fällen werden dabei Altersrückstellungen übernommen, häufig ohne Gesundheitsprüfung - doch jeder Fall ist unterschiedlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren AXA-Tarife und bewertet, welche Ihrem Profil und Budget entsprechen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Wechseloptionen möglich sind und wie Sie sich Jetzt anmelden, um die optimale Lösung für Ihre Prämien und Leistungen zu finden.

Beitragserhöhung im AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW: Strategien und Alternativen

Die kontinuierliche Beitragsbelastung in diesem geschlossenen Tarif ist eine Folge der schrumpfenden Risikogemeinschaft: Je weniger Versicherte die Kosten teilen, desto schneller steigen die Zuschläge. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die sinkende Rendite von Alterungsrückstellungen, die diesen Tarif zusätzlich unter Druck setzen. Ein Beitragsanstieg von über 10% pro Jahr ist in geschlossenen, älteren Tarifkollektiven nicht unüblich.

Der Ausweg führt über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG: In vielen Fällen bietet ein Wechsel zu einem offenen oder modernen Tarif der AXA spürbare Einsparungen, häufig bei gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der AXA-Seite dokumentiert diese Entwicklung und zeigt, warum ein Tarifwechsel für viele Versicherte wirtschaftlich sinnvoll ist. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche konkreten Sparoptionen Sie haben - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/20, 544/20 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Psychotherapie wird mit 100% für die ersten 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%, erstattet. Sehhilfen sind mit bis zu 825 EUR für Mehrstärkengläser bei Stärken bis ±6 Dioptrien abgedeckt. Stationär kommt Privatarztbehandlung hinzu, ebenfalls bis GOÄ-Höchstsatz, für Chefarztleistungen bis zum 5-fachen Satz. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90% erstattet - alles ohne Jahresbudget-Limit.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Das führt dazu, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und die Beitragszuschläge überproportional wachsen, da weniger Versicherte die Kosten teilen. Für bestehende AXA-Versicherte ist dies allerdings ein Signal für einen Tarifwechsel: Jüngere oder offenere Tarife der AXA profitieren von besserer Altersstruktur und niedrigeren Beitragssteigerungen, sodass ein interner Wechsel häufig zu erheblichen Ersparnissen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr und ist einer der höheren Selbstbehalte in der PKV. Er wirkt sich auf ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen aus. Ein hohes Selbstbehalt-Niveau wie dieses passt zu Versicherten mit geringerem Leistungsbedarf oder zu solchen, die ihre Prämie aktiv niedrig halten möchten, während sie großflächige Leistungen beim Großfall absichern.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, häufig auch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen.
Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab: Ihr Alter, aktuelle Gesundheit, wie lange Sie im Tarif sind (Altersrückstellungen), und welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Für Versicherte, die die hohen Beiträge dieses geschlossenen Tarifs satt haben, lohnt sich ein Wechsel besonders, da Sie oft zu niedrigeren Prämien ähnliche oder bessere Leistungen erhalten. Allerdings muss überprüft werden, ob für Sie ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung möglich ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt gezielt, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel optimal ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert