AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 343/20, VITAL-Z AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/18, 343/20, VITAL-Z der AXA Krankenversicherung AG gehört zur Alten Welt und kombiniert Leistungen mit hohen GOÄ-Sätzen, solider Zahnersatzdeckung und umfassendem Leistungsumfang. Die ambulante Versorgung orientiert sich an den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), stationär wird Chefarztbehandlung erstattet. Die zahnärztliche Versorgung umfasst 100 % Zahnbehandlung und 75 % Zahnersatz, mit einer jährlichen Erstattungsobergrenze von 1.000 EUR im ersten Versicherungsjahr (aufbauend bis 5.000 EUR). Ein Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Versicherungsjahr wird fällig.

Als geschlossener Tarif nimmt der AXA 144/18, 343/20, VITAL-Z keine neuen Versicherten auf; das Risikokollektiv schrumpft kontinuierlich, was tendenziell zu höheren Beitragsanpassungen führt. Allerdings haben bestehende Versicherte des gleichen Versicherers die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und Beiträge deutlich gesenkt werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Tarifwechseloptionen für Sie im gleichen Versicherer verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hilft dabei, aus dem AXA 144/18, 343/20, VITAL-Z PKV-Tarif die bestmögliche Lösung herauszuarbeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Versicherte bedeutet

Der AXA 144/18, 343/20, VITAL-Z ist für Neukunden nicht mehr zugänglich; sein Versichertenkollektiv ist fest geschlossen. Bestehende Versicherte der AXA können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) in diesen oder andere verfügbare AXA-Tarife wechseln. Das schrumpfende Risikokollektiv der geschlossenen Tarife führt statistisch zu stärkeren Beitragserhöhungen als bei offenen Tarifen, da weniger Erwerbstätige die Kosten der älteren Versicherten mittragen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über diese Alt-Tarife und kann, falls sie Ihrer Situation entsprechen, konkrete Wechseloptionen aufzeigen, die Beiträge senken und Leistungen optimieren.

Tarifwechsel in der AXA: Ihre Optionen nach §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel in einen anderen AXA-Tarif ist jederzeit möglich. Dabei werden in vielen Fällen die angesammelten Altersrückstellungen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche AXA-Tarife für Sie kostengünstiger und leistungsgerechter sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erfahren Sie konkret, wie viel Sparpotenzial in einem Wechsel steckt und ob dies ohne Leistungsverlust möglich ist. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung: Warum dieser Tarif betroffen ist

Der geschlossene AXA 144/18, 343/20, VITAL-Z wird vermutlich mit stärkeren Beitragserhöhungen konfrontiert als offene Vergleichstarife. Das liegt daran, dass das Versichertenkollektiv nicht mehr wächst, sondern altert und schrumpft. Die medizinischen Kosten steigen, während die Erwerbstätigenquote sinkt, weshalb die Prämien überproportional angepasst werden müssen. Ein hoher Selbstbehalt von 1.856 EUR puffert zwar kleinere Steigerungen ab, kann aber Beitragssprünge nicht verhindern.

Ein Tarifwechsel zu einem offeneren oder jüngeren AXA-Tarif kann oft Abhilfe schaffen, da diese Tarife von einer stabileren Altersstruktur und besserer Kapitalertragserwartung profitieren. Schauen Sie sich auf dem Beitragserhöhungs-Chart an, wie dieser Tarif in den letzten Jahren angepasst wurde. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Ausweichoptionen, die Ihre Prämie stabilisieren. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Stationär wird Chefarztbehandlung auf Basis der Höchstsätze erstattet. Zahnbehandlung wird zu 100% übernommen, Zahnersatz zu 75%, mit jährlichen Obergrenzen ab 1.000 EUR aufsteigend bis 5.000 EUR. Psychotherapie deckt 30 Sitzungen pro Fall zu 100%, dann 80%. Sehhilfen werden bis 825 EUR (Mehrstärkengläser normal) erstattet. Alternative Medizin ist mitversichert. Der Selbstbehalt liegt bei 1.856 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine neuen Versicherten mehr. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und überaltert, was zu höheren Beiträgen führt. Bestehende Versicherte der AXA können aber über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere AXA-Tarife ausweichen und so ihre Prämie oft senken. Die fehlende Zuführung junger Risiken ist ein Kostentreiber für geschlossene Tarife.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant, stationär und zahnärztlich. Das ist ein hoher Selbstbehalt, der meist nur bei älteren oder Tarifen mit sehr niedrigen Beitragssummen üblich ist. Ein hoher SB senkt die Grundprämie, erhöht aber die Eigenverantwortung im Krankheitsfall. Der Selbstbehalt wird für alle Leistungen zusammengerechnet bis zur Höhe, dann sind weitere Leistungen im gleichen Jahr kostenfrei.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA. Dabei werden in vielen Fällen die aufgebauten Altersrückstellungen komplett übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und wie viele der Altersrückstellungen mitgenommen werden, ist tarifabhängig. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, wie viel Sie sparen können. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und dem verfügbaren Alternativtarif ab. Für jüngere oder gesundheitlich unauffällige Versicherte kann ein Wechsel zu einem offeneren oder neueren AXA-Tarif erhebliche Ersparnis bringen. Der hohe Selbstbehalt von 1.856 EUR ist auch für Ältere ein Argument, ein leistungsstärkeres Profil mit niedrigerem SB zu suchen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation und nennt konkrete Tarife, zu denen ein Wechsel wirtschaftlich und medizinisch passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert