AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 343/20, ZPRO AW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif 144/18, 343/20, ZPRO AW der AXA Krankenversicherung AG kombiniert premiumnahe Leistungen mit einem hohen Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Ambulant und stationär erfolgt die Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ. Die Zahnversicherung ZPRO bietet 60% Zahnersatz, wobei der Erstattungssatz durch jährliche Prophylaxe auf maximal 100% ansteigen kann. Psychotherapie ist mit 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80% abgedeckt; Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet.

Interessant für Wechsler: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, durch einen besseren Regeltarif desselben Versicherers erheblich Prämie einzusparen, oft bei vergleichbaren oder sogar verbesserten Leistungen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv, was häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Genau hier liegt die Stärke eines Tarifwechsels: Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, und bei Bestandsversicherten entfällt vielfach eine erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungen für Ihren AXA PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

343/20: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

343/20: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Vom Chefarzt persönlich erbrachte Leistungen werden grundsätzlich ohne vorherige Zusage bis zum 5-fachen Satz der GOÄ erstattet.

Psychotherapie (stationär)

343/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 343/20, ZPRO AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des AXA 144/18, 343/20, ZPRO AW?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine Neukunden von außen auf. Dies bedeutet, dass sich das Versichertenkollektiv kontinuierlich reduziert und altert, ohne dass junge, prämiengünstige Neuzugänge diese Entwicklung ausgleichen. Diese Dynamik führt rechnerisch zu deutlich höheren Beitragssteigerungen über die Jahre hinweg. Für bestehende Versicherte des AXA-Konzerns eröffnet sich jedoch eine wichtige Möglichkeit: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt offen und ist häufig eine sinnvolle Option zur Beitragsoptimierung.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden selten noch öffentlich kommuniziert oder aufgelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener AXA-Tarife und kann genaue Empfehlungen aussprechen, welche verfügbaren Alternativtarife für Ihre individuelle Situation passen und tatsächlich sparen.

Tarifwechsel beim AXA 144/18, 343/20, ZPRO AW: Wo liegen die Chancen?

Der §204 VVG Tarifwechsel ist Ihr Recht als Bestandsversicherter desselben Versicherers: Sie wechseln intern zu einem anderen AXA-Tarif, ohne den Versicherer zu wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen können Sie Ihre bisherigen Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen und oft sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung wechseln.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation gezielt und zeigt auf, ob und wie eine Tarifoptimierung für Sie vorteilhaft ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen eine fundierte Orientierung. Nutzen Sie die Chance, Ihre Beiträge zu senken: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im AXA 144/18, 343/20, ZPRO AW: Der §204 VVG Ausweg

Ein geschlossener Bisex-Tarif mit hohem Selbstbehalt (1.856 Euro) ist besonders von Beitragserhöhungen betroffen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die kontinuierliche Alterung des Versichertenkollektivs führen zu immer höheren Umlagepflichten für die verbleibenden Versicherten. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge verschärfen den Druck zusätzlich. Für viele AXA-Versicherte stellt sich damit die Frage, ob der aktuelle Tarif langfristig noch tragbar ist.

Hier bietet der §204 VVG Tarifwechsel einen konkreten Ausweg: In vielen Fällen finden sich gleichwertige oder sogar bessere Alternativen mit moderateren Beitragsentwicklungen. Schauen Sie sich die Entwicklung Ihrer Beiträge in unserem Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie mit anderen AXA-Tarifen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Lösungsoptionen auf. Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie viel Einsparpotenzial in Ihrem Tarifwechsel steckt.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 343/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ. Psychotherapie wird mit bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach zu 80% übernommen. Sehhilfen sind mit bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser oder bis zu 935 Euro für Mehrstärken-Kontaktlinsen (bei stärkerer Sehbehinderung) abgedeckt. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz. Die Zahnversicherung ZPRO erstattet Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%, Kieferorthopädie bei Kindern/Jugendlichen bis 18 Jahre zu 60%, alle mit Steigerungsmöglichkeit durch Prophylaxe auf bis zu 100%. Jährliche Zahnersatz-Höchstgrenzen beginnen bei 1.278 Euro im ersten Jahr und steigen auf maximal 6.391 Euro nach fünf Jahren.
Dies ist ein geschlossener Tarif: Neue externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Das bedeutet, die Versichertengemeinschaft altert kontinuierlich ohne Zuwachs junger, prämienfreundlicher Neuzugänge. Dies führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings: Bestehende Versicherte des AXA-Konzerns können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in neue oder offenere Tarife wechseln, falls diese besser zu ihren aktuellen Bedürfnissen passen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Das ist ein vergleichsweise hoher Betrag: Jedes Versicherungsjahr zahlen Sie die ersten 1.856 Euro selbst, ehe der Versicherer seine Leistungen übernimmt. Dies reduziert den Monatsbeitrag erheblich, bedeutet aber, dass Sie bei Arztbesuchen einen dementsprechend hohen persönlichen finanziellen Einsatz tragen. Der Selbstbehalt gilt für ambulante Behandlung, stationäre Leistungen und auch Zahnbehandlungen.
Ja, der §204 VVG erlaubt Ihnen einen internen Tarifwechsel innerhalb der AXA zu anderen Tarifen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann erste Klarheit geben, ob und welche prämienfreundlicheren Alternativen bei AXA für Sie infrage kommen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der verfügbaren Alternative ab. Ein geschlossener Tarif mit hohem Selbstbehalt und schrumpfender Risikogemeinschaft ist typischerweise stärker von Beitragserhöhungen betroffen als offene oder jüngere Tarife. Falls AXA neuere, offene Alternativen mit geringerem Selbstbehalt oder besseren Leistungen anbietet, kann ein Wechsel erheblich sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und wie viel ein Tarifwechsel Ihnen bringt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert