AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 344/20, 540/12 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der AXA mit den Modulen 144/18 ambulant, 344/20 stationär und 540/12 zahnärztlich gehört zum Versicherungsbestand der Alten Welt. Mit einem Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr und Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen) positioniert sich dieser Tarif im höheren Premium-Segment. Die zahnärztliche Abdeckung leistet 60 Prozent für Zahnbehandlung und Zahnersatz ohne jährliche Summenbegrenzung, während Psychotherapie zu 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall gewährt wird.

Als geschlossener Tarif nimmt die Risikogemeinschaft beständig ab, wodurch die Beitragsentwicklung unter Druck gerät. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG prüfen, ob günstigere Module innerhalb der AXA erhältlich sind. In vielen Fällen lassen sich durch einen optimierten Tarifmix Beiträge senken, während die Altersrückstellungen tendenziell erhalten bleiben.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche AXA PKV-Tarif-Alternativen für Ihre Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
60 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540/12: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

540/12: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 60% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

540/12: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

540/12: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 344/20, 540/12 AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der AXA?

Dieser AXA-Tarif nimmt keine Neumitglieder mehr auf; er ist ausschließlich für bestehende Versicherte der AXA zugänglich. Wer bereits ein AXA-Mitglied ist, kann jedoch nach §204 VVG in den Tarif 144/18, 344/20, 540/12 AW oder andere AXA-Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengruppe führt zu einer ungünstiger werdenden Altersstruktur und einem überproportionalen Anstieg der Beitragssätze.

Ältere oder geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherungen häufig nicht aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über verfügbare Tarife - sowohl offene als auch geschlossene - und kann beurteilen, welcher Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der AXA: Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel zu einem anderen AXA-Tarif ist als interner Tarifwechsel möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle verfügbaren Optionen und zeigt auf, wo Einsparungen oder bessere Leistungen möglich sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für Ihren nächsten Schritt - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im AXA-Tarif 144/18, 344/20, 540/12 AW

Geschlossene Tarife der Alten Welt sind typischerweise anfälliger für Beitragserhöhungen, da die Versichertengruppe kontinuierlich schrumpft und altert. Medizinische Kostensteigerungen verteilen sich auf immer weniger Schultern, während Leistungsausgaben steigen. Der hohe Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Jahr puffert zwar einen Teil der Kostenentwicklung ab, schützt aber nicht vor Prämiensteigerungen.

Eine Tarifoptimierung kann ein Ausweg sein: Häufig finden sich günstigere AXA-Module mit ähnlichen oder gleichwertigen Leistungen. Nutzen Sie den Beitragserhöhungs-Chart zum Vergleich der Tarifentwicklung mit Alternativen. Ob ein Wechsel für Sie rentabel ist, zeigt Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine individuelle Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 344/20, 540/12 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen. Psychotherapie wird zu 100 Prozent für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall übernommen, danach zu 80 Prozent. Sehhilfen werden bis zu 825 Euro für Mehrstärkengläser erstattet, bei Kontaktlinsen bis zu 935 Euro mit einem Gestellzuschuss von 110 Euro. Zahnbehandlung und Zahnersatz erhalten 60 Prozent Erstattung ohne jährliche Summenbegrenzung. Im Krankenhaus werden Regel- und Belegarztleistungen erstattet, ohne Anspruch auf Privatarztbehandlung oder Einbettzimmer.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass keine neuen Mitglieder aufgenommen werden. Die bestehende Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich, was zu einer ungünstigen Altersstruktur und überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Für Bestandsversicherte der AXA bietet §204 VVG die Möglichkeit, zu anderen Tarifen desselben Versicherers zu wechseln und möglicherweise günstigere Konditionen zu nutzen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe SB wird auf alle Versicherungsfälle angerechnet und gilt ambulant, stationär und zahnärztlich. Für einen Versicherten in höherem Alter oder mit chronischen Erkrankungen bedeutet dies eine erhebliche Eigenbeteiligung bei jedem Versicherungsfall. Ein Tarifwechsel zu Tarifen mit niedrigerem Selbstbehalt kann daher eine substanzielle Ersparnis bringen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie bestehende Altersrückstellungen übernommen werden, hängt von dem konkret angestrebten Tarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert verfügbare Optionen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, besonders wenn Sie von der hohen Selbstbeteiligung von 1.856 Euro oder den beschränkten Leistungen (kein Privatarzt, nur Mehrbettzimmer) belastet sind. Jüngere und gesündere Versicherte können durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif von besserer Altersstruktur und moderaterer Beitragsentwicklung profitieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt konkret auf, welche Tarife wirtschaftlich und leistungsmäßig besser passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert