AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 344/20, 544/20 AW im Detail

Ein geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit moderaten ambulanten Leistungen (bis 3,5-fach GOÄ, Psychotherapie, Naturheilverfahren, Sehhilfen bis 825 EUR) und begrenztem stationären Schutz (Mehrbettzimmer, Regelarztleistungen). Der Zahnschutz deckt Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 50%, Kieferorthopädie 90% ohne Jahresbegrenzung ab. Das Kernmerkmal ist der hohe Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Versicherungsjahr, kombiniert mit einem Tarif der Alten Welt - eine Premium-Beteiligung gegenüber modernen Tarifen.

Geschlossene Tarife wie dieser werden nicht mehr für Neukunden geöffnet; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Allerdings eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bestandstreuen Versicherten der AXA eine Chance, in teilweise günstigere Tarife zu wechseln und dabei häufig Altersrückstellungen zu erhalten - eine Option, die für viele Versicherte lohnend sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel innerhalb der AXA für Ihren AXA PKV-Tarif sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
90 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

544/20: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

544/20: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 90% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

544/20: Keine Summenbegrenzung.

Zahn Heil- & Kostenplan

544/20: Wird bei Zahnersatz empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Alte-Welt-Tarife: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Dieser Tarif ist seit geraumer Zeit geschlossen - neue, externe Kunden können ihn nicht mehr abschließen. Das ist zunächst eine Hürde für Transparenz, da ältere Tarife oft nicht mehr öffentlich kommuniziert werden. Allerdings können Bestandsversicherte der AXA über einen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche Tarife wechseln oder aus ihnen heraus wechseln, ohne die Versicherungsbeziehung zu unterbrechen oder den Versicherer zu wechseln.

Die Zugehörigkeit zur Alten Welt bedeutet, dass dieser Tarif noch unter den älteren Tarifkonstruktionen läuft und sich in seinen Leistungsmerkmalen (Mehrbettzimmer, beschränkte Zahnversorgung, kein Chefarztrecht) von modernen Neue-Welt-Tarifen unterscheidet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen oder Leistungen verfügbar ist.

Tarifwechsel und Altersrückstellungen: Ihre Chancen bei der AXA

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist jederzeit möglich, ohne dass Sie den Versicherer verlassen. Gemäß §204 VVG können Sie interne Tarife wechseln. Bei einem Wechsel wird häufig in den meisten Fällen geprüft, ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden können. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche Alternativen innerhalb der AXA verfügbar sind und wie sich Ihre Altersrückstellungen entwickeln könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechseloptionen auf - Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Möglichkeiten aufzeigen.

Beitragserhöhung und Tarifwechsel: Strategie im Alte-Welt-Tarif

Geschlossene Tarife der Alten Welt sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, da die Versichertengruppe schrumpft und gleichzeitig älter wird. Die medizinischen Leistungen pro Kopf steigen, während neue Prämieneinnahmen ausbleiben. Der hohe Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Jahr puffert zwar kleinere Kostenschwankungen ab, kann aber einer Beitragsexplosion nicht entgegenwirken.

Genau hier bietet ein Tarifwechsel innerhalb der AXA einen Ausweg. In vielen Fällen sind günstigere Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar. Sehen Sie sich unseren Beitragserhöhungs-Chart an, um die Preisentwicklung des AXA-Versicherer-Portfolios zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit persönlicher Beratung zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen - Jetzt anmelden und sichern Sie sich eine fundierte Empfehlung.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 344/20, 544/20 AW

Ambulant zahlt AXA bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen, bis 1,3-fach für Laborleistungen. Psychotherapie wird für 30 Sitzungen zu 100%, danach zu 80% erstattet. Sehhilfen sind bis 825 EUR (Mehrstärkengläser) abgedeckt. Stationär sind Mehrbettzimmer und Regelarztleistungen versichert. Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz zu 50%, Kieferorthopädie zu 90% ohne Jahresobergrenze erstattet. Naturheilverfahren und Impfungen (Kulanz) sind mitversichert.
Es handelt sich um einen geschlossenen Bisex-Tarif, der nicht mehr für externe Neukunden verfügbar ist. Bestandsversicherte der AXA können aber über §204 VVG in andere AXA-Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da ältere Versicherte überrepräsentiert sind und medizinische Leistungsausgaben überproportional steigen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein relativ hoher Eigenbeitrag, der ambulante und stationäre Leistungen betrifft. Er gilt auch für Vorsorgeleistungen und wirkt sich auf die Netto-Erstattung aus. Ein Wechsel in einen Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt ist oft möglich und kann die jährliche Kostenbelastung erheblich senken.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA ist nach §204 VVG möglich. Sie können in andere AXA-Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen sind günstigere oder leistungsbessere Alternativen vorhanden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen übertragen werden, muss im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheit, aktuelle Beitragsbelastung und verfügbare Alternativen spielen eine Rolle. Der hohe Selbstbehalt von 1.856 EUR und die Zugehörigkeit zu einem geschlossenen Alte-Welt-Tarif sprechen für eine Prüfung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann bewerten, ob niedrigere Selbstbehalte, bessere Zahnleistungen oder Mehrbettzimmer-Verzicht zu Einsparungen führen. Eine individuelle Analyse ist der erste Schritt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert