AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

Steckbrief: AXA 144/18, 344/20, VITAL-Z AW

Geschlossener Bisex-Tarif der AXA Krankenversicherung AG mit solider Grundversorgung in der alten Welt. Der AXA 144/18, 344/20, VITAL-Z AW kombiniert einen Selbstbehalt von 1.856 Euro pro Versicherungsjahr mit Erstattungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Labor). Im stationären Bereich deckt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen in Mehrbettzimmern ab. Bei Zahnersatz erstattet AXA 75 Prozent, wobei im ersten Versicherungsjahr maximal 1.000 Euro eingeplant sind.

Der Status eines geschlossenen Tarifs bedeutet, dass neue Versicherte extern nicht mehr aufgenommen werden; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu erhöhtem Kostendruck und überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen. Für Versicherte mit höherem Selbstbehalt-Anspruch oder besserer Zahnabdeckung entstehen häufig Optimierungsmöglichkeiten durch einen Wechsel innerhalb der AXA.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein anderer AXA PKV-Tarif zu Ihrem individuellen Schutzbedarf passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
75 %
Kieferorthopädie
75 %
Material- & Laborkosten
75 %
Gebührenordnung (Zahn)

VITAL-Z: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

VITAL-Z: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 75% erstattet (85%, wenn in den 3 vorangegangenen Versicherungsjahren jährlich Prophylaxe durchgeführt wurde)
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 100% erstattet, danach zu 75%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

VITAL-Z: Erstattung für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.000,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.000,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.000,-EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 5.000,-EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

VITAL-Z: Bei Zahnersatz über 1.000,-EUR Rechnungsbetrag erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 344/20, VITAL-Z AW versichert?
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Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den 144/18, 344/20, VITAL-Z AW?

Der Tarif ist seit längerer Zeit für Neukundenakquisition nicht mehr verfügbar; nur Bestandsversicherte der AXA können sich intern in diesen Tarif eintragen lassen. Die Folge: Das Versichertenkollektiv schrumpft kontinuierlich, weil aus dem Alter ausscheidende Versicherte durch keine Neuzugänge ersetzt werden. Dies verschärft die Kostendynamik und führt zu Prämiensteigerungen, die höher ausfallen als bei geöffneten Tarifen mit stabiler oder wachsender Risikogemeinschaft.

Geschlossene Tarife sind oft nicht mehr im direkten Marketing oder auf den großen Vergleichsportalen aufgelistet, bleiben aber Bestandstarifoptionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser älteren Tarifstrukturen und kann beurteilen, in welche anderen AXA-Tarife ein optimierender Wechsel sinnvoll ist, etwa zu Tarifen mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Zahnabdeckung.

Tarifwechsel im 144/18, 344/20, VITAL-Z AW: Was ist möglich?

Das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer besteht nach §204 VVG. Dabei werden in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen, allerdings ohne Gesundheitsprüfung in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie, welche AXA-Alternativtarife zu Ihrer Situation passen und ob ein Wechsel Ihre finanzielle Belastung reduzieren kann. Über unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Analyse: Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 144/18, 344/20, VITAL-Z AW: Strategien zur Entlastung

Geschlossene Tarife wie der AXA 144/18, 344/20, VITAL-Z AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Mit schrumpfender Risikogemeinschaft verteilen sich medizinische Kosten auf weniger Schultern, und die überalternde Versichertengruppe generiert höhere Behandlungsaufwendungen. Hinzu kommen sinkende Kapitalerträge und regulatorische Anforderungen an die Altersrückstellungen - ein Teufelskreis, der zu zweistelligen Erhöhungsquoten führen kann.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist eine Möglichkeit, dieser Spirale zu entkommen. Häufig finden sich bei der AXA Tarife mit ähnlichen oder besseren Leistungen bei niedrigerem Beitrag. Informieren Sie sich über die Beitragsentwicklung dieses und anderer AXA-Tarife im Beitragserhöhungs-Chart, um das Ausmaß der Herausforderung zu sehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie konkrete Wechseloptionen: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 344/20, VITAL-Z AW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Sehhilfen werden bis 825 Euro für Mehrstärkengläser pro Paar erstattet, Psychotherapie mit 100 Prozent für 30 Sitzungen, danach 80 Prozent. Stationär deckt der Tarif Regel- und Belegarztleistungen in Mehrbettzimmern ab. Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz zu 75 Prozent. Orthopädische Hilfsmittel wie Hörhilfen, Einlagen und Gipsliegeschalen sind versichert.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, neue, externe Kunden können nicht mehr aufgenommen werden. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende AXA-Versicherte bleibt jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG offen, was oft zu niedrigeren Prämien führt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.856 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt wird bei allen Versicherungsfällen fällig - sowohl bei ambulanten als auch stationären Behandlungen und bei zahnärztlichen Leistungen. Der Tarif ist damit für Versicherte mit großem Ausgabenpotenzial oder solche, die einen höheren Eigenanteil akzeptieren, um niedrigere monatliche Beiträge zu zahlen, geeignet.
Ja, Sie können im Rahmen eines Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen AXA-Tarif wechseln. Dabei werden in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen vollständig übertragen werden, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren individuellen Leistungsansprüchen ab. Für Versicherte mit hohem Selbstbehalt-Unbehagen oder dem Wunsch nach besserer Zahnabdeckung bietet die AXA häufig attraktive Alternativen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation umfassend und zeigt Ihnen, ob Sie durch einen Wechsel bei gleichen oder besseren Leistungen Beiträge sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert