AXA - DBV
PKV-Anbieter AXA - DBV
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.856 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 30 Sitzungen 100% danach 80%

AXA 144/18, 344/20, ZPRO AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif AXA 144/18, 344/20, ZPRO AW richtet sich an Bestandsversicherte der AXA in der alten Tarifwelt und kombiniert umfangreiche Leistungen mit moderaten Strukturen. Ambulant erstattet der Tarif bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Leistungen, bei psychotherapeutischen Sitzungen bis zu 30 mit vollständiger Kostenübernahme pro Versicherungsfall, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser. Im Zahnbereich deckt das ZPRO-Modul Zahnbehandlungen vollständig ab und Zahnersatz mit 60%, danach progressiv bis maximal 100%. Der Selbstbehalt von 1.856 EUR pro Versicherungsjahr ist charakteristisch für diesen Tarifcluster.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Bestandsversicherte der AXA häufig zu Beitragseinsparungen führen, ohne dass gleichzeitig Leistungen eingebüßt werden müssen. Als geschlossener Tarif ist das Versichertenkollektiv stabil, reift aber altersdemografisch nach; Beitragserhöhungen folgen dabei einer sichtbaren Systematik. Die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen bei einem internen Tarifwechsel erhalten, vorausgesetzt es gibt passende Alternativtarife im Bestand.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, ob und wie ein Wechsel Ihren AXA PKV-Tarif optimiert und welche Gestaltungsmöglichkeiten verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.856 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

144/18: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

144/18: 110,-EUR für Gestelle. Gläser und Kontaktlinsen wie folgt:

  • bis +/- 6 Dioptrien
  • bis 200,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 650,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 310,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 760,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar
  • ab +/- 6 Dioptrien
  • bis 570,-EUR für ein Paar Einstärkengläser
  • bis 825,-EUR für ein Paar Mehrstärkengläser
  • bis 680,-EUR für ein Einstärken-Linsenpaar
  • bis 935,-EUR für ein Mehrstärken-Linsenpaar.

Bei Kontaktlinsen anstelle einer med. notwendigen Brille die Aufwendungen analog den Gläsern zuzüglich 110,-EUR fürs Gestell.

Anspruch auf Erstattung besteht einmal innerhalb von 2 Jahren oder bei Änderung der Sehstärke.

Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

144/18: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bruchbänder, Einlagen und Zurichtungen an Konfektionsschuhen, Bandagen, Gummistrümpfe, Gipsliegeschalen, Korrekturschienen, orthopädische Stützapparate, Kunstglieder, Leibbinden, Krankenfahrstühle.

Kulanzleistungen bei lebensnotwendigen Hilfsmittel oder wenn die Versorgung wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Vor der Beschaffung wird empfohlen, einen Kostenvoranschlag einzureichen.

Ärztliche Behandlung

144/18: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

144/18: 100% für 30 Sitzungen pro Versicherungsfall, danach 80%.

Vorsorgeuntersuchung

144/18: Erstattet werden Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen.

Impfungen werden nicht erstattet.

Aktuelle Kulanzleistung: Folgende von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Impfungen werden erstattet: Diphtherie, Haemophilus influenzae Typ B, Hepatitis A und B, Grippe, Masern, Mengingokokken-Infektionen, Mumps, Keuchhusten, Pneumokokken-Krankheiten, Poliomyelitis, Röteln, Tetanus, Tollwut, Varizellen, Frühsommer-Meningoenzephalitis (auch für Auslandsaufenthalte).

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

344/20: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

344/20: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

344/20: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

ZPRO: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

In medizinisch begründeten Einzelfällen nach vorheriger Zusage auch über die Höchstsätze hinaus.

Erstattungen

ZPRO: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, max. 4 Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet. Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Inlays, Onlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird bei Behandlungsbeginn bis zum vollendeten 18.Lebensjahr zu 60% erstattet (bei Unfall entfällt die Altersgrenze). Mit jährlichem Prophylaxeprogramm des Versicherers steigt der Erstattungsprozentsatz um 5%-Punkte pro Jahr auf max. 100%
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

ZPRO: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.278,23EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.556,46EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 3.834,69EUR im 1.-3.Versicherungsjahr
  • 5.112,92EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 6.391.15EUR im 1.-5.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

ZPRO: Bei Zahnersatz, Inlays und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung zu 50% der Leistung.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im AXA: 144/18, 344/20, ZPRO AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele AXA - DBV-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der AXA 144/18, 344/20, ZPRO AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif, in den keine neuen, externen Kunden mehr aufgenommen werden. Das bedeutet, dass sich sein Versichertenkollektiv graduell altersgemäß verändert und schrumpft. Bestehende Kunden der AXA können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) jederzeit in solche geschlossenen Tarife wechseln, sofern günstigere oder besser strukturierte Alternativen vorhanden sind. Der geschlossene Status ist damit für Bestandsversicherte eine Perspektive auf Optimierungsmöglichkeiten.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv im Markt kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über diese Tariflandschaften und kann prüfen, ob ein Wechsel aus dem 144/18, 344/20, ZPRO AW in einen moderneren Tarif mit besseren Leistungsstrukturen oder niedrigeren Beiträgen sinnvoll ist.

Tarifwechsel im AXA 144/18, 344/20, ZPRO AW: Ihre Optionen

Ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist für Sie möglich, ohne dass Sie die AXA verlassen müssen. Dabei gilt: Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm konkret, welche internen Tarifoptionen Ihnen bei der AXA offenstehen und wie sich eine Optimierung auf Ihren Beitrag auswirkt. Nutzen Sie die Chance und melden Sie sich jetzt an.

Beitragserhöhung im 144/18, 344/20, ZPRO AW: Handlungsspielraum durch Tarifwechsel

Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft die Versichertenbasis mit den Jahren, während die durchschnittlichen Schadenskosten des Kollektivs durch Alterung tendenziell steigen. Dies führt zu überdurchschnittlich ausgeprägten Beitragserhöhungen, die in regulären Anpassungsterminen sichtbar werden. Ein interner Tarifwechsel zu einem offenen oder moderner strukturierten AXA-Tarif kann die Beitragsbelastung häufig deutlich senken, da Sie von einem stabileren und jüngeren Versichertenkollektiv profitieren.

Prüfen Sie Ihre aktuellen Prämien und vergleichen Sie die Entwicklung auf dem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie Ihr Tarif sich in der historischen Entwicklung einordnet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und unterstützt Sie bei der Entscheidung: Jetzt anmelden und optimieren.

Häufige Fragen zum AXA 144/18, 344/20, ZPRO AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, Zahnbehandlungen zu 100%, Zahnersatz zu 60% (später bis 100%), 30 Psychotherapie-Sitzungen pro Versicherungsfall zu 100%, danach 80%, Sehhilfen bis 825 EUR für Mehrstärkengläser, stationäre Psychotherapie, Hilfsmittel wie Hörgeräte und Einlagen, Naturheilverfahren und Vorsorgeleistungen. Der Selbstbehalt beträgt 1.856 EUR pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen: neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Das Versichertenkollektiv schrumpft altersgemäß und reift durch, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen kann. Für interne Tarifwechsel innerhalb der AXA steht dieser Tarif jedoch weiterhin zur Verfügung.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.856 EUR pro Versicherungsjahr und gilt ambulant wie stationär, auch für Zahnleistungen und Vorsorgeleistungen. Das ist ein eher höherer Wert im PKV-Spektrum und positioniert diesen Tarif im Segment der kostengünstigeren Einsteigeroptionen mit moderaten Leistungen bei niedrigerem Prämiensatz.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der AXA nach §204 VVG ist möglich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und inwieweit Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Eine verbindliche Aussage dazu kann nur unser PKV-Sachverständiger nach individueller Prüfung treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt die Optionen.
Ein Wechsel kann sich insbesondere dann lohnen, wenn Sie mit dem hohen Selbstbehalt von 1.856 EUR unzufrieden sind oder die Beitragserhöhungen des geschlossenen Tarifs Sie belasten. Offene oder modernere AXA-Tarife bieten oft niedrigere Selbstbehalte, stabilere Prämienentwicklung und vergleichbare oder bessere Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welche Alternativen konkret zu Ihrem Profil passen und welche Einsparungen realistisch sind.

Ähnliche AXA - DBV-Tarife

AXA: 144/20, 341/20, 540/12 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 341/20, 541/18 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 72% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
AXA: 144/20, 341/20, 541/20 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 840 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert